29.Juli – 03. August: Das islamische Opferfest wird gefeiert

Das islamische Opferfest ist der höchste Feiertag der Muslime.

Es wird zum Höhepunkt der Hadsch, der Wallfahrt nach Mekka, gefeiert. Es ist üblich zu diesem Anlass ein Tier zu Opfern. Das Fleisch des Opfertiers wird mit Freunden und Verwandten zusammen verspeist. Ein Teil wird Bedürftigen gespendet.

Kinder bekommen zu diesem Fest Geschenke. In Deutschland können muslimische Kinder auf Antrag, an diesem Tag von Schulunterricht befreit werden.

Auf Opferfest com. ist nachzulesen wie das Fest abläuft.

Am Morgen des Opferfestes versammeln sich Muslime in der Moschee. Nach der Predigt beginnt das Schlachten der Tiere.

Danach folgt das rituelle Schächten, die eigentliche Opferung eines Tieres, dessen Kopf dabei in Richtung der heiligen Stadt Mekka gelegt wird. Im privaten Kreis übernimmt die Schächtung immer das älteste Mitglied der Familie.

Der Tierschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König meldete sich bereits mit einer Warnung zu Wort. Du bist Halle berichtet: 

Das Tierschutzgesetz in Deutschland verbietet das Schlachten eines Tieres ohne Betäubung grundsätzlich, dies gilt nicht nur für gewerbliche sondern auch für private Schlachtungen.

Der Grund dafür ist, dass den Tieren beim Schächten – dem Schlachten durch Halsschnitt ohne vorherige Betäubung – unnötige Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit durch Blutverlust kann es dabei bis zu einer Minute, beim Eintreten von Komplikationen wesentlich länger dauern.

Ein Entbluten der Tiere bei vollem Bewusstsein ist zudem vollkommen unnötig, weil in den meisten Fällen Betäubungsmethoden zur Verfügung stehen, die auch mit religiös bedingten Anforderungen vereinbar sind. Da Elektro- oder Bolzenschussbetäubung die Tiere nicht töten und die nachfolgende Ausblutung der Schlachttiere nicht gefährdet wird, sind diese Schlachtmethoden auch von muslimischen Theologen weitestgehend akzeptiert.

Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren zwingend vorschreibt, können bei der zuständigen Veterinärbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Das Schächten ohne Genehmigung kann bis zu 25000 Euro Geldbuße kosten. Werden Tieren erhebliche Leiden oder Schmerzen zugefügt drohen Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren.

Es ist allerdings keine Seltenheit, dass rituelle Schlachtungen ohne Genehmigung durchgeführt werden.

Mit dem Flyer „Staatlich legitimierte Tierquälerei“ klärt die Bürgerbewegung PAX Europa über das Schächten auf.

Kundgebungstermine

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