von
Irfan Peci
Seine Begründung ist vollkommen schwachsinnig!
„Freie Religionsausübung“ hat Grenzen! Ansonsten können wir gleich die Scharia anwenden lassen unter dem Motto der „freien Religionsausübung“, zumal der öffentlich ausgerufene Gebetsruf auch aus islamischer Sicht KEIN notwendiger Bestandteil des Gebets ist.
Die „politische Instrumentalisierung“ findet eben nicht nur in „anderen Teilen der Welt“ statt, sondern auch hierzulande! Dazu einfach mal die Verfassungsschutzberichte der eigenen Behörden lesen, wenn man uns schon keinen Glauben schenken will.
„Das Grundrecht auf freie Religionsausübung stehe auch „den islamischen Gemeinden in Form des Muezzinrufes“ zu, sagte er bei einer Veranstaltung am Montagabend laut Redemanuskript. „Es geht dabei ja um ein verfassungsmäßiges Recht, das auch nicht mit dem Hinweis auf religiöse Intoleranz oder die politische Instrumentalisierung der Religion in anderen Teilen der Welt relativiert werden darf. Wir nehmen uns eben kein Maß an autoritären Staaten.“
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