von Alexander Heumann
Zwangsweise Moscheebesuche einerseits – liberale „Gender“-Sexualerziehungskonzepte andererseits: Haben Eltern, wenn der Staat ihre Kinder in der Schule ideologisch indoktriniert, Anspruch auf Befreiung vom Unterricht oder sonstigen Schulveranstaltungen? Wer hat die Erziehungshoheit in Deutschland? Die Eltern, die Schule, oder Kultusministerien mit ihrer partei-politisch geprägten Beamtenschar?
Obwohl im Rechtsstaat auch die Verwaltung „an Gesetz und Recht gebunden“ ist, scheint es Glückssache zu sein, ob – und gegenüber wem – das Schulgesetz durchsetzt wird. Gegenüber Migranten in ‘Parallelgesellschaften’ ist das ohnehin ein Ding der Unmöglichkeit. Wie soll man bei Eltern, die kaum deutsch sprechen und von Sozialhilfe leben, Ordnungsgelder wegen „Schulschwänzens“ durchsetzen?
Da ist man schon froh, wenn die Kinder überhaupt zur Schule kommen – und sei es vollverschleiert: In Niedersachsen ging eine Schülerin jahrelang unbehelligt mit Nikab – bis auf den Augenschlitz verschleiert – zur Schule, obwohl das gegen das Schulgesetz verstößt. Erst nachdem andernorts ein Verwaltungsgericht ein Nikabverbot bestätigte, hielt es die Schulleitung für nötig, den Vorgang der Schulbehörde zu melden. Der „Schulfrieden“ sei durch verschleierte Schülerinnen nicht gefährdet, heißt es.
Bedenken sollen im Keim erstickt werden
Dieser Frieden hängt nach den ‘Kopftuch-Beschlüssen’ des Bundesverfassungsgerichts davon ab, ob sich Protest gegen die Einführung islamischer Sitten regt. Bedenken sollen aber schon im Keim erstickt werden. Gerade dies dokumentiert der Rendsburger Schulschwänzer-Fall: Wegen einer einzigen versäumten Schulveranstaltung in einer Moschee wird das Schulgesetz plötzlich rigoros mit Ordnungsgeldern durchgesetzt. Die gerichtliche Entscheidung hierzu wird im In- und Ausland mit Spannung erwartet.
Vorbehalte gegen das Christentum stoßen hingegen auf größeres Verständnis. Im süddeutschen Ebersberg wird die traditionelle Musikveranstaltung der Grundschule in der katholischen Kirche anläßlich der Erstkommunion wegen elterlicher Proteste abgeschafft. Man besinnt sich auf das Neutralitätsgebot und die „negative Religionsfreiheit“ des Kruzifix-Urteils aus Karlsruhe, demzufolge das christliche Kreuz aus Bayrischen Klassenzimmern entfernt werden mußte.
Keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat je wieder solch einen Wirbelsturm der Entrüstung in Deutschland ausgelöst. Doch das war ‘gestern’, in den neunziger Jahren. Mittlerweile haben sich die demographischen und ideologischen Verhältnisse verschoben. Welchen Sinn macht die kulturelle Öffnung deutscher Schulkinder für den erzkonservativen Islam, wenn gleichzeitig progressive ‘Bildungspläne’ ausgeheckt werden, nach denen schon Achtjährige im Sexualkundeunterricht ‘Puff’ spielen sollen?
Keine einseitige Indoktrination
Gerade zusammengeschüttelt entsteht gesellschaftlicher Sprengstoff. Oder soll die neue „Frühsexualisierung“ auf die künftige Dominanz einer fremden Kultur vorbereiten, die Viel- und Kinderehen erlaubt? Dabei hat das Bundesverfassungsgericht bei der Einführung schulischer Sexualerziehung eine klare Trennlinie zwischen staatlichem Bildungsauftrag und elterlichem Erziehungsauftrag gezogen: Der pluralistische Staat dürfe bei „Wertungs- und Erziehungsfragen im engeren Sinne“, die über bloße Wissensvermittlung hinausreichen, nicht einseitig indoktrinieren. Insbesondere bei der Sexualerziehung müsse die Schule für unterschiedliche Wertvorstellungen offen sein, also auch konservative Wertvorstellungen berücksichtigen.
Ideologien „können sich nur in Gesellschaften erfolgreich ausbreiten, in denen sie nicht auf den Widerstand des christlichen Glaubens stoßen“ (Gabriele Von Gimborn). Die gegen die Sex-Bildungspläne organisierte ‘Demo für alle’ wird regelmäßig von Gegendemonstranten bedroht, von denen manche mit umgedrehten Kreuzen sogar offen Satan huldigen.
Im neuen Testament heißt es prophetisch: „Hütet euch vor den Menschen; denn sie werden euch überantworten vor ihre Rathäuser und werden euch geißeln in ihren Schulen“ (Mathäus 10, 16).
Umso wichtiger ist der Ausgang des Rendsburger Pilot-Falles. Ein Schulrat sieht den Bußgeldbescheid als korrekt an: Zwar könne grundsätzlich kein Kind dazu gezwungen werden, eine Moschee zu besuchen. „Doch die Eltern hätten sich um eine Alternative kümmern können, z.B. hätte der Sohn am Unterricht der Parallelklasse teilnehmen können.“ Genau das hatten die Eltern der Schule angeboten. Aber darauf ist die Schule nicht eingegangen.
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Alexander Heumann ist Fachanwalt für Familienrecht, Blogger, und Vorstandsmitglied der islamkritischen ´Bürgerbewegung Pax Europa e.V.´ Er vertritt die Familie vor Gericht.