Essen
2 Jahre nachdem ein junger Mann (18) fast totgeprügelt wurde, erfolgte jetzt die Abschiebung eines der Täter. Am Abschiebetag wurde noch schnell ein Asylantrag vom Anwalt gestellt. Was die Ausreise aus Deutschland aber nicht verhinderte.
Am 04.06.2019 wurde ein, damals 18-jähriger, auf dem Schulhof der Hüttmannschule in Essen-Altendorf von 8 Tätern fast zu Tode geprügelt. Die örtliche Presse schwurbelte zunächst etwas von einer Prügelei auf dem Schulhof. Tatsächlich hatten 2 verfeindete Clans eine Rechnung offen, die am helllichten Tag auf dem Schulgelände beglichen wurde.
Eine junge Frau diente als Lockvogel, um das Opfer zum Tatort zu locken. Dort fielen 7 Mitglieder anderer Libanesen-Clans über den jungen Mann her.
„Immer wieder sollen sie vor seinen Kopf getreten haben, als er am Boden lag. „Mit einer Wucht wie beim Fußball“.
Ein achter Täter filmte die Tat und veröffentlichte das Video in den sozialen Netzwerken. Staatsanwältin Franca Bandorski hatte aufgrund des Videos eine recht gute Beweislage beim späteren Prozess.
Der Hintergrund der Tat ist dagegen eher unklar. Es gibt dazu unterschiedliche Angaben im Ermittlungsverfahren. Favorisiert wurde von den Ermittlern, dass der 18-Jährige für eine von Familie S. nicht erwünschte Beziehung zu einem Mädchen aus ihrer Familie büßen musste.
Das Opfer erlitt schwere Verletzungen als die 8 Täter zwischen 16 und 21 brutal auf in einprügelten und noch auf seinen Kopf eintraten, als er schon am Boden lag.
Der Prozess im Dezember 2019 wurde von starken Sicherheitsmaßnahmen flankiert. Den acht Angeklagten standen 16 Strafverteidiger zur Seite.
„Unberechenbar war das Verfahren aber auch, weil nach der Tat auf dem Schulhof ein Aufgebot von Libanesen mit einem „Friedensrichter“ aus Berlin angereist kam. Verhandlungen zwischen den Familien sollen geführt worden sein. Angeblich soll die Familie S./El-Z. auch Geld bezahlt haben, um sich vor Gericht das Wohlwollen der R`s zu erkaufen.
Das Opfer selbst saß beim Prozess in U-Haft.
„Nachdem er nämlich selbst Opfer körperlicher Gewalt geworden war, soll er im September eine junge Frau vergewaltigt haben. Hinterhältig, so ergaben die Ermittlungen. Er soll an Nacktbilder von ihr gelangt sein und sie mit einer drohenden Veröffentlichung zum Sex in einer Wohnung in der nördlichen Essener City gezwungen haben. Als sie zur Polizei ging und der 18-Jährige festgenommen wurde, soll ihre Familie Besuch von Mitgliedern seiner Familie bekommen haben. Ob sie denn nicht wüssten, mit wem sie sich angelegt hätten, soll gedroht worden sein. Vielleicht, so spekulieren Ermittler, war Anlass für die Tat auf dem Schulhof, dass der 18-Jährige ein Mädchen der S.-Familie ähnlich behandelt hatte und deshalb verprügelt wurde.
Unterstützung von seinem Vater, der als Clan-Chef gilt, hatte das Opfer nicht. Der Herr Papa saß beim Prozess ebenfalls in U-Haft.
„weil er als Racheakktion für die Tat auf dem Schulhof zweimal Schlägereien gegen Mitglieder der Familie S./El-Z. organisiert haben soll. Und das, obwohl zuvor der „Friedensrichter“ zu schlichten versuchte und er selbst gegenüber der Polizei Wohlverhalten versprochen haben soll.
Die WAZ bezeichnet den mutmaßlichen Clan-Chef als freundlichen Mann.
„Er ist in seiner Wohngegend in Rüttenscheid auch als freundlicher Mann bekannt. Er kauft in einem Kiosk in der Nähe von Landgericht und Polizeipräsidium ein, steht neben Polizisten, Staatsanwälten oder Richtern, die dort ein Brötchen holen oder ihren Lottozettel ausfüllen.„
Der Sohnemann war bis zu seiner Festnahme 2019, in 11 Fällen strafrechtlich in Erscheinung getreten. Für den feigen Überfall auf dem Schulhof wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Im Juli 2021 griff er einen Mithäftling an. Da reichte es den Behörden offenbar.
„Im Rahmen des administrativen Ansatzes erfolgte behördenübergreifend die Prüfung möglicher Optionen zu dessen Abschiebung. Die Behörden konnten in enger Zusammenarbeit den Gewalttäter schließlich Ende Oktober 2021 in den Libanon abschieben“, führt das Landeskriminalamt aus: „Ein noch am Abschiebetag gestellter Eilantrag auf Asyl wurde durch das zuständige Verwaltungsgericht abgelehnt.“
Ulrike Braukmann
Quelle: WAZ vom 12.07.2019
Quelle: WAZ vom 06.12.2019
Quelle: WAZ vom 05.04.2022