Häufig gestellte Fragen zur Islamkritik

Was ist Gegenstand der Auseinandersetzung von sachlich fundierter Islamkritik ?

  • die islamischen Schriften, das heißt der Koran und die Hadithe (die Überlieferungen der Aussagen und Taten des Islambegründers Mohammed)
  • die Geschichte des Islams
  • die Menschenrechtssituation in islamisch geprägten Ländern
  • die von den islamischen Rechtsschulen ausgesprochenen Fatwas (islamische Rechtsgutachten)
  • die Aussagen und Taten islamischer Gelehrter und Führer
  • die Aktivitäten und Bestrebungen islamischer Organisationen und Verbände

Richtet sich Islamkritik gegen bestimmte Menschen ?

Islamkritik ist Ideologiekritik. So hat Islamkritik weder etwas mit der Ethnie, Hautfarbe, Herkunft oder Nationalität von Menschen zu tun. Gegenstand von sachlich fundierter Islamkritik sind die vom Islam ausgehenden Menschenrechtsverletzungen, die alle Menschen in ihrer Freiheit und Selbstbestimmung bedrohen.

Gibt es „Islamophobie“ ?

Oftmals wird Kritik am Islam von Politik und Medien als „Islamophobie“ abgetan.

Eine Phobie bezeichnet ein Krankheitsbild, bei dem Menschen unbegründete Ängste beispielsweise vor anderen Menschen, vor bestimmten Tieren, Sachen oder Tätigkeiten entwickeln. Kritik am Islam zu üben ist weder eine Krankheit noch sind die Ängste vor den vom Islam ausgehenden Menschenrechtsverletzungen und demokratiefeindlichen Bestrebungen unbegründet. Vielmehr dient der Begriff „Islamophobie“ dazu, islamkritische Stimmen zu stigmatisieren und zu diffamieren, letztendlich mit dem Ziel, sie zum Schweigen zu bringen.

Ist Islamkritik durch die Meinungsfreiheit geschützt ?

In einer freien Gesellschaft ist Kritik an allem und jedermann erlaubt, so auch selbstverständlich am Islam. Kritik am Islam zu üben fällt unter das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht, seine Meinung zu jeder Zeit in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.