Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am Aschermittwoch findet vor dem Amtsgericht in Herford ab 9 Uhr ein Prozess gegen freiheitsliebende Bürger statt, die friedlich vor der DITIB-Moschee demonstrierten, von der Freitags der Muezzinruf erschallt. Unter ihnen Marcel Bauersfeld, der ab Frühsommer 2020 immer Freitags um 13:30 Uhr mit einem Kochtopf protestierte.
Bald reihte sich auch eine neu gegründete „Bürgerinitiative gegen den Muezzin-Ruf in Herford” in den Protest ein. Mit instrumentaler Unterstützung durch Posaune, Gitarre und Flügelhorn haben die couragierten Bürger gegen “Allah ist der Allergrößte” angesungen. Heimatlieder und christliche Choräle gegen den zur Schau gestellten Überlegenheits- und Herrschaftsanspruch des Politischen Islams, was dann in der Vorweihnachtszeit von der Polizei mit Hinweis auf Corona-Auflagen unterbunden wurde. Gegen die Musiker und Sänger wurden schließlich Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie hätten „vorsätzlich mit Geräten, die der Schallerzeugung und Schallwiedergabe dienen, in solcher Lautstärke benutzt, dass unbeteiligte Personen erheblich belästigt wurden“.Der Muezzinruf dröhnt in Herford jeden Freitag von derselben Moschee, in der Kinder im April 2018 in Militäruniformen gesteckt wurden und für den Sieg der Türkei marschierten, wie in so manch anderer DITIB-Moschee in Deutschland auch. Sie schwenkten Spielzeuggewehre über ihren Köpfen, zielten auf imaginäre Feinde und spielten zum Schluss den Märtyrertod. Anschließend wurden sie mit der türkischen Fahne bedeckt. Unverhohlener Nationalismus, der eng verbunden ist mit der totalitären Ideologie des Politischen Islams.
Die DITIB hat in den vergangenen Jahren noch durch andere Skandale auf sich aufmerksam gemacht. Imame wirkten als Spione für Erdogan und lieferten Informationen über dessen politische Gegner aus der Gülen-Bewegung.
Immer wieder fallen DITIB-Funktionäre mit antisemitischen und verfassungsfeindlichen Äußerungen auf.
Im Februar wurde Mustafa Keskin, der frühere Ditib-Vorsitzende von Göttingen, wegen Volksverhetzung und der Billigung von Straftaten verurteilt. Der ehemalige Funktionär des deutsch-türkischen Moscheeverbands hatte zwischen 2015 und 2021 mindestens fünf Nachrichten in sozialen Netzwerken und im Internet verbreitet, die Beleidigungen von Juden und Armeniern sowie Verschwörungsmythen enthielten.
Ein besonders krasses Statement postete ein Hannoveraner DITIB-Vorstandsmitglied Ende Juli 2014 während des Gaza-Kriegs wörtlich:
„Ihr verfluchten Israelis (…) Ich verfluche euch und Hitler das er euch nicht ausgerottet hat“.
Dieser „eliminatorische Antisemitismus“, wie ihn auch der Politikwissenschaftler Lino Klevesath bezeichnet, entspricht der Ideologie des Politischen Islams und führte in der Vergangenheit auch zu dem ideologischen Schulterschluss im Nazi-Islam-Pakt.
Und nun sollen Bürger, die völlig zu Recht gegen den Muezzinruf von einer solchen Moschee demonstrieren, wegen angeblicher „Störung der Religionsausübung“ verurteilt werden.
Der Muezzinruf gehört aber nicht zur „Religionsausübung“ Es ist lediglich der öffentliche Aufruf, zum Gebet zu kommen. Zusätzlich wird beim Muezzinruf aber auch der totalitäre Anspruch des Politischen Islams vermittelt, die einzig wahre Religion mit dem einzig wahren Gott zu verkörpern.
Durch die mit Lautsprecher der Öffentlichkeit vermittelten Aussagen
„Allah ist der Allergrößte“
„Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt“
„Ich bezeuge, dass Mohammed der Gesandte Allahs ist“
„Es gibt keinen Gott außer Allah“
wird allen anderen Religionen das Existenzrecht abgesprochen. Da der Politische Islam auch noch einen weltlichen Machtanspruch hat, um sein „göttliches“ Gesetz, die Scharia, allen Menschen vorschreiben zu können, ist es das selbstverständliche Recht eines jeden Bürgers, gegen diese totalitäre Ideologie im Geiste von Freiheit und Demokratie zu demonstrieren. Diese Bürger müssten mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet werden, anstatt sie vor Gericht zu zerren. Diese Informationen hat die Bürgerbewegung PAX EUROPA auch in einer Pressemitteilung an Medien verschickt.
Der Islamwissenschaftler Prof. Dr. Tilman Nagel, der im Laufe seiner langjährigen intensiven Arbeit über den Islam 16 Sachbücher veröffentlichte, hat zum Muezzinruf eine klare Bewertung vorgenommen:
Der Gebetsruf verkündet den Zeitpunkt, an dem einer der fünf Tagesabschnitte beginnt, in dessen Verlauf jeweils das ihm zugeordnete rituelle Pflichtgebet zu absolvieren ist. Beispiel: Wenn die Sonne im Mittag steht, wird zum Mittagsgebet gerufen, das von da an bis zum Eintritt des Zeitabschnitts des Nachmittagsgebets vollzogen werden muß. Dieser Tagesabschnitt beginnt, sobald die Gegenstände einen Schatten werfen, der ihrer Höhe entspricht; dann wird zum Nachmittagsgebet gerufen.
Mit der ritualrechtlich gültigen Ausführung des jeweiligen Pflichtgebets hat der Gebetsruf nichts zu tun. Das Hören des Gebetsrufs ist ritualrechtlich kein Teil des Pflichtgebets. Wenn dies so wäre, dann hätte ein Pflichtgebet, das von jemandem außerhalb der Rufweite einer Moschee vollzogen wird, ritualrechtlich keine Gültigkeit. Ohnehin können die Pflichtgebete zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Tagesabschnitts, dessen Beginn durch den Ruf verkündet wird, durchgeführt werden.
Prof. Dr. Tilman Nagel
Die Verhandlung in Herford findet am morgigen Mittwoch um 9 Uhr Sitzungssaal 309, 3. Etage des Amtsgerichts in der Straße Auf der Freiheit 7 statt. Interessierte Beobachter dürften problemlos einen Platz in dem Großen Saal finden, der normalerweise gut 50 Personen Platz bieten soll. Mit Abstandsregeln vermutlich weniger, aber bestimmt werden 20 Bürger den Prozess beobachten können.
Es wird sich zeigen, ob rechtsstaatlich geurteilt wird oder im Sinne des Politischen Islams, der von der DITIB vertreten und durch den Muezzinruf proklamiert wird. Dann wäre dies bereits ein Urteil, das der Scharia entspricht.
Der Artikel erschien zuerst auf pi-news.net