Österreichs Verfassungsgericht kippt Kopftuchverbot an Grundschulen

(Symbolbild: ESB Professional/shutterstock

Österreich – Waren unter der schwarz-blauen österreichischen Regierung entscheidende Urteile gegen die menschenverachtenden Praktik gefallen, kleine Mädchen in Kindergärten und Grundschulen unter das islamische Kopftuch zu zwingen, wurde nach der Regierungsbeteiligung der Grünen die Freiheitsrechte wieder zurückgedreht: Österreichs Verfassungsgericht kippt das Kopftuchverbot an Grundschulen.

Das Gesetz verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei damit verfassungswidrig, urteilten die österreichischen Verfassungsrichter am Freitag. Die Begründung: Es greife eine bestimmte Religion, den Islam, ohne nähere Begründung heraus, was dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspreche. In dem 2019 erlassenen Gesetz komme die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass konkret das Tragen eines islamischen Kopftuches untersagt werden solle, erklärte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Christoph Grabenwarter, am Freitag laut übereinstimmender Medienberichten, so dem Deutschlandfunk. Die nur noch als realitätsfern zu bezeichnende Aussage: Das Gesetz berge „das Risiko, muslimischen Mädchen den Zugang zur Bildung zu erschweren beziehungsweise sie gesellschaftlich auszugrenzen“.

Geklagt hatten zwei Kinder und deren Eltern, die darin einen Eingriff in Religionsfreiheit und religiöse Kindererziehung sahen. Außerdem fanden sie, der Gleichheitsgrundsatz werde verletzt, weil die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs im Gegensatz zum muslimischen Hidschab nicht verboten seien. Beklatscht wurde das nun ergangene Urteil von der Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) begrüßte das Urteil.

Das Parlament in Österreich hatte im Mai 2019 ein Verbot von Kopftüchern an Grundschulen beschlossen. Mit der Entscheidung wird künftig „das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, untersagt. Durchgesetzt hatten das Gesetz Abgeordnete der ÖVP und der FPÖ. Ausgenommen waren damit Verbände aus medizinischen Gründen oder Kopfbedeckungen als Schutz vor Regen oder Schnee. Die jüdische Kippa etwa bleibt erlaubt, da sich das Verbot auf Kleidungsstücke bezieht, „welche das gesamte Haupthaar oder große Teile dessen verhüllen“.

Wie viele kleine Mädchen mit islamischem Kopfputz in deutschen Kitas und Grundschulen sitzen, wissen weder die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft noch die muslimischen Verbände. Fest steht jedoch: Die Verschleierung von Mädchen aller Altersstufen ist mit der durch Merkel initiierten muslimischen Massenmigration und dem seit Jahren devoten Umgang mit dem Islam ein zunehmendes Phänomen in vielen Schulen und sogar in Kindergärten und steht für die muslimische  Diskriminierung und Sexualisierung von Minderjährigen. So fordert auch die Menschenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES e.V. ein gesetzliches Verbot des sogenannten „Kinderkopftuchs“ im öffentlichen Raum vor allem in Ausbildungsinstitutionen für alle minderjährigen Mädchen in Deutschland. Die Begründung der Organisation:

„Die Verschleierung von Mädchen ist keine harmlose religiöse Bedeckung des Kopfes. Sie stellt eine geschlechtsspezifische Diskriminierung und eine gesundheitliche (psychische und körperliche) Gefahr dar. Ihre Chancen auf eine gleichberechtigte Teilnahme am gesamtgesellschaftlichen Leben werden massiv eingeschränkt. Die Frühverschleierung konditioniert Mädchen in einem Ausmaß, dass sie das Kopftuch später nicht mehr ablegen können. Öffentliche Schulen müssen für alle Minderjährigen eine angstfreie Entwicklung ermöglichen und als neutrale staatliche Orte religiöse und ideologische Symbolik vermeiden. Nur so kann der Staat seinen Bildungsauftrag erfüllen, Kindern und Heranwachsenden Gleichbehandlung angedeihen zu lassen und demokratisches Denken zu fördern. Uns geht es um den Schutz der Rechte der Mädchen und ihrer freien und selbstbestimmten Entfaltung in der Gesamtgesellschaft.“

Eine Unterschriftensammlung zum Kinderkopftuchverbot wurde am 7.12.2020 beendet, die Unterschriften am 11. Dezember 2020 an das Bundesjustizministerium übergeben. (MS)

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