Muslima mit Kopftuch darf nicht in katholischer Klinik in Herne arbeiten – Der Vorstand der islamischen Gemeinde fordert daraufhin, auf christliche Symbole zu verzichten

Die türkisch-stämmige Muslima Melda trägt das islamische Kopftuch. Trotzdem wollte sie in einem katholischen Krankenhaus ein Praktikum absolvieren, was sie benötigt, um ihre Ausbildung zur Ergotherapeutin abschließen zu können.

Sie bewarb sich im St. Marien-Hospital in Herne, welches zur katholischen Elisabeth -Gruppe gehört. Dort ist das Tragen des islamischen Kopftuchs, wie auch an den evangelischen Kliniken in Herne, untersagt.

„Unvoreingenommenheit und Zuwendung sind im Kontakt mit den Patienten für uns wichtig. Entsprechend erwarten wir von unseren Mitarbeitern ein neutrales Erscheinungsbild am Arbeitsplatz, an dem die Behandlung der Patienten im Fokus steht“, erklärt Sabine Edlinger, Mitglied der Geschäftsleitung der Elisabeth-Gruppe, der WAZ. Sie fügt an: „Symbolische Glaubensbekenntnisse dürfen nach unserer Auffassung am Arbeitsplatz nicht im Vordergrund stehen.“

Das dürfte der jungen Dame mit dem islamischen Kopftuch bekannt gewesen sein, als sie sich dort um einen Praktikumsplatz bewarb. Sie wurde nach 2 Wochen aufgefordert ihr Kopftuch abzulegen, da sie sonst ihr Praktikum nicht fortführen könne. Die Muslima weigerte sich und sieht sich diskriminiert. Die Klinikleitung blieb bei ihrer Haltung und beendete das Praktikum.

Melda ist nach eigener Aussage wütend. Offenbar macht es  Moslems wütend, wenn man nicht in den Genuss von Sonderrechten kommt. Der Versuch, mit einem Kopftuch dort beschäftigt zu werden, wo es eigentlich verboten ist, gehört zur Salamitaktik der Islamverbände. So versucht man, oft mithilfe der reaktionären Verbände,  Stück für Stück Sonderrechte zu generieren. Islamisches Recht, islamische Vorschriften, die islamische Lebensweise finden so immer mehr Einzug in alle Lebensbereiche in Deutschland. Bereits 2010 gab es im nahegelegenen Bochum einen Präzedenzfall.

Kopftuch-Verbot in kirchlichen Einrichtungen – das sagt das Bundesarbeitsgericht

  • Präzedenzfall aus Bochum im Jahr 2010

  • Eine damals 36-Jährige Krankenpflegerin wollte mit Kopftuch arbeiten

  • Die Augusta-Klinik verbot ihr das

  • Der evangelische Träger fordert von nicht-christlichen Mitarbeitern im Dienst Neutralität

  • Die muslimische Krankenpflegerin pochte auf ihre Glaubensfreiheit und zog vor Gericht

  • Im Jahr 2014 entschied das Bundesarbeitsgericht zugunsten der Klinik

  • Die Richter bewerten das kirchliche Selbstbestimmungsrecht höher als das individuelle Recht der freien Religionsausübung.

 

Die islamische Gemeinde Röhlinghausen in Herne ist entsetzt. Tuncay Nazik, Vorstand der  Gemeinde, nimmt Stellung zum Fall Medla.

„Inwieweit das Kopftuch zum Islam gehört, sollen die Frauen selbst entscheiden. Das möchten wir erst gar nicht diskutieren. Frauen, die das Kopftuch freiwillig und selbstbestimmt angelegt haben, dürfen nicht diskriminiert werden. Das ist unser Standpunkt in der ewigen Diskussion ums Kopftuch.

Nach seiner Vorstellung bestimmt also die islamische Gemeinde, was diskutiert werden darf und was nicht.  Die Einhaltung des deutschen Rechts ist eine Diskriminierung und Punkt.

Minderheiten in Deutschland haben es nicht leicht. Die Mehrheitsgesellschaft hat nichts gegen Juden und Muslime, aber, so verstehe ich das, sollen unbemerkt und unsichtbar sein. Nicht die christlich-abendländischen Blicke stören.

Zunächst mal hat es die Mehrheitsgesellschaft nicht leicht, mit einer ständig fordernden Minderheit, die sich nicht um die geltende Gesetzgebung zu scheren scheint. Juden integrieren sich und versuchen nicht eine eigene Gesetzgebung über die geltende zu stellen. Sich hier in der Opferrolle zu suhlen, ist schäbig.

Nazik sieht Muslime unter Generalverdacht gestellt. Er verlangt allen Ernstes, dass in einem  Krankenhaus unter kirchlicher Trägerschaft, christliche Symbole verbannt werden müssen.

Bedeutet das, dass eine Muslima, die Kopftuch trägt, nicht unvoreingenommen sein kann? Ist das euer Ernst? Sie stellen praktizierende Muslima unter Generalverdacht. Ihr seid die Kirche. Nicht eine atheistische Einrichtung. Religion steht bei euch wortwörtlich in eurem Namen. Seht ihr nicht, dass dieser Weg, den ihr eingeschlagen habt, auch die christlichen Symbole aus unserer Gesellschaft wegradiert? Wenn eine Organisation oder Behörde das eine verbietet, muss sie künftig auch das andere untersagen. Im Namen der Nichtdiskriminierung fallen also Kreuz und Kippa mit dem Kopftuch gleichermaßen weg.

Das ist nicht die erste unverschämte Forderung, die von einem Islamverband kommt und es wird nicht die letzte unverschämte Forderung bleiben. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass solche Forderungen auch zukünftig ins Leere laufen. Geben wir dem islamischen Herrschaftsanspruch einen Korb.

Ulrike Braukmann

Quelle: Opera News

Quelle: Der Westen

Quelle; WAZ

Kundgebungstermine

[dpProEventCalendar id="1"]
[dpProEventCalendar id="1" view="monthly-all-events"]