Gelsenkirchen – Muezzinruf stört die Feiertagsruhe am Karfreitag

Aus der DITIB-Moschee Mescid-i Aksa Camii, in Gelsenkirchen-Hassel ertönte am Karfreitag der Muezzinruf durch den Stadtteil.

Der Karfreitag ist bekanntlich einer der höchsten christlichen Feiertage. Für evangelische Christen sogar DER höchste christliche Feiertag. Zum Gedenken an das Leiden Christi ist dieser Feiertag zudem ein „stiller Feiertag“. Tanzveranstaltungen sind untersagt, Kinos, Freizeitparks etc. geschlossen. Zu Lärmen ist zu unterlassen, selbst Rasenmähen ist nicht erlaubt.

Immer wieder betonen, gerade Vertreter der DITIB, wie sehr man auf ein friedliches und tolerantes Miteinander bedacht sei. Wer am Karfreitag den Muezzinruf ertönen lässt, der stört bewusst das friedliche Miteinander. Wer die religiösen Gefühle der christlichen Nachbarn missachtet, dessen Handeln ist nicht von Toleranz geleitet.

Rücksicht auf Christen und Andersgläubige kennt der Politische Islam nicht. Das wurde in Gelsenkirchen lautstark durch den Muezzinruf am Karfreitag veranschaulicht. Der Muezzinruf ist nichts anderes als der Herrschaftsanspruch des Politischen Islam über alle anderen Religionen.

In Gelsenkirchen-Hassel gibt es den Muezzinruf, einmal wöchentlich zum Freitagsgebet, seit 22 Jahren. Im Ramadan durfte der Ruf täglich ertönen. Angeblich, weil die Moslems nicht wie gewohnt beten konnten. Das ist ein Märchen aus 1001 Nacht. Gottesdienste dürfen auch in der Pandemie abgehalten werden. Es sind dabei die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten.

Im letzten Jahr versuchten die Grünen mit einem Antrag im Integrationsrat den Muezzinruf an 2 weiteren Standorten in Gelsenkirchen täglich zu erlauben. Das Vorhaben der Grünen scheiterte, weil es politisch nicht durchsetzbar war.

„Dennoch ließ die Ditib-Moschee in Gelsenkirchen-Hassel an der Straße Am Freistuhl 14-16 während des Fastenmonats Ramadan täglich den Muezzin-Ruf erklingen. Da damals pandemiebedingt ein gemeinsames Gebet in der Moschee zum gemeinsamen Fastenbrechen bei Sonnenuntergang nicht möglich war, entschied sich der Moscheeverein dafür. „Wir wollen den muslimischen Gemeindemitgliedern beistehen und eine Freude machen“, zitierte der WDR damals Cesur Özkaya, den Vorsitzenden der türkisch-islamischen Ditib-Gemeinde in Hassel. In einem Brief an die Nachbarn warb er um Verständnis für „das Zeichen der Solidarität“. „

Die DITIB Gemeinde fordert für sich Solidarität ein, ist aber umgekehrt nicht bereit aus Solidarität, wenigstens am Karfreitag, den Muezzinruf zu unterlassen.

Nachdem es Beschwerden aus der Nachbarschaft gegeben hatte, meldete sich FDP-Ratsherr Christoph Klug, zu Wort.

„Mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass der Hasseler Ditib-Verein den Muezzin ausgerechnet am Karfreitag zum Gebet rufen ließ“, sagt auch FDP-Ratsherr Christoph Klug, der am Wochenende von einigen Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürgern darauf angesprochen worden sei. „Ich halte dieses Vorgehen für unsensibel, auch wenn gerade Ramadan ist“, so Klug. „Ich hätte mir hier mehr Rücksichtnahme und Verständnis für die christliche Gemeinschaft gewünscht, für die das Osterfest und im Speziellen der Karfreitag die höchsten Feiertage neben den Weihnachtstagen sind.“

Cesur Özkaya Vorsitzender der DITIB -Gemeinde, bedauert, dass die Gemeinde die Nachbarschaft nicht im Vorfeld informiert habe. Das werde man zukünftig besser machen. Gleichzeitig macht er deutlich, das Recht zu haben, den Muezzinruf erklingen zu lassen. Dazu brauche die DITIB keine Genehmigung.

„Das haben wir in den vergangenen Jahren immer auch am Karfreitag gemacht, und es hat nie Beschwerden gegeben“, sagt Özkaya.

Offenbar ist die Nachbarschaft schon eingeschüchtert oder abgestumpft gegenüber des islamischen Machtanspruchs. Erfreulich, dass es jetzt doch noch Menschen mit Rückgrat gab, die sich über die Verletzung der Feiertagsruhe beschwerten.

Nach den Beschwerden verzichtet die DITIB großzügig darauf, für den Rest des Ramadans den Muezzinruf täglich erschallen zu lassen.

„Wie im vergangenen Jahr, wollte er auch in diesem Jahr den Muezzin täglich zum Fastenbrechen rufen lassen: „Die Pandemie ist ja noch nicht vorbei“, sagt er. Allerdings wolle er nun mit Rücksicht auf die Nachbarn für die restlichen Tage des Ramadan davon absehen. „Uns ist sehr an einer guten Nachbarschaft gelegen“, sagt er.

