Hüseyin Okur will bei der Wahl am 10. März in Baden-Württemberg Landtagsabgeordneter werden. 2019 trat er bei der Kommunalwahl für den Gemeinderat in Pforzheim auf Platz 10 der Linke-Liste an. Bei der BPE-Kundgebung am 17. Oktober in Pforzheim agitierte er als linker Gegendemonstrant mit Antifa-Fahne und diffamierte mich mit den Worten „elendiger Faschist“.
Von Michael Stürzenberger
Okur war überhaupt nicht in der Lage, sich argumentativ am Thema „Politischer Islam“ zu beteiligen, sondern plärrte nur im Chor mit den anderen „Anti“-Faschisten völlig themaverfehlte Slogans wie „Für die Freiheit, für das Leben, Nazis von der Straße fegen“, „Ob Ost, Ob West – nieder mit der Nazipest“ und „Nazis raus“. Auch „Hau ab“ stimmte er mit den jungen „Kämpfern gegen Rechts“ an.
Dass dieser massive Beleidiger auch Politiker von „Die Linke“ ist, fiel bereits Beobachtern bei der Kundgebung auf. Eine Woche nach der Kundgebung erschien auf dem Blog „BRD-NEWS“ der Artikel „Mehrfachstraftäter identifiziert“ und bei „korrekter.com“ der Beitrag „Linke-Politiker beleidigt bei BPE-Veranstaltung“. Darin wurde auch ein bemerkenswerter Facebook-Eintrag gezeigt, den dieser Politiker unter dem Pseudonym „Azad Sorani“ am 17. Oktober, also noch am Tag der Kundgebung, veröffentlicht hatte. Dort wiederholte er seine heftige Beleidigung und fügte noch weitere hinzu. So schilderte er seine „Eindrücke vom Gegenprotest gegenüber dem elendigen Faschisten“, der Pforzheim mit seinen „fremden- bzw. menschenfeindlichen Parolen besudelt“ habe. Ich sei „ein bekannter Nazi“, der sein „faschistisches Unwesen“ getrieben habe.
Wohlgemerkt: Diese die Tatsachen auf den Kopf stellenden Verleumdungen schrieb Hüseyin Okur, nachdem er bei der Kundgebung stundenlang mitbekam, wie ich vor dem National-Sozialismus als gefährliche totalitäre Ideologie warnte, die viele ideologische Gemeinsamkeiten mit dem Politischen Islam hat, was damals ja auch folgerichtig zum Nazi-Islam-Pakt führte.
Und er bekam natürlich auch mit, dass wir zusammen mit der besten Freundin von Sophie Scholl die Weiße Rose wiedergegründet haben. Sowie unsere Solidarität mit Israel aussprechen, der einzig wirklichen Demokratie im Nahen Osten, und uns schützend vor die vom Politischen Islam bedrohten Juden stellen. Angesichts dieser Fakten können nur geistig Minderbemittelte oder bösartige extremistische Kampf-Propagandisten solche sich für den Schutz der Demokratie engagierenden Bürger als „Nazis“ oder „Faschisten“ verleumden.
Hüseyin Okur hat das alles also entweder intellektuell nicht verstanden, was bemerkenswert wäre, schließlich befindet er sich im „Team Bildung“ seiner Partei. Oder er ignoriert absichtlich die Fakten und es geht ihm ausschließlich darum, jemanden zu verleumden, weil ihm dessen Meinung nicht passt. So vergleicht er mich auch noch allen Ernstes mit Hitler, indem er mich als „Führer“ bezeichnet. Des Weiteren behauptet er, ich würde „nur Hass sähen und so die Gesellschaft spalten wollen“ und damit „die Grundlage für potenzielle fremdenfeindliche Gewalttaten legen“. Ich würde „Hetze auf der Grundlage von Fremdenfeindlichkeit betreiben“ und „menschenverachtende Propagandareden“ halten.
