Köln: Polizei verbietet aus Angst vor Reaktionen wütender Moslems Demonstration eines Künsterkollektivs – Meinungs-Kunst-und Demonstrationfreiheit wurden außer Kraft gesetzt

Ein marokkanisch stämmiges Künstlerkollektiv hatte für kommenden Freitag eine Versammlung zum Gedenken an den französischen Lehrer Samuel Paty und den dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard angemeldet. Die Polizei untersagte die Veranstaltung, weil sie eine „folgenschwere Provokation“ der islamischen Welt befürchtete.

Ein Privatmann hatte die Veranstaltung angemeldet. Er beabsichtigte, parallel zum Freitagsgebet gegenüber der DITIB-Moschee in Köln-Ehrenfeld eine Versammlung zum Gedenken an den kürzlich verstorbenen Kurt Westergaard und Samuel Paty abzuhalten.

Der Karikaturist Westergaard ist der Zeichner der Mohammed-Karikaturen, deren Erscheinen seinerzeit weltweit zu gewalttätigen Unruhen führten. Der Lehrer Samuel Paty wurde von einem Moslem geköpft, weil er im Unterricht die Mohammed-Karikaturen thematisiert hatte.

Die Polizei in Köln befürchtete, dass Mohammed-Karikaturen gezeigt und gewaltsame Aktionen herbeigeführt werden könnten. Der Anmelder konnte die Befürchtungen der Polizei nicht ausräumen. Die Polizei geht davon aus, dass Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollten.

– diese stellten „nach Auffassung der Sicherheitsbehörden eine massive Provokation in Richtung der islamischen Welt dar“, wie die Polizei am Freitag mitteilte.

Außerdem seien „Auswirkungen auf die Versammlungsteilnehmer sowie auf die regionale, nationale und internationale Sicherheitslage“ zu befürchten gewesen, hieß es weiter. „Das wollen wir nicht verantworten müssen“, sagte ein Polizeisprecher.

Der Anmelder kann noch Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht gegen das Verbot einlegen. Bei dem Anmelder handelt es sich um den Ableger eines marokkanischen, international agierenden Künstlerkollektivs.

Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund des Anmelders gebe es nicht, teilte die Polizei mit. Inwiefern der politische Hintergrund eines Demonstrationsanmelders bei dem Entzug von grundgesetzlich garantierten Rechten eine Rolle spielt, teilte die Polizei nicht mit.

Die Künstlergruppe habe sich zuletzt mit Kunstaktionen hervorgetan, etwa Lichtinstallationen an Fenstern und Häuserfassaden. Auch die Demo in Ehrenfeld habe der Versammlungsleiter als eine solche künstlerische Aktion angekündigt. Sie sei bereits zweimal verschoben und nun für den 20. August ganztägig angemeldet worden, hieß es.

Der Anmelder war nicht bereit, sich auf einen Platz abseits der Moschee im innerstädtischen Bereich verschieben zu lassen.

„Hinweise aus Sicherheitskreisen, die eine bewusste Herbeiführung gewaltsamer Aktionen durch ihn untermauern, hatte er nicht entkräftet“, hieß es weiter.

Das Zeigen von Mohammed-Karikaturen ist erlaubt und darf nicht von Polizei oder anderen Behörden untersagt werden. Die Partei Pro-NRW erregte 2012 Aufmerksamkeit, als sie die Karikaturen zeigen wollte. Damals untersagte der Innenminister Jäger (SPD) mehrmals das Präsentieren der Karikaturen. Wiederholt musste Pro-NRW vor Gericht ziehen, um dem Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit Geltung zu verschaffen.

Die Urteilsbegründungen damals waren immer gleich. Verkürzt gesagt, wenn Unruhen oder Übergriffe von Moslems befürchtet werden, dann muss für ausreichend Polizeipräsenz gesorgt werden.

Tatsächlich gezeigt wurden die Karikaturen nur einmal, in Bonn im Mai 2012. Damals kam es zu schweren Ausschreitungen von Salafisten, über 100 Festnahmen und 2 schwerverletzte Polizisten waren die Bilanz der Angriffe.

Auch nach diesen Übergriffen durch Moslems wurde von den Gerichten das Zeigen der Mohammed-Karikaturen erlaubt.

Quelle: Deutschlandfunk

Quelle: Kölner Stadtanzeiger

Quelle: PI-News

U.Br.

 

 

 

 

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