Iran: Stützpunkt IZH in Hamburg – Wann erfolgt endlich ein Verbot?

Foto: Von Yuriy Seleznev/Shutterstock

Wegen seiner Partnerschaft mit dem „islamischen Zentrum Hamburg“ IZH, steht der Hamburger Senat seit Jahren in der Kritik.

Wegen seiner antisemitischen Ideologie wird das IZH vom Verfassungsschutz als staatsfeindlich eingeschätzt. Bis heute weigert sich die Bürgerschaft das Bündnis aufzukündigen. Durch das bundesweite Verbot der Hisbollah im März 2020, wurde die Debatte erneut angefacht.

Das ungeklärte Verhältnis zum islamischen Extremismus wird zum Problem für die neu gewählte Landesregierung. Bereits im Mai 2020 sah sich die Deutsch-Israelische Gesellschaft veranlasst, sich mit einem offenen Brief an den Senat zu wenden. Zahlreiche Personen des öffentlichen Lebens befanden sich unter den Autoren des Schreibens. Diese forderten, die sofortige Aussetzung des Staatsvertrages von 2012. Solange, bis der Islamverband Schura das IZH ausgeschlossen hat. Zur Begründung heißt es:

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Sie daran zu erinnern, dass in einer offenen und toleranten Stadt, wie Hamburg das Thema Islamismus-Bekämpfung und die Bekämpfung des Hasses auf Andersgläubige zwingender Teil des zivilgesellschaftlichen und politischen Engagements zu sein hat (…). Es bestätigt sich die Einschätzung des Verfassungsschutzes, dass das IZH eine direkte Interessenvertretung des Irans ist. Der größte Unterstützer und Finanzier der Hisbollsh ist das iranische Mullah-Regime.

Die DIG weist mit ihrem Aufruf an den Hamburger Senat darauf hin, dass  das Verbot der Hisbollah eine strikte Verweigerung der Zusammenarbeit mit Islamisten und deren Unterstützern bedeutet. Das Verbot der Hisbollah muss konsequent auf politischer und zivilgesellschaftlicher Ebene umgesetzt werden.

Der Senat betreibt ein gefährliches Spiel, indem er an seiner Partnerschaft mit den IZH, das faktisch über personelle Verbindungen zu einer illegalen Terrororganisation verfügt, festhält. Es drängt sich Angesichts dieser Tatsachen die Frage auf, warum es als Partner nicht längst disqualifiziert worden ist.

Im Januar 2o2o hat das IZH den im Irak getöteten Revolutionsgardisten Ghassem Soleimani als Märtyrer gefeiert und damit erneut dokumentiert was es von den Wertegrundlagen des Staatsvertrages hält.

Offenbar nimmt der Senat  resigniert die destruktiven Auswirkungen des Staatsvertrages hin. Es drängt sich zudem der Eindruck auf, dass gewisse Akteure Kritik am IZH als Selbstzweck verstehen. Politiker, deren Parteien die Schließung des IZH blockiert haben beteiligten sich am Aufruf der DIG. Dazu gehören der Bundestagsabgeordnete  Christoph de Vries (CDU) und die Bürgerschaftsabgeordnete Anna von Treuenfels- Frohwein (FDP)., die in den Medien seit Jahren als „Speerspitze der Zivilgesellschaft“ gegen das ZIH hervorgehoben wird.

Dieses Bild der Parteien ist stark überzeichnet, wie sich schnell herausstellt, wenn man einen Blick auf ihre Arbeit wirft. Weder die CDU noch die FDP bekämpfen das ZIH federführend, sondern die AfD. Die AfD-Fraktion brachte als einzige 5 Anträge gegen das ZIH ein. Der erste, mit dem Titel „Islamisches Zentrum Hamburg mit sofortiger Wirkung vom Staatsvertrag ausschließen“ wurde bereits im September 2017 eingebracht.

Die Partei trägt auf insgesamt 3 Seiten Argumente gegen die Schließung zusammen. Neben Bundesdrucksachen beruft sich die AfD dabei auch auf den Verfassungsschutz. Darin heißt es:

Die inhaltlichen Positionen des IZH ergeben sich aus der Verbindung des IZH zur Islamischen Republik Iran, vor allem durch die vom Büro des Revolutionsführers vorgenommene Entsendung des jeweiligen Leiters des IZH (…). Die Inhalte der Verfassung der Islamischen Republik Iran sind nicht mit den Prinzipien der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar.

Das Abstimmungsergebnis verwundert, angesichts solcher klaren Aussagen der Verfassungsschützer. Die Drucksache 21/10476 trägt folgenden Vermerk:

Ablehnung ; Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, CDU, GRÜNEN, LINKEN, und FDP gegen die Stimmen der AfD.

Alle anderen Anträge welche die AfD zwischen Juni 2018 und Mai 2020 zum ZIH einbrachte wurden ebenfalls einstimmig abgelehnt. Offenbar genießt die Bekämpfung des Antisemitismus in Hamburg weniger Priorität als die Bekämpfung der AfD. Besonders deutlich wird das mit der Ablehnung des AfD Antrags vom 08. Mai 2019. Darin forderte die AfD-Fraktion die Bürgerschaftsfraktionen auf, die Teilnahme des IZH am Al-Quds-Tag zu rügen. Folgenden Appell formulierte sie im Plenum.

Nun kommt es darauf an, dass der Senat endlich von seiner Strategie des „Laissez-faire“ abrückt und die Bürgerschaft dabei unterstützt, der IZH Führung mit der größtmöglichen Geschlossenheit klarzumachen, dass eine weitere Involvierung in Organisation und Ausrichtung des Al-Quds-Tages nicht länger hingenommen wird, sondern scharfe Sanktionen zur Folge hätte.

Dieser Antrag wurde ebenfalls einstimmig abgelehnt. Eine plausible Begründung der Ablehnung wurde nicht abgegeben. Man erklärte, eine Partei wie die AfD könnte sich nicht gegen Antisemitismus einsetzen. Wichtige Initiativen dürfen nicht auf der Strecke bleiben nur, weil sie von “der falschen Partei“ ausgehen.

Dass FDP und CDU ihren Kampf gegen das ZIH offenbar nicht ernst nehmen, zeigte sich im Januar 2020, als die AfD erneut vergeblich Sektionen gegen das IZH verlangte. Der jüngste Antrag der AfD lautet:“ Das Islamische  Zentrum Hamburg als Stützpunkt der Hizb Allah mit sofortiger Wirkung schließen“. Sollte der AFD die Unterstützung der Bürgerschaft wieder untersagt bleiben, wäre die Forderung der CDU, den Spuk der IZH zu beenden eine Farce.

Während sich die Parteien in kleinlichem Gezänk ergehen und in politischen Machtspielchen verzetteln, dürfte das Vertrauen der jüdischen Bürger in die Handlungsfähigkeit der Bürgerschaft weiter erodieren.

Quelle Jüdische Rundschau

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