NRW/Niederkassel – Deutschlandweit drücken Islamfunktionäre mit optimaler Unterstützung der Kirchen den öffentlichen islamischen Gebetsruf via Muezzin-Minarettbeschallung durch. In Niederkassel jedoch läuft es nicht so rund mit der Islamisierung: Dort hat der Bürgermeister den Gesang abgelehnt. Die SPD hat sich derweil aber schon in Stellung gebracht, um den Entscheid doch noch zu kippen.
Gemeindemitglied und Pressesprecher Haxhi Muzafer Mamuti von der DITIB Türkisch- Islamischen Gemeinde zu Niederkassel zeigt sich dann auch tief enttäuscht. Mutmaßlich ist der Muslim davon ausgegangen, dass das was in Restdeutschland möglich ist, auch in Niederkassel möglich sein dürfte: Im Windschatten der Corona-Krise vom Minarett der Selimiye Moschee den muslimischen Gebetssingsang auch über die Köpfe der „Ungläubigen“ erschallen zu lassen.
Muslime wollen sich nicht mehr an notarielle Verpflichtung halten
Um dem ganzen den Anstrich einer demokratischen Entscheidung zu geben, hat der umtriebige Herr Mamuti laut RP-Online eine Umfrage in den sozialen Netzwerken gestartet, um „die Meinung der Niederkasseler zu erfahren“. Die Umfrage ist zwar im Internet nicht auffindbar, aber laut der Zeitung sollen sich 155 der sagenhaft 230 Befragten für den Muezzinruf ausgesprochen haben, 68 waren dagegen, drei wünschten sich den Ruf in deutscher Sprache. So gestärkt marschierte Moslem Mamuti zur Gemeinde Niederkassel und beantragte den Muezzinruf.
Niederkassels Bürgermeister Stephan Vehreschild (CDU) jedoch lehnte den Antrag aus rechtlichen Gründen ab. Die Begründung: „Es sei eine Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen worden: Die islamische Gemeinde habe sich beim Kauf des Grundstücks Anfang der 90er Jahre verpflichtet, dass „Ausrufe oder Gebete, die sich nach außen und auf das Gebiet außerhalb des Grundbesitzes auswirken, insbesondere Ausrufe und Ausrufe oder Gebete auf einem Minarett, durch einen Ausrufer oder durch technische Mittel“ unterbleiben“, berichtet hierzu die RP. Diese beschränkt persönliche Dienstbarkeit sei bindend. Er bedauere, keine andere Antwort geben zu können, so Vehreschild.
SPD und Kirche zeigt sich entsetzt und wollen „helfen“
Die Enttäuschung ist nun groß, wobei nicht genau klar ist, wer hier mehr mehr trauert. Mutmaßlich ist es das Vorstandsteam des Pfarrgemeinderates der katholischen Pfarreiengemeinschaft Siegmündung. Man hätte es schön gefunden, „unseren muslimischen Mitbürgern den Gebetsruf zu gestatten, vor allem da es sich nur um eine Ausnahme handeln sollte. Da sind vielleicht unsere Kirchen gefragt, vielleicht als Zeichen von Solidarität und gegenseitigem Respekt.“
Großes Befremden über die Entscheidung bei der SPD. „Keinerlei Information hatten die Sozialdemokraten, dass der Bürgermeister eingeschaltet war und den Antrag der muslimischen Gemeinde abgelehnt hat – mit dem Hinweis auf den dreißig Jahre zurückliegenden Grundbucheintrag, nach dem keine Rufe des Muezzin zugelassen sind“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Friedrich Reusch. „Natürlich gibt es auch in diesen Ausnahmezeiten Regelungen der Gemeindeordnung, mit solchen Beschlüssen demokratisch umzugehen“. Die muslimische Gemeinde werde einen erneuten Antrag schreiben und ihn auch gleich den Fraktionen zur Kenntnis bringen. Dann könne der Stadtrat entscheiden, „zur Not per Mail-Umfrage und Dringlichkeitsentscheidung“, vermeldet der Islamunterstützer. (SB)