Hüseyin Okur steht stellvertretend für diejenigen Linken und Linksextremen in diesem Land, die sich mit übelsten Verleumdungen und Beleidigungen gegen die hochnotwendige faktische Aufklärung über den Politischen Islam stellen. Daher ist es wichtig, dass so einer für seine tatsachenwidrigen Verleumdungen und Beleidigungen juristisch zur Rechenschaft gezogen wird. Aber auch er wird von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe in Schutz genommen, die das Verfahren gegen ihn eingestellt hat. Seine Beleidigung „Elender Faschist“ sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, denn:
„Eine Äußerung nimmt den Charakter als Schmähung vielmehr erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.“
Genau das ist hier aber der Fall: Hüseyin Okur bezieht sich überhaupt nicht auf die Auseinandersetzung in der Sache, der gefährlichen totalitären Ideologie des Politischen Islams, sondern will nur mich als Person diffamieren. Da ihm die Tatsachen offensichtlich nicht gefallen, die ich vortrage. So will er über die Herabwürdigung meiner Person auch meine faktisch vorgetragene und nachweisbare Kritik an dieser Ideologie entwerten. Auf Seite 8 der 10-seitigen Einstellungsbegründung steht etwas ganz besonders Bemerkenswertes:
„Mit Blick auf die eine gleichberechtigte Beteiligung aller an der öffentlichen Kommunikation gewährleistende Dimension der Meinungsfreiheit darf die Handhabung des § 185 StGB zugleich nicht dazu führen, Anstands- und Ehrvorstellungen eines Teils der Gesellschaft allen übrigen Mitgliedern aufzuzwingen; in diesem Sinn kann auch eine gegebenenfalls beschränkte Ausdrucksfähigkeit und sonstige soziale Bedingtheit des jeweiligen Sprechers in Rechnung zu stellen sein.“
Unsere in Jahrhunderten entstandenen Anstands- und Ehrvorstellungen einer modernen zivilisierten Gesellschaft gelten dann also offensichtlich künftig nicht mehr für die noch „nicht so lange hier Lebenden“, die dann wohl ihre eigenen Vorstellungen in unserem Land verbal artikulieren können. Also dann vermutlich auch nach ihren Vorstellungen beleidigen dürfen: „Hurensohn“ und „Bastard“ haben wir demnach künftig hinzunehmen, da wir ja nicht unsere Anstands- und Ehrvorstellungen anderen aufzwingen dürfen. Unglaublich.
Aber bei einem nach eigenen Angaben in Stuttgart geborenen und aufgewachsenen Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, einem ausgebildeten Krankenpfleger, der sich zur Wahl als Landtagsabgeordneter stellt, darf man wohl voraussetzen, dass auch für ihn die Anstands- und Ehrvorstellungen gelten, die in der Bundesrepublik Deutschland als Wertenorm gelten. Eine „beschränkte Ausdrucksfähigkeit“ liegt bei ihm, wenn man seine Facebook-Einträge ansieht, auch eher nicht vor. In der Einstellungsbegründung finden sich noch weitere hochinteressante Sichtweisen:
„Bei der Auslegung der Äußerung ,,Faschist“ ist hierbei insbesondere zu beachten, dass diese Bezeichnung von Elementen der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt ist und es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt, sondern um ein Werturteil, welches auf eine Bewertung der inneren Geisteshaltung des Anzeigeerstatters abzielt.“
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe legitimiert also, meine „innere Geisteshaltung“ als „faschistisch“ zu bewerten. Aber es kommt es noch besser:
„So wird der Begriff Faschist, bzw. Faschismus häufig als Synonym für den Nationalsozialismus verwendet, wird aber auch als generelle Bezeichnung für rechte- oder rechtsradikale politische Einstellungen verwendet mitunter auch für islamfeindliche Einstellungen.“
Hochinteressant: Faschismus als „Synonym für rechte politische Einstellungen“. Hier soll wohl gerade juristisch bestätigt werden, dass man einen Bürger mit einer „rechten“ politischen Einstellung, die sich genauso im demokratisch Spektrum befindet wie „links“, „Mitte“ oder „liberal“, als “Faschist“ verleumden darf. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe versucht auch, die Kritik am Politischen Islam in die Nähe des Faschismus zu rücken:
„Die Bezeichnung als Faschist zielt auf die politische Einstellung des Anzeigeerstatters ab und kann – zugunsten des Beschuldigten im Lichte der Meinungsäußerung – so ausgelegt werden, dass er damit die offensichtliche Islamfeindlichkeit des Anzeigeerstatters betiteln wollte.“
Nicht nur mit dieser fadenscheinigen Einstellungsbegründung, gegen die ich selbstverständlich Einspruch eingelegt habe, zeigt sich, auf was Staatsanwaltschaften dieses Landes offensichtlich hinarbeiten: Kritiker des Politischen Islams sollen als juristisch vogelfrei erklärt werden, zum Abschuss freigegeben für Beleidigungen und Verleumdungen. Gleichzeitig sind die Staatsanwaltschaften unermüdlich dabei, diese Kritiker wegen vermeintlicher “Volksverhetzung“ und „Beleidigung von Religionsgemeinschaften“ vor Gericht zu zerren. Auch hierzu gibt es in Kürze Neues zu vermelden.