Syrer Mohamed stach wegen „göttlicher Eingebung“ auf vierjähriges Mädchen ein – schuldunfähig!

Diese unfassbar brutale Messerattacke in Wangen im Allgäu schockte die Menschen in Deutschland ganz besonders: am 3. April dieses Jahres stach der syrische Asylbewerber Mohamed S. am hellichten Tag in einem Supermarkt auf ein vierjähriges Mädchen ein. Wie von Sinnen versetzte er dem bedauernswerten Kleinkind laut der Oberstaatsanwältin mit einem 20 Zentimeter langen Messer „vier wuchtige Stiche und zerfetzte dessen Darm und Magen“. Anschließend rannte der Syrer aus dem Supermarkt und flüchtete.

Die Mutter, die den Irrsinn aus direkter Nähe miterleben musste, brachte ihr schwerverletztes Kind in Windeseile ins nächste Krankenhaus, wo es in einer Notoperation gerade noch gerettet werden konnte.

Im Prozess vor dem Landgericht Ravensburg (Titelbild Artikel der „Jungen Freiheit“ vom 23.10.24) sagte der 34-jährige Täter aus, er habe auf eine „göttliche Eingebung“ hin gehandelt. Der Moslem, der die syrische und niederländische Staatsbürgerschaft besitzt, aber offensichtlich kein Deutsch spricht, musste vor Gericht von einem Dolmetscher aus dem Arabischen übersetzt werden:

„Ich habe eine Hand gesehen und ich hatte diese Eingebung, wie groß die Person sein soll. Das, was passiert ist, war eine Eingebung von Allah.“

Im Artikel der „Schwäbischen“ steht in der Übersetzung zwar „Gott“, aber wir wollen es doch korrekterweise bei der Bezeichnung „Allah“ für den islamischen Gott belassen, der nichts mit Göttern aus anderen Religionen zu tun hat.

Mohamed S. war 2015 über die Türkei und die Balkan-Route nach Holland „geflüchtet“, bekam dort Asyl und 2021 auch noch die niederländische Staatsbürgerschaft. Dort begann er, wie die „BILD“ berichtet, „den Koran zu lesen“.

Offensichtlich führte die Koran-Lektüre bei dem Syrer zu einer intensiven Hinwendung an den Islam, denn er beschloss 2022, sich ins Mutterland dieser Religion zu begeben. Mit Touristen-Visum reiste er nach Saudi-Arabien und wollte dort nach eigener Aussage auch bleiben.

Laut „BILD“ übernachtete Mohamed S. in Moscheen, weswegen es offensichtlich zum Streit und einer Schlägerei kam. Die Saudis steckten ihn daraufhin ins Gefängnis und schoben ihn nach zwei Monaten wieder in die Niederlande ab. Von dort kam Mohamed S. dann in die beschauliche Kleinstadt Wangen im Allgäu. Dort habe er zunächst bei seiner Schwester gelebt, dann im Wald und schließlich wegen Obdachlosigkeit in einem Asylheim.

Ein Sachverständiger diagnostizierte bei dem syrischen Moslem eine „paranoide Schizophrenie“, weswegen sich sowohl Staatsanwaltschaft, Nebenklage als auch Verteidigung für die dauerhafte Unterbringung des Täters in einer Klinik aussprachen.

Es ist davon auszugehen, dass die religiöse Orientierung des Syrers keine Rolle in dem Prozess spielte. Man hätte den Mann aber ausführlich befragen müssen, was die intensive Lektüre des Korans bei ihm auslöste und warum er anschließend nach Saudi-Arabien auswanderte. Wenn Mohamed S. die vielen feindseligen Passagen gegenüber den sogenannten „Ungläubigen“ und die vielen Gewalt- sowie Tötungsbefehle aus der medinensischen Phase der koranischen Offenbarungen verinnerlicht hat, dann könnte dies bei seiner Persönlichkeitsveränderung in Richtung „paranoide Schizophrenie“ auch eine Rolle gespielt haben.

Aber dieses heikle Themenfeld wurde ganz offensichtlich ausgeklammert, wie auch die Junge Freiheit aus dem Gerichtssaal meldet:

Der Vorsitzende Richter Veiko Böhm sagte, es sei „schwer auszuhalten“, daß die AfD-Landtagsfraktion Anfragen zu dem Fall stelle und damit das Verbrechen für die eigene Weltanschauung instrumentalisiere. „Der Messerangriff hat nichts mit islamistischem Radikalismus zu tun, er ist allein einer psychischen Erkrankung geschuldet“, unterstrich er. Auch ein schwäbischer Mann könne so etwas tun, in dem Fall gebe es „aber keine AfD-Fraktion, die einen Antrag stellt“.

Richter Böhm scheint also durch und durch „politisch korrekt“ orientiert zu sein. Denn es ist eher nicht davon auszugehen, dass er ein Fachmann in Sachen Islam und insbesondere Politischer Islam ist, so dass er legitimiert wäre, „islamistischen Radikalismus“ komplett aus der Betrachtung des Täters auszuschließen.

Bei vielen Straftaten ist eine Kombination aus diesem Radikalismus und einer psychischen Störung zu beobachten, beispielsweise bei dem somalischen Messermörder von Würzburg, der beim Zustechen im Juni 2021 „Allahu Akbar“ rief, bei seiner Festnahme aussagte, er habe mit der Tat „seinen Dschihad“ verwirklicht, im Krankenhaus zu Allah betete und seiner Mutter vor der Tat mitteilte, sie würden sich „im Paradies“ wiedersehen. Außerdem fand die Polizei in der Asylunterkunft von Abdirahman Jibril A. „Hassbotschaften auf Papier“.

Aber all das wurde auch hier im Urteil ignoriert, so dass ausschließlich „psychische Störungen“ und damit „Schuldunfähigkeit“ attestiert wurden. Das Bestreben, den Politischen Islam aus der Motivsuche bei solchen Attentaten herauszuhalten, ist offensichtlich.

Das sollte sich schnellstmöglich ändern, um vor allem in der Prävention solcher Attentate weiterzukommen. Augenverschließen und Kopf in den Sand stecken hilft nicht weiter.

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