Wenn der DITIB tatsächlich an einer guten Nachbarschaft gelegen wäre, dann hätte man, aus Rücksicht auf die Christen in der Nachbarschaft, wenigstens am Karfreitag auf den Muezzinruf verzichtet.

Eine Genehmigung benötigt die DITIB tatsächlich nicht für den Muezzinruf. Vor 22 Jahren wurde geprüft, ob der Ruf ertönen kann. Dabei wurde sich, wie überall, nur nach der TA Lärm gerichtet.

Die Technische Anleitung (TA) Lärm regelt die Lautstärke, die von einem Gebäude ausgehen darf. Es spielt eine Rolle, ob das Gebäude in einem Wohngebiet, einem Gewerbegebiet oder einem Mischgebiet steht. Danach wird festgelegt, wie hoch die Dezibel Zahl sein darf, die vom Gebäude ausgeht. Die allgemeinen Ruhezeiten sind immer einzuhalten. Das gilt auch für die Feiertagsruhe.

„So lange der Gebetsruf nicht die in der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vorgesehene Maximallautstärke von 55 Dezibel überschreitet, kann die Moschee außerhalb der Nachtruhe über ihre Lautsprecher erklingen lassen, was immer sie will und so oft sie will. Einer gesonderten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei Einhaltung der anzuwendenden Immissionsschutzwerte nach der TA Lärm bedarf es nicht.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) kritisierte gerade erst das Muezzinruf-Projekt der Stadt Köln.

„Ich habe die Sorge, dass damit möglicherweise mehr Streit in die Gesellschaft getragen als der Integration gedient wird“, sagte der Politiker am Dienstag im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Düsseldorf. Zweifelsohne falle der Muezzinruf unter die Religionsfreiheit, führte Wüst aus.

Dass der Muezzinruf unter die Religionsfreiheit fällt, ist die Meinung des Herrn Wüst. Gerichtlich untermauert ist diese Behauptung nicht. Der Islamwissenschaftler Prof. Dr. Tilman Nagel hat in einem Gutachten bestätigt, dass der Muezzinruf nicht Teil der Religionsausübung ist.

Die AfD Landtagskandidatin Enxhi Seli-Zacharias, aus Gelsenkirchen, fand deutliche Worte.

„Die CDU hat schließlich jahrelang die Grenzen offengehalten, Abschiebungen ausgesetzt, Erdogans Moscheeverein deutsche Schulen überlassen und Kritik daran stur ignoriert.“

„Und auch das scheint Wüst vergessen zu haben“, ergänzt Seli-Zacharias. „Es war Henriette Reker, die Oberbürgermeister-Kandidatin von CDU und Grünen, die den Muezzinruf durchgesetzt hat.“

„Versuchen Sie nicht, die Wähler für dumm zu verkaufen, Herr Wüst! Wer wirklich gegen den Muezzinruf ist, macht am 15. Mai beide Kreuze bei der AfD!“

Denn: „Der islamische Gebetsruf ist ein Ausdruck religiöser Intoleranz. Diese abwegige islamische Botschaft stellt für Bürger und Anwohner eine psychische Belastung dar, gefährdet den sozialen Frieden und führt zu Wertverlusten moscheenaher Immobilien. Wir sind die einzige Partei, die sich für die konsequente Unterbindung des Muezzinrufes einsetzt!

Wüst steht hinter der Aussage seines Parteikollegen, des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, dass der Islam zu Deutschland gehöre. Dann gehört die Homophobie, die Frauenunterdrückung und die Scharia ebenfalls zu Deutschland, sind sie doch Bestandteile des Politischen Islam.

Nach den Worten von Wüst sind die Muslime „ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft“. Gerade in NRW lebten viele von ihnen seit mehreren Generationen. „Diese Realität gilt es anzuerkennen.“ Der von Ex-Bundespräsident Christian Wulff zitierte Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ habe schon 2010 eine Selbstverständlichkeit ausgedrückt, die bis dahin selten ausgesprochen worden sei.

Nicht bekannt ist, wie Herr Wüst zur DITIB steht. Ob Herr Wüst sich mit der Agenda der DITIB auseinandergesetzt hat. Ob der nordrhein-westfälische Ministerpräsident sich mit dem Muezzinruf inhaltlich vertraut gemacht hat, ist ebenfalls unbekannt.

Wichtige Fakten zum Muezzinruf sind in diesem Video aus dem BPE-Studio zusammengefasst.

Zu den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein am 08.05.2022 und in Nordrhein-Westfalen am 15.05.2022 hat die Bürgerbewegung PAX EUROPA einen Flyer erstellt. „ Keine Stimme für den Islam“ . Bei den BPE-Kundgebungen in Herford am 29.04.2022 und Bielefeld am 30.04.2022 werden diese Flyer vor Ort verteilt werden.

 

Ulrike Braukmann

Quelle: WAZ

Quelle: Kölner Stadtanzeiger

Kundgebungstermine

[dpProEventCalendar id="1"]
[dpProEventCalendar id="1" view="monthly-all-events"]