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In der achten Folge von „Islam Kompakt“, der neuen Videoreihe der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE), wurde die Scharia beschrieben, das weitestgehend menschenrechtsfeindliche islamische Rechtssystem. Dieses erhebt den Anspruch, über allen von Menschen erlassenen Gesetzen zu stehen. So entsteht in westlichen Ländern, in denen der moslemische Bevölkerungsanteil wächst, der Druck, immer mehr Bestandteile dieser Scharia in das Gesetzeswerk der betroffenen Länder zu übernehmen. Fundamental orientierte islamische Verbände und Organisationen arbeiten unermüdlich daran, damit im Endziel die Scharia das demokratische Rechtssystem ablöst.
Von MICHAEL STÜRZENBERGER
In Griechenland gilt die Scharia schon für die moslemische Minderheit, die Pomaken und Türken in Westthrakien, und zwar bei Fällen, die den persönlichen Status und das Familienrecht betreffen. Vorausgesetzt, dass Moslems ihre Angelegenheiten nach der Scharia anstelle des griechischen Rechts geregelt wissen wollen.
In Großbritannien wurde bereits in vielen moslemisch dominierten Stadtteilen die islamische Gerichtsbarkeit installiert, vor allem in London, Bradford und Birmingham. Dort setzen hunderte Scharia-Richter das englische Recht nach und nach außer Kraft.
In Dänemark verfolgt eine islam-fundamentalistische Gruppe namens „Ruf zum Islam“ das Ziel, in moslemischen Wohngegenden Kopenhagens Scharia-Zonen einzurichten, in denen eine „Moralpolizei“ die Einhaltung der islamischen Gesetze überwacht. Ähnliche Lobbygruppen gibt es inzwischen auch in Belgien, Frankreich und Spanien.
Auch in Deutschland war bereits die Scharia-Polizei unterwegs. So versuchten Moslems in Warnwesten mit der Aufschrift „Sharia-Police“ im September 2014 in moslemisch stark „bereicherten“ Stadtvierteln Wuppertals die Einhaltung der Scharia-Regeln einzufordern. Sie sprachen Bürger auf der Straße an und stellten klar, dass Alkohol, Glücksspiel, Musik, Konzerte, Rauchen, Drogen, Pornographie und Prostitution in diesen „Scharia-kontrollierten Zonen“ ab sofort verboten sei.
Gerichtsurteile in Deutschland nach der Scharia
Auch vor Gericht wird schon nach der Scharia geurteilt. Eine Frankfurter Richterin teilte 2007 einer Frau mit, sie hätte bei der Eheschließung mit einem Moslem wissen müssen, dass sie nach der Scharia geschlagen werden darf. Mit dieser Begründung lehnte die Richterin das Ansinnen der Frau ab, wegen unzumutbarer Härte noch vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem gewalttätigen marokkanischen Mann geschieden zu werden.
In den Niederlanden erklärte 2006 der damalige Justizminister Piet Hein Donner, dass er sich die Einführung der Scharia gut vorstellen könne, wenn die Mehrheit der Wähler dafür wäre. Anschließend wurde diese Möglichkeit auch in universitären Kreisen ernsthaft diskutiert. Ein Symposium an der Universität Tilburg widmete sich am 3. Mai 2007 dem Thema „Sharia in Europe“ und lud dazu u. a. die palästinensisch-amerikanische Islamwissenschaftlerin Maysam al-Faruqi von der Georgetown University in Washington D.C. ein. Sie behauptete, dass die Scharia und das niederländische Recht mühelos nebeneinander bestehen könnten.
Die Forderungen von islamischen Organisationen und Islamverbänden zur schrittweisen Durchsetzung von Elementen der Scharia in Deutschland und Europa stellt ganz klar unter Beweis, dass der Islam durch und durch politisch ist und nach politischer Herrschaft und Kontrolle über ALLE Menschen strebt. Sobald Moslems die gesellschaftliche Mehrheit erreicht haben, ist dann das Endziel anzustreben, das islamische Gesetz als für die gesamte Gesellschaft verpflichtend erklären zu können.
Anwendung der Scharia in Deutschland beim Privatrecht
In Deutschland kommt die Scharia bereits im Privatrecht zur Anwendung, wenn beispielsweise ein Ausländer vor Gericht zieht und in seinem Land die Scharia gilt. Je stärker der Rechtsstreit auf die ausländische Herkunft bezogen ist, desto stärker wird dann auch die Scharia angewendet. Nur, wenn das Ergebnis mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechtes unvereinbar ist, ist die Anwendung untersagt.
Deutsche Gerichte und Behörden müssen sich mit den Vorschriften der Scharia des Herkunftslandes auseinandersetzen, wenn sie über die Voraussetzungen für eine Eheschließung, eine Scheidung, über das Sorgerecht für die Kinder oder in Erbrechtsfällen zu entscheiden haben. Im Sozialrecht wird die islamische Polygamie beispielsweise anerkannt, wenn eine im Ausland wirksam geschlossene Mehr-Ehe Ansprüche mehrerer Frauen auf Witwenrente begründet.
Abgelehnt wird hingegen die islamische Scharia-Vorschrift, dass im Falle der Scheidung pauschal dem Mann das Sorgerecht zugebilligt wird. Oder dass eine Tochter im Vergleich zu einem Sohn nur die Hälfte des Erbteils zugewiesen bekommt. Auch Privilegien der Einehe beim Steuer- und Aufenthaltsrecht werden bei Mehr-Ehen nicht zugesprochen. NOCH nicht.
Die Forderung international und national agierender islamischer Organisationen nach einem Verbot von Kritik am Islam in den freien westlichen Gesellschaften ist ebenfalls praktizierte Scharia. Genauso wie die unterschwellige und offene Gewaltandrohung sowie Gewaltausübung von Anhängern der Scharia gegen Menschen, die das totalitäre Glaubens-, Rechts- und Politiksystem Islam kritisch hinterfragen und vor den existenziellen Gefahren für die Demokratie und die Menschenrechte warnen.
Der Scharia-Druck auf westliche Gesellschaften wächst
Es ist davon auszugehen, dass der Druck auf die Gesellschaft mit Anwachsen des moslemischen Bevölkerungsanteils zunimmt, immer mehr Bestandteile der Scharia in die deutsche Rechtssprechung zu übernehmen.
Aber eine Religion hat in einem demokratischen Rechtsstaat keine Gesetze zu erlassen. Diese werden von gewählten Abgeordneten in Parlamenten beschlossen. Daher ist die Scharia im Zuge eines anzustrengenden Verbotes des Politischen Islams als unwirksam zu erklären.
Dieser Artikel erschien zuerst hier.
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