Das Neutralitätsgesetz in Berlin untersagt Lehrerinnen im Klassenzimmer ein Kopftuch zu tragen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt befand jedoch, dass das Berliner Neutralitätsgesetz gegen die Verfassung verstößt.
Geklagt hatte eine muslimische Quereinsteigerin. Die Dame wollte auf ihr Kopftuch im Unterricht nicht verzichten und wurde deshalb nicht eingestellt. Das geltende Recht in Berlin lässt das Tragen eines Kopftuchs, aus Gründen der religiösen Neutralität, im Klassenzimmer nicht zu.
Das Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg LAG hatte der Frau bereits eine Entschädigung zugebilligt. Ihr wurden 5100 Euro zugesprochen, weil sie nicht in den Schuldienst durfte.
Linkspartei und Grüne hatten sich für eine Änderung des Neutralitätsgesetzes ausgesprochen. Die Novellierung des Gesetzes ist bisher nicht erfolgt.
Bildungssenatorin Sandra Scheeres von der SPD will wegen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dirk Behrendt von den Grünen nennt diesen Schritt eine „sinnfreie Prozeßhanselei“. Er zeigt sich verwundert „daß neuerdings Verfassungsbeschwerden ohne Senatsbeschluß eingereicht werden. Es drängt sich der Eindruck auf, daß die Novellierung des Neutralitätsgesetzes unnötig verschleppt werden soll.“
Die Regelung untersagt Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen sowie Richtern, Staatsanwälten, Polizisten und Justizmitarbeitern das Tragen religiöser Symbole. Dazu gehört neben dem Kopftuch auch das Kreuz oder die Kippa.
Grüne und Linkspartei fordern die Abschaffung des Neutralitätsgesetz. SPD Politikerin Schwers wird hingegen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen.
Quelle: Junge Freiheit
U.Br.