Im Oktober 2020 stach der islamische Gefährder Abdullah H. in Dresden auf 2 Touristen aus NRW ein. Das Tatmotiv lautete islamisch begründeter Hass auf Homosexuelle.
Die beiden Männer aus Krefeld waren Hand in Hand durch die weltbekannte Dresdener Altstadt geschlendert. Der 21- jährige Moslem konnte diesen Anblick nicht ertragen und stach auf die beiden Männer ein. Ein Mann starb, der andere überlebte schwer verletzt und traumatisiert.
Die beiden Opfer, 53 und 55 Jahre alt, stammten aus Krefeld in NRW. Der syrischstämmige, muslimische Täter handelte aus religiösem Hass auf Schwule. Homosexualität sieht er als schwere Sünde, weshalb die Männer sterben sollten. In einem Gespräch mit einem Gutachter sprach der Täter davon “Ungläubige” töten zu wollen. Vor Gericht äußerte er sich nicht.
Der 21-jährige, aus Syrien stammende Täter, wurde bereits 2017 vom Landeskriminalamt als Gefährder eingestuft. Erst 5 Tage vor der Tat war er aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine andere Strafe abgesessen hatte. Warum der Gefährder nicht umgehend abgeschoben wurde, ist nicht genau bekannt. Wäre er sofort in sein Heimatland verbracht worden, würden die Touristen noch beide leben.
Der forensische Psychiater Norbert Leygraf fungierte im Prozess als Gutachter. Er kommt zu der Einschätzung, dass Abdullah H.aufgrund seiner “radikal-islamistischen Überzeugung und Handlungsbereitschaft erneut schwere Straftaten bis hin zur Tötung begehen könnte, wenn er die Möglichkeit dazu habe.”
Das Oberlandesgericht in Dresden, unter Vorsitz von Richter Hans Schlüter-Staats, fällte heute das Urteil. Abdullah H. muss wahrscheinlich für immer hinter Gittern. Das Urteil lautete Lebenslang wegen Mordes sowie versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Der Staatsschutzsenat stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Zudem werde für den polizeibekannten islamistischen Gefährder eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet – das heißt, sie muss zu gegebener Zeit geprüft werden. Mit dem Urteil folgte der Senat am Oberlandesgericht Dresden den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für das mildere Jugendstrafrecht plädiert.
Die Bundesanwaltschaft fordert eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht, da der Syrer zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war. Peter Hollstein, der Verteidiger von Abdullah H., forderte eine Strafe nach dem Jugendstrafrecht.
Damit würde sich die Zeit bis zur Prüfung einer Sicherungsverwahrung verkürzen. Der Verteidiger sagte, die Tat sei eine Einzeltat eines Einzeltäters gewesen und H. sei nicht Teil einer organisierten Struktur.
Quelle: MDR
U.Br.