Abgeordnetenhaus BERLIN Drucksache 16/____
16. Wahlperiode
Kleine Anfrage des Abgeordneten René Stadtkewitz (CDU)
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Rechtfertigt die Religionsfreiheit einen Verfassungsbruch?
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Vor dem Hintergrund eines Interviews des Fernsehsenders ZDF zur Eröffnung der Ahmadiyya-Moschee im Pankower Ortsteil Heinersdorf am 16.10.2008, in dem der Innensenator über die Ahmadiyya-Gemeinde wörtlich sagte: „Die lebt ihre Religion. Diese Religion ist mit unserem Verfassungsverständnis nicht 100%ig in Deckung zu bringen, aber es ist eine Religionsgemeinschaft und als solche genießt sie Religionsfreiheit.“, frage ich den Senat:
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1. Vertritt der Senat die Auffassung, dass die Berufung auf die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit eine abweichende Interpretation anderer Artikel (z. B. Artikel 3) unseres Grundgesetzes rechtfertigt? [Bitte um Begründung]
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2. Sollten nicht gleichsam alle Artikel des Grundgesetzes uneingeschränkt und unabhängig einer Religionszugehörigkeit für alle Bürger allgemein gültig sein?
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3. Wie hoch darf nach Auffassung des Berliner Senates die prozentuale Abweichung sein, bevor ein Handlungsbedarf notwendig erscheint?
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4. Welche Erkenntnisse hat der Senat, die gerade den Innensenator zu der Aussage veranlassten, dass die religiösen Ansichten der Ahmadiyya-Gemeinde nicht zu 100% mit unserem Verfassungsverständnis im Einklang zu bringen seien und welche konkreten Ansichten sind dies?
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5. Was konkret hat der Senat unternommen bzw. wird der Senat unternehmen, um diese Gemeinschaft zu einer 100%igen Verfassungskonformität zu bewegen?
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Berlin, den 21.10.2008
René Stadtkewitz