Fadia S, mutmaßliche IS-Terroristin und Mutter von 5 Kindern, wurde in Essen-Schonnebeck verhaftet.
Die verängstigte Nachbarschaft reagierte geschockt.
Aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof ließ die Bundesanwaltschaft am 28.06.2020 die Beschuldigte Fadia S., sowie ihren ebenfalls unter Verdacht stehenden Schwager Rabih O. verhaften. Beide Verdächtigen besitzen die deutsche und die libanesische Staatsbürgerschaft.
Fadia S. wurde in Essen verhaftet, ihre Wohnung wurde durchsucht. Rabih O. wurde in Hildesheim festgenommen. Für seine Wohnung und die eines weiteren mutmaßlichen Unterstützer des „islamischen Staates“ lagen ebenfalls richterliche Durchsuchungsanordnungen vor.
Fadia S. ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB), ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter 16 Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr gebracht zu haben, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden (§ 171 StGB), sowie sich, ohne dass dies durch die Erfordernisse des bewaffneten Konflikts geboten war, Sachen der gegnerischen Partei in erheblichem Umfang völkerrechtswidrig angeeignet zu haben (§ 9 Abs. 1 VStGB).
Gegen Rabih O. besteht der dringende Tatverdacht der Unterstützung des IS in sechs Fällen (§ 129a Abs. 5, § 129b Abs. 1 Satz 1, Satz 2 StGB) sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG).
Laut Haftbefehlen wird den Beschuldigten folgendes zur Last gelegt:
Fadia S. schloss sich der terroristischen Vereinigung „islamischer Staat an, um diesen im Kampf gegen Präsident Assad zu unterstützen. Der Ehemann, Ahmad S. hatte Deutschland schon verlassen und sich in den „islamischen Staat“ begeben. Ziel des Paares war es „sich am Aufbau eines religiös-fundamentalistischen Staates nach den Regeln der Scharia zu beteiligen.“
Mit ihren 4 Kindern im Alter von 3 bis 8 Jahren verließ die Beschuldigte im April 2015 Deutschland, um ihrem Ehemann nachzufolgen. Über die Türkei reiste die Frau mit ihren Kindern in den „islamischen Staat“. In ar-Raqqa, wo ihr Mann lebte, traf sie im August 2015 ein. Hier schloss sie sich dem IS als Mitglied an.
Die Familie bewohnte zunächst eine Wohnung. Ab 2017 stellte der IS, als Teil des Soldes, der Familie ein Haus zur Verfügung. Das Haus wurde vorher vom IS eingenommen, die Besitzer flohen oder wurden vertrieben. Fadia S. nahm an einem Religionskurs der Terrororganisation teil und absolvierte diesen erfolgreich. Gemäß ihren Pflichten bewirtete und beherbergte die Verdächtige andere IS Mitglieder, wenn diese zu Besuch bei ihrem Mann waren. Deutsche Frauen, deren Männer im Kampfeinsatz oder anderweitig für den IS tätig waren, wurden von ihr ebenfalls betreut.
Ihre Kinder erzog sie im Sinne der radikal-islamistischen Lehre des IS und setzte sie der Willkürherrschaft, ideologischer Indoktrination und Kampfhandlungen aus. Hierdurch bestand die Gefahr, dass die Kinder in ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung beträchtlichen Schaden nehmen.
Nach weitreichendes Gebietsverlusten des „islamischen Staat“ organisierte die Verdächtige Ende August 2017 die Ausreise aus Syrien. Anfang 2018 gelang ihr die Flucht, mit nun 5 Kindern, in die Türkei. Von dort gelangte sie im Februar 2018 zurück nach Deutschland.
Dem Schwager Rahbid A., dem Bruder von Ahmed S., wird Unterstützung des Paares vorgeworfen.
Die Brüder standen nach der Ausreise von Ahmad S. nach Syrien, in ständigem Kontakt.Rahbit O.lies seinem Bruder finanzielle, materielle und logistische Hilfe zukommen, mit dem Ziel Ahmed S. und den „islamischen Staat“ zu unterstützen.
Die Ausreise seiner Schwägerin 2015 unterstützte Rahbit O. indem er für ausreichende Deckung auf einem Bankkonto sorgte, damit ein reibungsloser Ablauf der Flugbuchungen gewährleistet war. Für den Transfer von Fadia S. und ihren Kindern zum Flughafen Hannover sorgte er ebenfalls.
Im Sommer 2015 richtete Rahbit O. für seinen Bruder einen Telegram und einen Whatts App Account ein. So konnte Ahmed S. weitere Mitstreiter für den IS rekrutieren, und mit Sympathisanten auf dem Weg in den „islamischen Staat“ kommunizieren. Mehrehre Mobiltelefone und zwei Tabletts übergab Rahbit O. einem Mittelsmann. Dieser Verkaufte einen Teil der Telekommunikationsmittel für 880 Dollar. Der Erlös und die verbliebenen Geräte wurden Ahmad S. übergeben.
Die Beschuldigten wurden noch am 08.06.2020 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser wird über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.