Im Oktober letzten Jahres hatte ein syrischer Flüchtling einen, nicht zündfähigen Sprengsatz, in einer Regionalbahn deponiert. Nun erging das Urteil.
Laut NRW-Innenministerium soll der 22-jährige Syrer unzufrieden gewesen sein, weil die Bearbeitung seines Asylantrages nicht nach seinen Wünschen lief.
Er deponierte deshalb einen Sprengsatz in einem Abteil der bergischen Regionalbahn. Erst wählte er einen Mülleimer, um den Sprengsatz abzulegen, später legte er diesen an einen auffälligeren Ort.
Deshalb waren sich die Ermittler einig, dass es sich nicht um einen versuchten Terrorakt handeln könne. Weil die Tat keine terroristische Motivation hatte, ist der Mann auch nicht als Gefährder einzustufen.
Die Bombe in der RB 25 hat eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung zur Folge. “Mehr als dieses Strafmaß hielt das Gericht nicht für erforderlich, hieß es.”
U.Br.
Quelle: Radio Berg