Das evangelische Krankenhaus in Gelsenkirchen kündigte einer Krankenschwester, weil diese plötzlich mit Kopftuch zum Dienst erschien. Vorausgegangen waren 2 Abmahnungen.
Die gläubige Muslima arbeitet seit 25 Jahren für den christlichen Arbeitgeber. Bisher ohne Kopftuch. Nun hat sie, nach einem persönlichen Erlebnis, ihre Religiosität entdeckt. Nach 25- jähriger Tätigkeit „legt sie nun das Kopftuch aus überzeugtem Glauben an.“ Vor Gericht argumentierte die Muslima, dass es für Christen und für Muslime bedeutend sei, sich in schwierigen Situationen auf den Glauben zu berufen und zu beten.
Der Arbeitgeber beruft sich auf seine Loyalitätsrichtlinien. Das Tragen eines islamischen Kopftuchs als Symbol des Islams wertet man als Verstoß gegen die christlichen Werte.
Mit der Leistung der Mitarbeiterin zeigte sich der Arbeitgeber zufrieden. Sollte die Frau das Kopftuch ablegen, steht einer Weiterbeschäftigung nichts im Wege. Den Vorschlag der Muslima, in einem Bereich ohne Publikum, etwa im Labor zu arbeiten, lehnte das evangelische Krankenhaus ab.
Im Februar 2020 hatte die Frau, nach 2 Abmahnungen die Kündigung erhalten. Gegen das Urteil hat die Berufung eingelegt.
Quelle: Focus