Rechtfertigt Religionsfreiheit Verfassungsbruch?

Abgeordnetenhaus BERLIN Drucksache 16/____

16. Wahlperiode
Kleine Anfrage des Abgeordneten René Stadtkewitz (CDU)


Rechtfertigt die Religionsfreiheit einen Verfassungsbruch?


Vor dem Hintergrund eines Interviews des Fernsehsenders ZDF zur Eröffnung der Ahmadiyya-Moschee im Pankower Ortsteil Heinersdorf am 16.10.2008, in dem der Innensenator über die Ahmadiyya-Gemeinde wörtlich sagte: „Die lebt ihre Religion. Diese Religion ist mit unserem Verfassungsverständnis nicht 100%ig in Deckung zu bringen, aber es ist eine Religionsgemeinschaft und als solche genießt sie Religionsfreiheit.“, frage ich den Senat:


1. Vertritt der Senat die Auffassung, dass die Berufung auf die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit eine abweichende Interpretation anderer Artikel (z. B. Artikel 3) unseres Grundgesetzes rechtfertigt? [Bitte um Begründung]


2. Sollten nicht gleichsam alle Artikel des Grundgesetzes uneingeschränkt und unabhängig einer Religionszugehörigkeit für alle Bürger allgemein gültig sein?


3. Wie hoch darf nach Auffassung des Berliner Senates die prozentuale Abweichung sein, bevor ein Handlungsbedarf notwendig erscheint?


4. Welche Erkenntnisse hat der Senat, die gerade den Innensenator zu der Aussage veranlassten, dass die religiösen Ansichten der Ahmadiyya-Gemeinde nicht zu 100% mit unserem Verfassungsverständnis im Einklang zu bringen seien und welche konkreten Ansichten sind dies?


5. Was konkret hat der Senat unternommen bzw. wird der Senat unternehmen, um diese Gemeinschaft zu einer 100%igen Verfassungskonformität zu bewegen?


Berlin, den 21.10.2008
René Stadtkewitz

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