Corona-Islamisierung: Keine Feiern, Konzerte, Demos – aber 200 Moschee-Besucher sind erlaubt

 

Egal, welche Summen Gastronomen, Einzelhändler, Vereine, Fitnesstudios oder Kulturveranstalter während des letzten Sommers in noch so ausgefeilte Hygienekonzepte steckten – am Ende mussten sie doch alle schließen. Die treubraven Deutschen befolgen akribisch Kontaktverbote, verkriechen sich pflichtschuldig in der häuslichen Isolation und üben Verzicht. Seiner muslimischen Hauptschutzklientel bietet der deutsche Rechtsstaat hingegen zahlreiche Ausnahmetatbestände: Zum Beispiel bei der Besucherzahl in manchen Moscheen.

„Wo Halbmond draufsteht, sind Coronaverstöße drin“, so könnte man die vorprogrammierten Ordnungswidrigkeiten beschreiben, wenn sich hunderte gläubige Muslime zum Gebet versammeln. Hier nimmt man es dann nicht nur bei der Ahndung von Regelverstößen nicht so genau; teilweise erlauben – oder dulden – die lokalen Behörden Zustände, die für Nichtmuslime gänzlich undenkbar wären und augenblicklich die Corona-Sheriffs auf den Plan Riegen. So versammeln sich in der Moschee der Türkisch-Islamischen Gemeinde im nordbayerischen Röthenbach  bis zu 200 Gläubige gleichzeitig zum Freitagsgebet – ohne dass die von der zuständigen Kreisverwaltung und den Gesundheitsbehörden beanstandet wird. Es handelt sich, so „Nordbayern.de“ um vermutlich „die größte Veranstaltung im Nürnberger Land seit Beginn des zweiten Lockdowns“ – und das Woche für Woche.

Man habe, so die Gemeindeleitung, Hygienekonzepte entwickelt und umgesetzt, bei „insgesamt 1.500 Quadratmeter Nutzfläche“ (ohne dass angegeben wird, wieviele davon auf den eigentlich Gebetsraum entfallen) bestünde also kein Problem. Erstaunlich, dass dieses Argument für die Ordnungsbehörden Bestand hat, wo selbst noch so professionelle Hygiene- und Isolierungsmaßnahmen hunderttausende Kneipen und Geschäfte nicht vor der Schließung retten konnten. Anscheinend wird hier vor der unumstößlichen religiösen Vorschrift gekuscht, dass die Pflicht zum Freitagsgebet für Männer nun einmal auch in der Pandemie besteht (für Frauen gilt nur eine „Empfehlung“).

Religiöse Autonomie über Infektionschutz?

Während die hier naturalisierte Bevölkerung in Ruin, Arbeitslosigkeit und Armut getrieben wird, weil die schnöde Wirtschaft trotz täglichen Milliardeneinbußen ja nicht „gegen Menschenleben aufgerechnet“ werden soll, rangiert die kulturelle Selbstbestimmung und Traditionspflege von Muslimen offenbar darüber. Fassungslos über die offensichtliche Privilegierung wandten sich zahlreiche Anwohner der Moschee und Röthenbacher Bürger an die Verwaltung und wollten wissen, wie sich jeden Freitag der Parkplatz mit hunderten Autos füllen könne, wie sich Großgruppen vor und auf dem Moscheegelände teilweise ohne Abstand versammeln könnten, während sie – im Staate Söder – dem schärften Lockdown Deutschlands ausgeliefert sind.  Bürgermeister Klaus Hacker (Freie Wähler) fiel dazu nicht mehr ein als die Bestätigung, es gäbe „gewisse Ängste und Befürchtungen in der Bevölkerung„, und dass bis zu 200 Menschen gemeinsam beteten, „das ist schon eine Hausnummer„.

Wie „Nordbayern.de“ berichtet, wird diese Großzügigkeit bei anderen Glaubensgemeinschaften – etwa die künftige christliche Minderheit im Land – nicht praktiziert: An Weihnachten wurden diverse Gottesdienste im Landkreis abgesagt; in der evangelischen Röthenbacher Heilig-Kreuz-Kirche dürften nach den Hygieneregeln maximal  70 Gläubige Platz finden – wobei die Corona-Beschlüsse von Dienstag auch weiterhin die 1,5 Meter Abstand und ein Gesangsverbot vorsehen.

Die Frage ist, ob die rechnerische Abstandsregelung bei der tatsächlichen Grundfläche eingehalten werden kann. Was „Nutzfläche“ ist, definiert die Moschee, doch die Verwaltung sah offenbar bislang keine Veranlassung, dies in der Praxis zu kontrollieren. Doch selbst wen man diese Fläche zugrundelegt, stünden also für jeden der 200 Gläubigen etwas über 7 Quadratmeter zur Verfügung. Zum Vergleich: Vor den Lockdown-Verschärfungen Mitte Dezember musste im Einzelhandel eine Fläche von 20 Quadratmetern pro Kunde eingehalten werden – und es kam TROTZDEM zur Schließung; und das, obwohl hier weder laut gerufen, gesungen noch gebetet wurde und die Verweildauer beim Einkauf deutlich kürzer ist als bei einem Gottesdienst. Es sind diese irrsinnigen, widersprüchlichen Regeln, die immer mehr Menschen auf die Barrikaden treiben. (DM)

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