NRW: Asylantragsteller planten Mord an Islamkritiker

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) meldet den Medien einen spektakulären Erfolg im Kampf gegen radikale Moslems. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei nahm vier Männer aus Tadschikistan fest, 24 bis 32 Jahre alt. Ihr mutmaßlicher Anführer war bereits 2019 inhaftiert worden.

Von Manfred Rouhs

Der Gruppe wird vorgeworfen, neben Anschlägen auf bestimmte Einrichtungen der US-Armee in Deutschland die Ermordung eines Mannes „mit Migrationshintergrund aus Nordrhein-Westfalen“, der sich „in ihren Augen zu kritisch über den Islam geäußert hatte“, geplant zu haben.

Laut Kölner Stadt-Anzeiger handelt es sich um den Youtuber Amir Arabpour, der zum Christentum konvertiert ist und damit ein aus muslimischer Sicht todeswürdiges Verbrechen begangen hat. „Die Beschuldigten meinten es sehr ernst mit ihren Anschlägen“, betonte Reul gegenüber Medienvertretern.

Waffen hatte die Gruppe bereits, Sprengsätze waren den Angaben zufolge in Arbeit. Finanzieren wollte sie sich über einen Auftragsmord in Albanien, für den 40.000 Dollar ausgelobt waren. Der kam aber offenbar nicht zustande.

Alleine bei den jetzt erfolgten Festnahmen und Hausdurchsuchungen unter anderem in Solingen, Kreuztal, Neuss und Essen waren nach offiziellen Angaben 350 Polizisten im Einsatz. Der Gesamtaufwand des Staates zur Dingfestmachung dieser gerade mal fünf radikalen Moslems dürfte erheblich gewesen sein.

Da müssen Fragen erlaubt sein wie diese: Warum gibt es ein Asylrecht für Tadschiken in Deutschland?

Es ist offensichtlich unmöglich, aus diesem Nachbarland Afghanistans seinen Fuß auf deutschen Boden zu setzen, ohne zuvor einen „sicheren Drittstaat“ zu durchqueren, also einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Nach geltendem EU-Recht hätten die fünf in diesem Drittstaat ihren Asylantrag stellen müssen und folgerichtig in Deutschland zu diesem Verfahren, das ihnen – unabhängig von seinem Ausgang – ein jahrelanges Aufenthaltsrecht verschafft, keinen Zugang erhalten dürfen. Dass von der Drittstaatenregelung immer wieder abgewichen wird, ist allerdings in Deutschland eine jahrzehntelang mit großer Selbstverständlichkeit geübte Praxis. Danach hat kein bei Reuls Pressekonferenz zugelassener Journalist auch nur gefragt.

Der Fall offenbart wieder einmal den ganzen Irrsinn der deutschen Asylpraxis und beweist, was politisch umsichtige Menschen schon seit langem Wissen: Ohne sichere Grenzen geht es nicht. Und mit einen Asylrecht so, wie wir es heute haben, auch nicht!

Dieser Beitrag erschien zuerst hier

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