Muslima wird wegen Volksverhetzung verurteilt – Strafe fällt gering aus, damit sie Lehrerin werden kann

Die  19-jährige Rabije B. hatte am 12. Mai 2021 an der Hass-Demo gegen Juden vor der Synagoge in Gelsenkirchen teilgenommen. Dort brüllte sie Scheiß-Juden. Deswegen musste sie sich nun vor dem Jugendschöffengericht in Gelsenkirchen wegen Volksverhetzung verantworten.

Damals waren etwa 180 hasserfüllte Personen, überwiegend junge Moslems, in einer unangemeldeten Demo durch Gelsenkirchen gezogen. Der antisemitische Mob bedrohte jüdische Mitbürger und durfte unter den Augen der Ordnungshüter 2 Stunden durch Gelsenkirchen ziehen. Von der Polizei unbehelligt skandierte man Parolen wie „Kindermörder Israel“ und „Freiheit für Palästina“. Der judenfeindliche Aufzug konnte ohne Störung bis zur Synagoge marschieren. Sinan Sat, Redaktionsleiter der WAZ  Gelsenkirchen kommentierte die Vorgänge damals. Er hielt es für fragwürdig vor die Synagoge zu ziehen, wenn man die Politik Israels kritisieren will.

Es ist die Gebetsstätte deutscher Juden.

Nach den unmenschlichen Verbrechen, die die Nazis an Juden auch in Gelsenkirchen verübt haben, ist es keine Selbstverständlichkeit, dass es in Gelsenkirchen zur Freude seiner Bürger überhaupt eine Synagoge gibt. Das jüdische Leben in unserer Stadt und auch überall sonst zu schützen, ist daher nicht nur deutsche Staatsräson, sondern auch Gebot der Menschlichkeit.

Dass es dem wütenden Mob aber nicht nur um Kritik an der israelischen Siedlungspolitik und den militärischen Handlungen geht, offenbarte sich vor der Synagoge im Herzen der Gelsenkirchener Innenstadt auf bedrückendeweise. Lauthals skandierten die Demonstranten immer wieder „Scheiß Juden“, stellten sich vor die Synagoge, richteten ihre geballten Fäuste in Richtung jener, die in den oberen Etagen des jüdischen Gotteshauses an den Fenstern standen und sich dem Hass auf der Straße ausgesetzt sahen.

Dafür gibt es keine Entschuldigung, keine Legitimation. „Nie wieder“ ist kein leeres Versprechen, Antisemitismus keine Meinung!

Die Angeklagte wurde in Gelsenkirchen geboren. Sie wurde in Deutschland sozialisiert und durchlief das hiesige Bildungssystem. Dass sie trotzdem an einem antisemitischen Aufmarsch vor der Synagoge teilnahm, wirft Fragen nach der Erziehung im Elternhaus auf. Vor Gericht gab sie an, wohlbehütet mit vier Geschwistern aufgewachsen zu sein. Sie will zur Toleranz erzogen worden zu sein. Ihr Vater war früher Vorsitzender einer Moscheegemeinde. Das lässt  die „tolerante Erziehung“ wenig glaubwürdig erscheinen.

Vor Gericht wurde ein Video abgespielt, auf dem die Angeklagte eindeutig zu erkennen ist. Es ist zu sehen, wie sie ihre Faust hasserfüllt nach oben reckt, während sie Parolen skandiert. Die Muslima muss einräumen, „Scheiß Juden“ gebrüllt zu haben.

Einsicht oder gar Unrechtsbewusstsein zeigte die Angeklagte nicht. Sie erklärte: „Es sei allerdings nicht ihre Absicht gewesen, gegen Juden aufzuhetzen.“ Rabije B. schilderte  Richterin Elke Winter ihre Darstellung des Geschehens.

Rabije B. erklärt, dass sie zufällig in den Strom der Demonstranten geraten sei und sich dann gedrängt gefühlt habe, ebenfalls in die Hassparolen einzustimmen. Die Neugier habe sie zunächst am Bahnhof dazu gebracht, mit den dort Versammelten durch die Innenstadt zur Synagoge zu ziehen. Sie habe gedacht, auch Schulkameraden dort zu treffen. Viele Fahnen aus unterschiedlichen Ländern wie Syrien, Türkei oder Tunesien hätte sie gesehen.

Die Richterin hielt der Angeklagten vor, man könne Protest vor einer Botschaft statt vor einer Synagoge äußern. „Sie haben gewusst, worum es ging.“

Die antisemitische Volksverhetzerin möchte ein Lehramtsstudium für die Primarstufe in Bochum beginnen.

Ihr Ziel sei es, Kindern beizubringen, dass Andersdenkende gleich welcher Religion oder Herkunft nicht gemobbt oder beleidigt werden dürften.

Eine Vorstrafe dürfe die Pläne zunichtemachen. Die Version der Angeklagten ist absolut unglaubwürdig, wie ein Indiz zeigt. Obwohl die Muslima rein zufällig in die Demonstration geraten sein will, hatte sie sich auf beide Wangen die Flagge der Palästinenser aufgemalt.

Dies, so meinte die Richterin, sei ein eindeutiges Zeichen dafür, vorbereitet gewesen zu sein und auch wozu man sich bekenne.

Obwohl die junge Frau das Abitur und damit ein Reifezeugnis besitzt, sah das Gericht fehlende Reife als Grund an, sie nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Entsprechend milde fiel das Urteil dann auch aus.

Die 20-Jährige muss eine Woche Dauerarrest in einer Jugendarrestanstalt verbringen. Die gleichzeitig auferlegte Geldbuße von 500 Euro muss sie in zehn Raten an die jüdische Gemeinde zahlen. Die Richterin gab der Angeklagten mit auf den Weg, die Arreststrafe gleichzeitig als Denkzettel und Mahnung zu verstehen. Vorbestraft ist sie mit der Entscheidung des Gerichts nicht.

Quelle WAZ

Ulrike Braukmann

Kundgebungstermine

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