Ein polizeibekannter, damals 31-jähriger Syrer, hatte am 07.10. 2019 in Limburg einen LKW entwendet, um ihn als Waffe bei einen islamischen Terrorakt einzusetzen.
Der wegen Gewaltdelikten und sexueller Gewalt bekannte Flüchtling, steuerte einen zuvor gestohlenen LKW, mit voller Geschwindigkeit auf, an einer Ampel wartende PKWs. Durch den Aufprall wurden 8 Autos ineinandergeschoben. Wie durch ein Wunder kam niemand zu Tode. 18 Menschen wurden verletzt. Es entstand hoher Sachschaden.
Omar al I. kam2015 im Zuge der damaligen Flüchtlingswelle nach Deutschland. Bevor der „Schutzsuchende“ unter Gewaltandrohung einen LKW in seine Gewalt brachte, um seinen islamischen Terrorakt ausführen zu können, wurde er bereits straffällig. 2 Monate vor der Tat belästigte er ein 16-jähriges Mädchen sexuell. Im Anschluss verprügelte er die Mutter des Teenagers. Polizeibekannt soll er unter anderem wegen Drogendelikten, Ladendiebstahl und gefährlicher Körperverletzung gewesen sein.
Der syrische Attentäter schrie auf Arabisch. Das Wort Allah war zu vernehmen, weshalb Ersthelfer sich zuerst, aus Angst nicht nähern wollten. Die Presse schwurbelte zunächst, wie in solchen Fällen schon fast üblich, von “nicht politisch motivierte Amokfahrt aus psychischen Motiven“.
Im November 2020 wurde der Attentäter zu 9 Jahren Haft verurteilt. Dagegen ging der Syrer in Revision, diese wurde am Rosenmontag vor dem Limburger Landgericht verhandelt.
Das Gericht musste klären, ob es sich um das Mordmerkmal der Heimtücke gehandelt hat, als der Attentäter einen LKW in die, an der Ampel wartenden Autos fuhr. Die Richter sahen 2 Mordmerkmale als gegeben an. Heimtücke und den Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels.
Heimtücke, weil die Fahrzeuginsassen arg- und wehrlos waren, als der LKW in sie hinein bretterte. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Omar al I.sich bewusst war, dass er die ahnungslosen und damit schutzlosen Menschen in den PKWs überraschen konnte.
Juristisch ging es damit um das sogenannte „Ausnutzungsbewusstsein“, ein Tatbestandsmerkmal der Heimtücke. Dass die Anklagevertreterin dem Angeklagten dies unterstellte, nannte der Verteidiger „fast schon bösartig“. Er habe erhebliche Zweifel, dass sein Mandant habe erkennen können, was auf ihn zukäme. Das Gericht folgte hingegen der Ansicht von Staatsanwaltschaft und erster Instanz.
Das Limburger Landgericht ordnete am Montag in dem neu aufgerollten Prozess auch die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Der Täter gilt als vermindert schuldfähig. Der Angeklagte gab an „er leide unter Erinnerungslücken und traumatischen Erlebnissen in seiner Heimat. Außerdem hatte er erklärt, kurz vor der Unfallfahrt einen Joint mit extrem starker Wirkung geraucht zu haben.
Ulrike Braukmann
Quelle: Wochenblick
Quelle: Tagesschau