Im Original erschienen auf PI-news
In Rendsburg sind die Eltern eines Siebtklässlers mit einem Ordnungsgeld von zweimal 150 Euro belegt worden, weil ihr Sohn nicht an einem Moscheebesuch teilnehmen sollte. Aus weltanschaulichen Gründen lehnten es die Eltern ab, dass ihr Sohn im Juni des Jahres den Besuch mitmachte. Zusätzlich machten sie damals Sicherheitsbedenken geltend, wie der NDR berichtet:
Weil Eltern ihren Sohn bei einem Schulausflug in eine Moschee zu Hause ließen, könnten sie nun vor Gericht kommen.
Bereits im Juni hatte eine siebte Klasse des Gymnasium Kronwerk in Rendsburg im Rahmen des Erdkundeunterrichts die benachbarte Moschee besucht. Der Vater eines 13-Jährigen teilte der Lehrerin schriftlich mit, dass sein Sohn bei der Veranstaltung nicht dabei sein sollte.
Nach Angaben von Jurist Alexander Heumann geschah das „aus weltanschaulichen Gründen und Sorge um ihr Kind“. Alexander Heumann ist nach eigenen Angaben Fachanwalt für Familienrecht und vertritt die Eltern. In seiner Verteidigerschrift, die er im Internet veröffentlicht hat, zitiert er die Eltern mit einem Schreiben, in dem sie betonen, sie sorgten sich auch um die Sicherheit für Leib und Leben ihres Kindes. „Seit Jahren hören wir Berichte über religiös motivierte Gewalt im Zusammenhang mit islamischen Menschen“, heißt es darin weiter.
Als der 13-Jährige am Tag der Exkursion tatsächlich nicht erschien, schaltete Schulleiterin Renate Fritzsche das Ordnungsamt ein. Das verhängte einen Bußgeldbescheid: Vater und Mutter des Schülers wurden aufgefordert, jeweils 150 Euro zu zahlen. Die Eltern legten Widerspruch dagegen ein und holten Rechtsanwalt Heumann ins Boot. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft Itzehoe den Fall.
Dieser Fall sorgt für Empörung, und selbst die durch die NDR-Zensur gefilterten Kommentare beim NDR kritisieren in ihrer Mehrheit das Vorgehen der Schulleitung, zu Recht.
Zu fragen wäre zum Beispiel, ob mit gleicher Härte und gleicher Entschlossenheit auch wirkliche Schulschwänzer bzw. deren nachlässige Eltern bestraft werden, wenn ihr Kind einmal unentschuldigt fehlt. Werden die gleich behandelt und 150 Euro nach einem unentschuldigten Fehlen verhängt? Oder soll hier wohl doch eher ein unbotmäßiger Verweigerer des Gessler-Grußes exemplarisch bestraft werden?
Was ist mit der Bekenntnisfreiheit? Das so genannte Kruzifixurteil von 1995 bestimmte, dass Kreuze aus bayerischen Klassenzimmern abzunehmen seien, hier Auszüge aus der Begründung:
– Das christliche Kreuz ist kein lediglich kulturelles Symbol und kein überreligiöses Symbol für Humanität oder Barmherzigkeit. Es ist das Symbol einer bestimmten Religion.
– Art. 4GG schützt davor, dass der Bürger in einem staatlich geschaffenen Pflichtraum (Schulpflicht) dem Einfluss eines bestimmten Glaubens ausgesetzt wird, ohne sich diesem entziehen zu können.
– Auch für Personen im Sonderrechtsverhältnis wie etwa Schüler gilt das Grundrecht der Religionsfreiheit uneingeschränkt.
– Bei Kindern unter 14 Jahren, die sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen können (vgl. § 5 RelKErzG), wird durch das „Kreuz in der Schule“ die Freiheit der Eltern verletzt, ihre Kinder im Sinne einer bestimmten Weltanschauung zu erziehen (Art. 6 Abs. 2 GG – Erziehungsfreiheit).
– Die Religionsfreiheit der Schüler und das Erziehungsrecht der Eltern untereinander ist zu einem „schonenden Ausgleich“ nach den Grundsätzen praktischer Konkordanz zu bringen.
Man ersetze hier „Kreuz“ durch „Moschee“ und „Kreuz in der Schule“ gegen „Schule in der Moschee“ und man erhält ein maßgeschneidertes Urteil für den Rendsburger Schüler und seine tapferen Eltern.
Warum durfte der Schüler nicht die baulichen Elemente der Moschee oder einzelne Besonderheiten wie Geschlechtertrennung alternativ anhand eines Arbeitsblattes in der Schule erarbeiten? Sollten hier vielleicht „alle Sinne angesprochen“ werden, sollten „Einstellungen“ geschaffen werden, positive Einstellungen einer Religion gegenüber, die man blauäugig als friedlich, realistischerweise und aus guten Gründen aber auch als intolerant und unfriedlich ansehen kann?
Der Schüler bzw. seine Eltern mussten mit einer religiösen Einflussnahme rechnen, da mit Sicherheit ein Imam oder andere gläubige Muslime durch die Moschee führten. Vielleicht mussten sogar die Schuhe vor dem Betreten ausgezogen werden, was nicht auf den Schmutz von der Straße zurückzuführen ist, sondern auf religiöse Vorschriften, an denen damit zwangsweise teilgenommen werden musste.
Wenn Muslime auf Geheiß Allahs nur mit Socken in ihren heiligen Ort gehen dürfen, soll ihnen das unbenommen sein, nur sollte niemand gezwungen werden, an so einem Quatsch auch noch teilnehmen zu müssen.
Insgesamt haben hier die Muslime mit der Schulleiterin Frau Fritzsche eine willfährige Bundesgenossin gefunden, die in ihrem Sinne, ganz ohne Aufforderung und im vorauseilenden Gehorsam, einen weiteren Schritt bei der Islamisierung Rendsburgs und der Gängelung freier Menschen mitgegangen ist.
Nach dem Marsch durch die Institutionen haben nun die Pädagogen ihren Marsch durch die Köpfe der Kinder begonnen, ohne Rücksicht, diesmal mit der Staatsmacht im Rücken und mit einem vermeintlich edlen Ziel vor Augen. Andernorts ist man schon die nächsten Schritte gegangen.
Kontakt:
Gymnasium Kronwerk
Schulleiterin: Renate Fritzsche (l.)
Eckernförder Str. 58 b-d
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Tel.: 04331/78 25 11
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