Nach Vergewaltigung einer Flüchtlingshelferin (14) – Syrer gehen 6 Jahre später in Berufung: Die dreisten Zwei

von

Michael Stürzenberger

BEWÄHRUNGSSTRAFE FÜR 2 SYRER, DIE EINE 14-JÄHRIGE VERGEWALTIGTEN In einem „Flüchtlings“-Heim in Lüchow-Dannenberg hatte die 14-jährige Tochter einer „Flüchtlings“-Helferin zwei syrischen „Flüchtlingen“ Deutsch-Unterricht gegeben. Mohamad und Schadi hatten aber anderes als Deutschlernen im Sinn. Der eine hielt die 14-jährige fest, der andere zog sie aus und vergewaltigte sie. Anschließend drohten die beiden Syrer dem verängstigten und eingeschüchterten Mädchen, sie zu töten, wenn sie etwas sage. Die deutsche Kuscheljustiz, die solche Verbrecher geradezu fürsorglich behandelt, gab den zur Tatzeit 19-jährigen Syrern Mohamad T. und Schadi A. nach Jugendrecht BEWÄHRUNGSSTRAFEN! Zwei Jahre bzw. 18 Monaten Haft auf Bewährung und jeweils 500 Euro Geldbuße juckt diese beiden „Flüchtlinge“ ganz sicher nicht. Trotz dieser äußerst milden Strafe gingen die beiden Straftäter, die das Leben des jungen Mädchens zerstört haben, auch noch in BERUFUNG! Aus ihrer Sicht haben sie möglicherweise ja gar kein Unrecht begangen. Vielleicht hat das etwas mit dem Frauenbild des Politischen Islams zu tun? Aber VORSICHT: Wenn Sie davor warnen, erhalten Sie von der deutschen Justiz eine ähnliche Strafe..

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