Ein Lüdenscheider Unternehmen untersagte einem Moslem bis zu 5 mal täglich während der Arbeitszeit zu beten.
Nun klagt der Gläubige gegen seinen Arbeitgeber.
Bisher verrichtete der Mann seine Gebete im Heizungskeller. Das untersagte die Feuerwehr. Die hatte bei einer Begehung den Gebetsteppich des Mannes im Heizungskeller entdeckt und wegen Brandgefahr untersagt.
Rechtsanwalt Ingo Theissen Graf Schweinitz aus Hagen steht dem Islamanhänger zur Seite, um für die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz zu kämpfen. Nach Meinung des Juristen ist ein Wirtschaftsunternehmen kein religionsfreier Raum. „Religion wird nicht an der Eingangspforte abgegeben“.
Der Gläubige ist bereits seit 2013 im Unternehmen tätig und durfte bisher seine rituellen Gebete während der Arbeitszeit im Keller verrichten. Nach Verfehlungen und 2 Abmahnungen des frommen Mannes kam es zur Kündigung. Der Moslem klagte auf Wiedereinstellung.
Vor Gericht kam es zu einem Vergleich. Der Mann konnte im Unternehmen bleiben. Allerdings widerrief die Unternehmensleitung die Erlaubnis den Arbeitsplatz zur Verrichtung der Gebete zu verlassen.
Die Anwältin Laura-Michelle Körner aus Köln, Juristin des Arbeitgeberverbandes begründet das Verbot. In einem Heizungsraum dürfen aus Gründen des Brandschutzes keine brennbaren Stoffe gelagert werden. Das gelte auch für Gebetsteppiche.
Das Angebot im Pausenraum während der Pausen zu beten lehnte der Mitarbeiter ab. Arbeitsrichter Timo Mohr schlug einen Vergleich vor. Der Kläger könne ja unbezahlte Pausen nehmen um beten zu können.
Bis zum 18. August können sich die Parteien nun beraten.
Der Kläger ist bereits seit Juni 2019 im Krankenstand.
Quelle: come-on.de