Koptuchverbot ja- Kopftuchverbot nein: NRW-Integrationsstaatsekretärin buckelt vor dem Islam

Symbolfoto:Von Asada Nami/shutterstock

Im schwarz-grün Nordrhein-Westfalen ist mit Serap Güler (CDU), der Staatssekretärin für Integration im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, eine islamdevote Funktionärin am Ruder. Güler hat nun das angekündigte Vorhaben, muslimische Kopftücher für kleine Mädchen in Kindertagesstätten und der Grundschule zu verbieten, auf Eis gelegt. Für ihre Landsleute will sie den Doppelpass für die erste türkische Gastarbeitergeneration ermöglichen. 

„Wir haben uns entschieden, auf ein Verbot zu verzichten und stattdessen gemeinsam mit dem Schulministerium die Aufklärungsarbeit und Elterninformation in Kitas und Grundschulen systematisch zu verbessern. Ein entsprechendes Programm wird gerade erarbeitet“, verkündet die NRW-Staatssekretärin für Integration der Landesregierung, Serap Güler, gegenüber der WAZ. Die 39-jährige Tochter türkischer Einwanderer erteilt dem mit großem Tamtam angekündigten CDU-Vorhaben, kleinen Mädchen das menschenverachtende Symbol des muslimischen Kopftuchs in Kindertagesstätten und der Grundschule zu ersparen, eine Absage. Vor einem Jahr noch trommelte Güler auf Facebook, das den Post umgehend löschte: „Einem jungen Mädchen ein Kopftuch überzustülpen, ist pure Perversion. Das sexualisiert das Kind. Dagegen müssen wir klar Position beziehen.“ Güler bezog sich mit diesen Worten auf die Pläne der österreichischen Regierung, das Tragen von Kopftüchern in Kitas und Grundschulen zu verbieten.

Nun – ein Jahr später ist die muslimische Welt der Staatssekretärin eine andere. Nach eingehender juristischer Prüfung seinen diese Pläne nun verworfen worfen worden. Es sei rechtlich umstritten, ob ein Kopftuch-Verbot als Eingriff in die Religionsfreiheit und in Elternrechte vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde, teilte Güler der WAZ weiter mit. „Ein langer Rechtsstreit hilft niemandem weiter“, so die nur als billige Ausrede zu wertende Ansage der Islam-Appeaserin Güler.

Menschenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ dagegen hat in einem Rechtsgutachten dargelegt, dass solch ein Verbot sehr wohl verfassungsrechtlich zu begründen sei. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes spricht sich seit geraumer Zeit gegen die islamische Verschleierung von Mädchen aus. Sie erkennt das muslimische Kopftuch als ein zunehmendes Phänomen in vielen Schulen und sogar in Kindergärten. Die islamische Verschleierung stehe für eine Diskriminierung und Sexualisierung von Minderjährigen. Deshalb fordert die Organisation ein gesetzliches Verbot des sogenannten „Kinderkopftuchs“ im öffentlichen Raum, vor allem in Ausbildungsinstitutionen für alle minderjährigen Mädchen. Unter dem Motto »Den Kopf frei haben« startete Terre des Femmes eine Onlinepetition. Die Unterschriften werden laut der Frauenrechtsorganisation im ersten Quartal 2020 an das Bundesjustizministerium übergeben werden.

Ebenso fordert die AfD ein generelles Kopftuchverbot in Kindergärten und Schulen.“Ein Kopftuchverbot an Grundschulen dürfte in Deutschland jedoch nur ein erster Schritt sein. Über ein Verbot auch in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, also beispielsweise an weiterführenden Schulen, Universitäten oder auch Behörden, muss nachgedacht werden“, so die damalige AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel zu einem Kopftuchverbot in Deutschland.

Doppelpass für erste türkische Gastarbeiter-Generation als Wertschätzung

Schon mal in islamisch-migrantischer Mission unterwegs, fordert Güler, dass die Landesregierung die Möglichkeit eines Doppelpasses für ehemalige Gastarbeiter aus der Türkei anbieten solle. „Wir würden uns wünschen, dass der Bund der ersten Gastarbeiter-Generation die Möglichkeit einräumt, sich einbürgern zu lassen, ohne den türkischen Pass abgeben und ohne einen Einbürgerungstest ablegen zu müssen“, so die Staatssekretärin gegenüber der WAZ hinter der Bezahlschranke. Das sei ein „Signal der Wertschätzung ihrer Lebensleistung“. Viele Türken, die in den 1960er-Jahren nach einem Anwerbeabkommen der Bundesrepublik mit der Türkei als Arbeitskräfte vor allem ins Ruhrgebiet mit Arbeitsangeboten „gelockt“ wurden, seien im Land geblieben, aber nie Deutsche geworden.

Abgeschreckt von einer Einbürgerung seinen diese ach so stolzen Türken der ersten Einwanderergeneration deshalb, weil sie ihre türkische Staatsbürgerschaft verlieren würden. Grund genug für Frau Güler also, diesen Türken die deutsche Staatsbürgerschaft hinterher zutragen. (SB)

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