London: Oberster Gerichtshof entzieht, in Großbritannien geborener IS-Anhängerin die Staatsbürgerschaft

Die IS-Anhängerin Shamina Begum darf nicht nach Großbritannien einreisen. Das Oberste Gericht entzog ihr die britische Staatsbürgerschaft.

Alle fünf Richter am Supreme Court urteilten einstimmig, dass eine Rückkehr von Shamina Begum ein zu hohes Sicherheitsrisiko darstellt. Das Urteil hat vermutlich eine bahnbrechende Wirkung.

Erst, wenn die öffentliche Sicherheit nicht mehr gefährdet sei, könne eine Rückkehr nach Großbritannien in Betracht kommen, urteilten die Richter. Sie lehnten es außerdem ab, der IS-Anhängerin die britische Staatsbürgerschaft wieder zu verleihen.

Als 15-jährige war Shamina Begum, zusammen mit zwei weiteren Londoner Schülerinnen, 2015 in die syrische IS-Hochburg Al-Rakka gereist. Dort heiratete der Teenager einen Dschihadisten. 2019, nach dem Fall des Kalifats, flehte sie wieder “nach Hause” zu dürfen. Sie lebt in einem Flüchtlingslager und war damals hochschwanger. Zwei ihrer Kinder waren bereits gestorben. Von einem Aufenthalt in Großbritannien erhoffte sich die IS_Anhängerin größere Überlebenschancen für ihr Baby. Das dritte Kind ist später ebenfalls verstorben, wie die Frau angab.

Sajid Javid, damals Innenminister Großbritanniens, entzog ihr trotzdem die Staatsbürgerschaft. Er berief sich dabei auf Sicherheitsgründe.

Staatenlos werde sie dadurch nicht, argumentierte die Regierung, weil sie Anspruch auf die Staatsbürgerschaft Bangladeschs habe, das Land in dem ihre Eltern geboren worden waren. Begum selbst war in Großbritannien geboren worden und hatte die britische Staatsbürgerschaft von Geburt an – in Bangladesch hat sie nie gelebt.

Begums Anwälte argumentieren, von Syrien aus hätte ihre Mandantin keine Möglichkeit von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen. Selbst der Zugang zu einem Telefon fehle ihr.

Die Regierung hielt dagegen, ihre Rückkehr stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und das wiege schwerer als ihr Recht auf Anfechtung des Entzugs der Staatsbürgerschaft. Das Oberste Gericht schloss sich dieser Argumentation nun an.

Das Urteil wurde von der britischen Regierung begrüßt. Britischen Staatsbürgern den Pass zu entziehen ist keine Entscheidung, die leichtfertig getroffen wird. Die Sicherheit aller Briten stehe an erster Stelle äußerte ein Sprecher von Premierminister Boris Johnson.

Kritiker der Entscheidung sprachen von einem “gefährlichen Präzedenzfall”. Menschenrechtsgruppen verlangen, dass die IS-Anhängerin nach Großbritannien zurückkehren darf und dort einen fairen Prozess erhält.

Der Fall spaltet die britische Öffentlichkeit. Vor allem weil Begum darum gebeten hatte, nach Großbritannien zurückkehren zu dürfen, in Interviews aber keine Reue für Anschläge des IS zeigte.

Quelle: N-TV

U. Br.

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