In Leipzig zeigten Muslime, wer in diesem Land demnächst das Sagen hat: Zum Geburtstag ihres blutrüstigen Propheten installierten Muslime riesige grüne Banner mit arabischer Schrift am Leipziger Hauptbahnhof und beschallten den Platz mit lautem arabischem Jammersound.
Aus einem Zelt schepperten am vergangen Freitag am Leipziger Hauptbahnhof lautes arabisches Singsang über die Köpfe jener, die schon länger hier leben. Der Willy-Brandt-Platz war zudem eingerahmt von riesigen grünen Bannern. Die Sprüche kündete – in arabischer Schrift – von der angeblichen „Barmherzigkeit“ und „Menschlichkeit“, die der menschenschindende islamische Prophet Mohammed in die Welt gebracht haben soll. Unter den Islambannern verteilten emsig und ausnahmslos junge Männer Handzettel an Passanten.
Grund des islamischen Treibens: Eine mit 14 Tagen verspätete Geburtstagsparty für ihren Superpropheten Mohammed! Zu diesem Ereignis hatte die Leipziger Stadtverwaltung den Muslimen unter dem Motto „Historisches Arabisches Denkmal“ eine Veranstaltungsgenehmigung erteilt.
Wie die Bildzeitung berichtete, mussten die „Rechtgläubigen“ bei ihrer MO-Geburtstagssause die Banner wieder abnehmen. Diese seien nicht Teil der Genehmigung, so ein Rathaussprecher.
Wurde 2003 die Zahl der in Leipzig ansässigen Muslime noch mit etwa 500 angegeben, tummelten sich Ende 2017 – ganz nach dem linken Motto „der Osten ist noch zu weiß“ – schon 24.000 Allahgläubige in sieben Moscheen und Gebetsräume in Leipzig. Im Frühjahr diesen Jahres konnte die Ahmadiyya-Gemeinde nun ihren jahrelang vorangetriebenen Plan mit einem „Erledigt-Haken“ versehen: Die SPD-geführte Stadt unter ihrem OB Burkhard Jung – der Sozialdemokrat verteilte in mindestens 157 Fällen Grundstücke deren Eigentümer nicht ermittelt wurden – erteilte den Muslimen die Baugenehmigung für eine Moschee im Leipziger Stadtteil Gohlis. Errichtet wird nun ein Kuppelbau mit 16 Meter hohem Minarett.
Und wenn die Islamisierung so gut vorangeht, wie in Köln, dann summt mutmaßlich auch in Leipzig demnächst ein Muezzin den Absolutheitsanspruch des Islams über die Köpfe der Ungläubigen hinweg. (SB)