
Frankfurt – Korananhänger setzen sich immer wieder mit Hilfe von deutschen Gerichten durch und schaffen es ganz im Sinne des politischen Islams, die Meinungsfreiheit abzuschaffen. Ein Paradebeispiel ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes, wonach es zukünftig der prominenten Islamkritikerin Necla Kelek untersagt ist, zu behaupten, eine Moschee sei ein Ort für Männer. Auch zu behaupten, dass die Ahmadiyya ihren „Status“ zur Durchsetzung ihrer „politischen Agenda“ nutze, ist zukünftig verboten.
In der ersten Instanz hatte das Gericht Frau Kelek sogar untersagt, zu behaupten, dass die Islamsekte ihren Glauben wortwörtlich umsetze und sich inhaltlich nicht mit dem Koran – „insbesondere den Gewaltteilen“ – auseinandersetzen würde.“ Diese absurde Anklage wurde nun fallengelassen.
Religionskritik und Meinungsfreiheit gehören zu den heiligen Kühen der Aufklärung. Um diese zu gewährleisten sind große Geister des 18. Jahrhunderts wie Diderot ins Gefängnis gewandert, mussten wie Rousseau und Voltaire zeitweilig untertauchen oder sogar ins Exil gehen. Dank spitzfindiger Richter brechen nun mitten in Europa wieder finstere Zeiten heran, die selbst harmlos erscheinende Meinungsäußerungen mit der Akribie von iranischen Mullahs geschickt zu Gunsten von klagenden Muslimen auslegen.
Dabei trifft es nicht nur jene Islamkritiker, die angesichts weltweiten Terrors, Christenverfolgungen und kulturspezifischer Gewalt kräftig auf die Pauke hauen, sondern auch die leiseren Stimmen. Eine von ihnen ist die Frauenrechtlerin Necla Kelek. Die prominente Autorin hatte sich 2017 im Deutschlandfunk unter der Rubrik „Alles andere als weltoffen“ kritisch mit der islamischen Sekte Ahmadiyya auseinandergesetzt und war dann prompt von den Vertretern der sich als „Reform-Muslime“ bezeichnenden Organisation beim Frankfurter Gericht angezeigt worden. Bereits im Februar 2019 haben die einflussreichen Muslime einen Teilerfolg erringen können.
Die Meinungsfreiheit stirbt scheibchenweise
Damals wurde Kelek laut NZZ untersagt, zu behaupten, dass sich „die Religionsgemeinschaft zwar von terroristischer Gewalt distanziere, aber nicht ausreichend mit den «Gewaltstellen im Koran auseinandersetze“. Auch Keleks Auffassung, die Ahmadiyya wolle «den Islam wortwörtlich umgesetzt sehen», wurde vom Gericht als unzulässig eingestuft. Davon sind die Gralshüter der Intoleranz nun abgerückt.
„Die Beklagte wurde dagegen verurteilt, es zu unterlassen, zu behaupten, dass die Klägerin ihren „Status“ zur Durchsetzung ihrer „politischen Agenda“ nutze und die Moscheen der Klägerin „Orte der Männer“ seien. Die Begründung des Gerichtes klingt wirr und verquast und konterkariert sich selbst.
„Die Aussage der Beklagten, die Klägerin nutze ihren Status zur Durchsetzung ihrer politischen Agenda, stelle „eine Meinungsäußerung mit Tatsachenkern, der nicht belegt ist“, dar. Es bleibe „unklar, woran die Beklagte eine politische Agenda der Klägerin, die von ihrem Selbstverständnis gerade unpolitischer sein will als andere Islamgemeinschaften, festmacht.“ Das von der Beklagten erwähnte Missionieren selbst sei keine politische Agenda, sondern nur das Weitertragen einer solchen. Sollte die Beklagte den Islam grundsätzlich für politisch halten, wäre dies zwar eine zulässige Meinungsäußerung. Die politische Agenda der Klägerin selbst bliebe jedoch weiterhin unbeschrieben. Sollte die Beklagte der Klägerin unterstellen, dass sie auch einen politischen Islam propagiere, hätte sie dies durch beweisbare Tatsachen untermauern können. Dem streitgegenständlichen Interview fehlten indes belastbare Fakten, die die Behauptung verständlich und plausibel machten.“
Die Spitzfindigkeit, mit der das Gericht hier das Recht auf Meinungsfreiheit verbiegt, macht sprachlos, denn natürlich hat Kelek ihre Meinung auch belegt, nämlich mit dem Argument, dass die Ahmadiyya ihren Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausnutzt, um «eine politische Agenda» durchzusetzen. Genau diesen Satz hat das gleiche Gericht nämlich laut NZZ im Februar 2019 nicht beanstandet, ebensowenig das von Kelek vorgebrachte Statement, dass Ahmadiyya-Moscheen „Orte der Männer“ sein.
Eigentlich ein allgemeingültiger Satz, der dadurch schon gerechtfertigt ist, da in keiner Moschee Männer und Frauen zusammen beten. Um hier der Islamkritikerin den Mund zu verbieten, haben die Richter einen besonderen Klimmzug unternommen. O-Ton:
„Auch die Äußerung, die Moscheen der Klägerin seien „Orte der Männer“, unterfalle dem Bereich der Meinungsäußerung mit Tatsachenkern. Dabei sei es zwar legitim, „eine islamische Gemeinde als patriarchalisch und männerdominant zu bewerten“. Diese Betrachtung berücksichtige aber nicht, dass es in dem Interview konkret um die Moscheen der Klägerin gehe. Dem Kontext nach sei die Äußerung so zu verstehen gewesen, dass die Moscheen der Klägerin nicht von Frauen besucht werden dürften. Dies bestreite die Klägerin und verweise auf zahlreiche Veranstaltungen für Frauen. Diesen Angaben sei die Beklagte nicht mehr entgegengetreten, so dass ihre Behauptung unwahr und zu unterlassen sei.“
Dass die Klage der Islamsekte überhaupt vom Gericht angenommen wurde, zeigt, welchen Einfluss bereits der politische Islam in Deutschland hat und wie weit die Islamisierung der Gerichte bereits fortgeschritten ist. Die 2001 in einem WELT-Artikel zitierte Ankündigung des Imans von Izmir „Dank eurer demokratischen Gesetze werden wir euch überwältigen, dank eurer religiösen Gesetze werden wir euch beherrschen,“ ist fast zwanzig Jahre später Wirklichkeit geworden.(KL)