Am 24. August des vergangenen Jahres fand in Duisburg eine Kundgebung der BPE zur Aufklärung über den Politischen Islam statt. Der 29-jährige Kevin, der fast auf den Tag zwei Jahre zuvor Mitglied bei der BPE geworden war, nahm an der Veranstaltung teil. Da seine Eltern aber etwas dagegen haben, sich öffentlich hierfür einzusetzen, hatte er sich einen Schal über sein Gesicht gezogen, damit sie ihn nicht im Video-Livestream erkennen.
Nicht einmal zwei Minuten, nachdem er sich mit einem Schild hingestellt hatte, kamen schon zwei Polizisten und reklamierten den Schal bei der Versammlungsleiterin Stefanie Kizina als verbotene Vermummung.
Kevin ist ein rechtstreuer Bürger und nahm nach der Ermahnung den Schal sofort ab. Er war damit gerade mal zwei Minuten auf der Kundgebungsfläche gestanden. Man könnte annehmen, dass damit die Angelegenheit erledigt gewesen ist. Aber jetzt lief die Polizeimaschinerie an: Kevin musste seine Personalien bei den Beamten vorzeigen. Zeitweise standen zehn Polizisten um ihn herum, als wenn er sich eines schweren Vergehens schuldig gemacht hätte.
Im §27 des Versammlungsgesetzes ist es untersagt, sich bei einer Demonstration in einer Weise zu kleiden, die eine Identitätsfeststellung durch die Polizei unterbinden würde. Aber Kevin hatte ja erklärt, dass er sich nur wegen seiner Eltern den Schal ins Gesicht gebunden hatte. Er stand auf einer eingegitterten Kundgebungsfläche und legte den Schal nach dem Hinweis durch die Polizei sofort ab. Und zeigte den Beamten seinen Ausweis, wurde also problemlos identifiziert, so dass ab jetzt eine weitere Beschäftigung mit dem Vorgang eigentlich keinen Sinn mehr machte.
Aber der Eifer, mit dem nun der Staatsapparat ansprang, lässt die Vermutung zu, dass möglicherweise ein besonderes Interesse vorlag, einem Teilnehmer einer islamkritischen Veranstaltung Schwierigkeiten zu bereiten.
Wenn die Vermummungen bei Demonstrationen von Linksextremen auch so schnell beseitigt werden würden – insofern dies dort überhaupt von der Polizei beanstandet wird – könnte man von einer gerechtfertigten Gleichbehandlung sprechen. Aber Linksextreme bleiben mit ihrer schon beinahe standardmäßigen Vermummung in den allermeisten Fällen völlig unbehelligt, während bei diesem unbescholtenen BPE-Mitglied nun die volle Härte des Gesetzes zum Tragen kam.
Knapp acht Monate nach diesem Vorfall, als Kevin die ganze Sache schon fast vergessen hatte, erhielt er einen gelben Umschlag mit einem Schreiben vom Amtsgericht Duisburg. Ein Strafbefehl über 1200 Euro! 40 Tagessätze à 30 Euro. Wegen einer Aufmachung, die darauf gerichtet sei, die Feststellung der Identität zu verhindern.
Sogar seine Kappe wurde moniert, da sie seine Augen verdeckt hätte. Obwohl der Polizei die Identität von Kevin durch das Vorzeigen seines Ausweises bekannt war, wurde trotzdem dieses Strafverfahren eingeleitet. Mit einer solch vergleichsweise hohen Geldstrafe. Hier der gesamte diesbezügliche Ablauf bei der Kundgebung in Duisburg in einem kurzen Video zusammengefasst:
Einspruch ist eingelegt. Die BPE wird über den weiteren Fortgang des Verfahrens informieren..