NRW/Herford – Weil er seit vier Wochen gegen den Aufruf der Ditib-Moschee zum Kalifat in Form des freitäglichen Muezzin-Rufs in der ostwestfälischen Hansestadt Herford mit Topf und Kochlöffel bewaffnet andemonstriert, wurde Marcel Bauersfeld nun in polizeilichen Gewahrsam genommen. Die Mainstreammedien beteiligen sich währenddessen maximal an der Demontage des mutigen Protestlers. Die AfD filmte die staatliche Repression. Nachdem mehr und mehr Gemeinden in Deutschland den Muezzinruf genehmigen, rät Anwalt Ralf Höcker, dagegen zu klagen.
Nachdem seine Kuhglocke von der Polizei eingezogen wurde und derweilen bei der Bielefelder Staatsanwaltschaft liegt, behalf sich der 37-jährige Marcel Bauersfeld am vergangenen Freitag zum zweiten Mal mit einem Löffel und einem Topf um gegen das Muezzin-Gejammer der Ditib-Moschee zu protestieren. Der in Herford amtierende Bürgermeister und Sozialdemokrat Tim Kähler, hatte der islamischen Gemeinde still und heimlich die Erlaubnis eines wöchentlichen Muezzin-Rufes erteilt.
Gegen den 37-Jährigen liegt laut dem Sprecher der Bielefelder Staatsanwaltschaft eine Anzeige vor. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft gilt der Potest Bauersfeld als Störung der Religionsausübung. Ob es zur Anklage kommt oder die Ermittlungen gegen eine Geldauflage eingestellt werden, will die Staatsanwaltschaft in den nächsten Wochen entscheiden, so das „Westfalen-Blatt„, dass unkritisch und willfährige gegen Bauersfeld anschreibt und seinen Protest als „groteskes Schauspiel“ tituliert.
Die Festnahme des Einzelkämpfers und Verbringen in einen Polizei-Bulli scheint die Zeitung offen zu begrüßen. Hierbei greift das Blatt auf angebliche Rechercheergebnis des „Kollektivs OWL“ – ein offen linksextremistische Antifa-Gruppierung zurück – und verkündet, Bauersfeld sei „bis 2013 Mitglied in der in Teilen angeblich rechten und antisemitischen Partei Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) gewesen und 2010 für diese als Kandidat zur Landtagswahl in NRW angetreten. Die Partei sei durch antisemitische und verschwörungstheoretische Positionen aufgefallen“, werden die Linksextremsisten vom Westfalen-Blatt als vertrauenswürdige Quelle zitiert. Besonders erwähnenswert für die Zeitung, wobei auch hier auf die Einschätzung der Antifa-Gruppierung zurückgegriffen wird: „Ab 2014 habe Bauersfeld dann die rechtsoffenen Montagsmahnwachen in Herford organisiert. Unter dem Titel „Montags für Frieden“ hätten über ein Jahr lang wöchentliche Mahnwachen stattgefunden, in deren Rahmen laut der rote Antifa-Bodentruppe „antisemitische Verschwörungstheorien und neonazistische Propaganda verbreitet worden seien“. Das Westfalen-Blatt dient sich des Weiteren willig und unkritisch an, die linksradikale Forderung des Antifa-Kollektivs zu verbreiten und schreibt: „Rechte Meinungsmache und rassistische Proteste müssen auch so benannt werden. Seine Darstellung als „unpolitischer, mutiger Bürger“ arbeite einem rechten Heldennarrativ zu, das derzeit im Internet populär werde“. Der Zusatz, dass nach Angaben der Polizei der Demonstrant Bauersfeld bislang strafrechtlich nie in Erscheinung getreten ist, geht in der „Berichterstattung“ geradezu unter.
Die Anwesenheit von rund 20 AfD-Anhänger – die Zeitung verbreitet die „Vermutung“, dass sich darung auch „Reichsbürger“ befunden hätten – wird durch den Hinweis „abgerundet“, dass NRW-AfD-Fraktionschef Markus Wagner vor der Moschee am Freitag ein „Propagandavideo“ gedreht habe.
„Ich rate, gegen den Muezzinruf zu klagen“
Nachdem mehr und mehr – mehrheitlich rot-grün regierte – Gemeinden in Deutschland den Muezzinruf genehmigen, rät der Medienanwalt und Buchautor Ralf Höcker, dagegen zu klagen. In einem Interview mit TE zeigt sich Höcker davon überzeugt, dass der islamische Gebetsruf gleich in mehrere Grundrechte eingreift. Damit sei er rechtfertigungsbedürftig. Höcker habe Zweifel, dass eine solche Rechtfertigung vor allem in Wohngebieten gelingen könne. Jeder Anwohner, der damit nicht beschallt werden wolle, könnte sich wehren und vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen. Dann komme es darauf an, ob der Religionsfreiheit der jeweiligen muslimischen Religionsgemeinschaft oder den Rechten der Anwohner der Vorzug gegeben wird.
Im Interview stellt Höcker dar, wie er, sollte er solch eine Klage vertreten, argumentieren würde: „Bei einer Kollision von Grundrechten gilt das Ausweich-Prinzip. Das heißt: wenn sich ein grundrechtlich geschütztes Interesse mit einem milderen Mittel durchsetzen lässt, das andere Grundrechte möglichst wenig oder gar nicht tangiert, dann ist dieser Weg zu wählen. Und dieses Mittel gibt es seit einigen Jahren mit der so genannten Muezzin-App. Damit erreicht die Gemeinde zielgenau nur diejenigen mit ihrem Gebetsruf, für die er bestimmt ist, ohne dass die anderen ihn hören müssen. Im Immissionsschutzgesetz spielt der Stand der Technik eine entscheidende Rolle. Technische Neuerungen müssen genutzt werden, wenn sie Grundrechtskollisionen vermeiden helfen. Früher gab es die Möglichkeit einer milderen Lösung nicht – man konnte ja schlecht den Lautsprecher nur auf Muslime in der Umgebung richten. Durch die App ist es jetzt endlich möglich, nur die anzusprechen, die gemeint sind und den Ruf auch tatsächlich hören wollen“.