Islamisches Zentrum München: Frauenschlagen nur Spitze des Eisberges

Anfang August herrschte im Münchner Stadtrat helle Aufregung, als man durch einen Bericht des Bayerischen Rundfunks über die Aufforderung zum Schlagen der Frauen bei Widerspenstigkeit auf der Internetseite des Islamischen Zentrums (IZM) in München-Freimann informiert wurde (PI-NEWS berichtete). Obwohl die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG), die in der Vergangenheit mehrere Erklärungen auch im Namen des IZM veröffentlichte, Anfang März auf diesen Skandal hingewiesen wurde, blieb die Internetseite der Freimanner Moslems bis August unverändert. Erst als die Empörungswelle Fahrt aufnahm, Stadträte offen ihr Entsetzen äußerten und viele Medien kritisch berichteten, nahm das Islamische Zentrum den gesamten Informationsblock zum Thema „Frauen“ vom Netz. Aber nicht nur diesen: Wenn man auf der Homepage des IZM die Rubrik „Islam“ anklickt, erscheint eine weiße Leerseite.

Die Mohammedaner der sogenannten „Vierten Moschee“, die im vergangenen Jahrhundert als die viertwichtigste Moschee im Islam und als Zentrum der Muslimbrüder in Europa galt, wussten warum: Das dort geforderte Frauenschlagen war nur ein Aspekt von vielen weiteren, die unserem Grundgesetz und unseren Wertevorstellungen komplett widersprechen. Auf dieser Internetseite wurden die Bestandteile des Islams offen und ehrlich wiedergegeben, was viele andere islamische Organisationen mit ihrer Täuschungs-Taktik (Taqiyya) tunlichst vermeiden.

Vor der Löschung hat der fundierte Islamkritiker Konstantin E. Müller, der im Jahr 2017 auch das Buch „Klartext Koran – Ein Blick in den Abgrund“veröffentlichte, die betreffenden Seiten abgespeichert. Dadurch bleiben uns die typisch islamischen frauenfeindlichen Gedankenwelten erhalten, die dort exakt nach der Vorgabe des Korans gelehrt werden. Unter dem Oberbegriff „Frau und Familie im Islam“ standen dort aus westlicher Sicht haarsträubende Anweisungen.

So hat Punkt 5 ernsthaft den Titel „Kann eine muslimische Frau ihren Ehemann selbst auswählen?“. Zunächst wird pro forma ausgeführt, dass ohne die Einwilligung der Frau keine Ehe geschlossen werden dürfe. Aber es sei „eine weise Praxis unter Muslimen“, die „Familie“ in diese wichtige Entscheidung „mit einzubeziehen“. Sie gebe dem künftigen Ehepaar „den nötigen Rückhalt“ und setze sich in schwierigen Situationen „für das Fortbestehen der Ehe“ ein.

In der Realität dürfte die moslemische Frau extreme Schwierigkeiten bekommen, wenn sie sich der Entscheidung ihres Vaters, der häufig von seinen Söhnen tatkräftig unterstützt wird, widersetzt. Die islamischen Vorgaben hierzu sind streng.

So stellt Punkt 7 klar, dass eine Heirat unter Moslems auf alle Fälle vorzuziehen ist und eine Moslemin niemals einen Nichtmoslem heiraten darf. Punkt 8 unterstützt klar die Polygamie, indem Koranvers 4:3 zitiert wird, der eine Heirat von bis zu vier Frauen erlaubt. Punkt 10, der umfassend medial publiziert wurde und daher für große Aufregung sorgte, fordert das Schlagen der Frau bei Widerspenstigkeit, wobei hierfür der bekannte Prügelvers 4:34 als Begründung zitiert wird. Schwammig wird eingeschränkt, dass nach islamischen „Gelehrten“ das Schlagen „eher einen symbolischen Charakter“ habe.

In der Realität führt dieses Schlagen aber häufig zu ernsten Verletzungen, wie das Beispiel des zuvor als „moderat“ eingestuften Imams Abu Adam von der Darul-Quran-Moschee in München zeigt. Er hatte Ende November 2010 seiner Drittfrau Rippenverletzungen und einen Nasenbruch zugefügt und den in höchster Not herbeitelefonierten Polizisten „es geht Euch gar nichts an, was ich mit meiner Frau mache“ zugerufen.

Nach den Vorgaben der Scharia dürfte die windelweich geprügelte Ehefrau anschließend mit Geldzahlungen entschädigt worden sein, so dass sie vor Gericht ein halbes Jahr später behauptete, gelogen zu haben und die Verletzungen anders entstanden seien. Die Süddeutsche Zeitung glaubte den Blödsinn gerne. Vermutlich auch, dass dieser Imam gegen Gewalt und Terror eingestellt sei. 2017 wurde Abu Adam dann aber wegen des Verdachtes der Terror-Unterstützung und der Einbindung in das Netzwerk des Islamischen Staates in Spanien verhaftet.

So lassen sich gutgläubige Medienvertreter, Kirchenfunktionäre und Altpolitiker von solchen verlogenen Imamen täuschen. Bis zum Prügel-Vorfall war der staatenlose „Palästinenser“ Abu Adam alias Hesham Shashaa häufig zu Integrationsrunden eingeladen, u.a. Mitte November 2010 mit der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei einer Veranstaltung im Gymnasium Geretsried. Ich war mit einigen Islamkritikern auch dort und wir befragten ihn zu den Gewalt- und Tötungsbefehlen im Koran, die er allesamt zu verharmlosen versuchte. Nur zwei Wochen später schlug er selber zu.

Genauso dreist täuscht auch Imam Bajrambejamin Idriz („Künstlername „Benjamin“), der bezeichnenderweise die Freimanner Moschee als erste Anlaufstelle in Deutschland wählte und vom Skandal-Imam Ahmad al-Khalifa Hilfe bei Antragstellung zu seiner Aufenthaltsgenehmigung und auch bei deren Verlängerung vier Jahre später erhielt. Idriz brachte dieses Jahr sein Märchenbuch „Der Koran und die Frauen“ heraus, in dem er allen Ernstes behauptet, das Frauenschlagen sei im Koran falsch übersetzt und bedeute vielmehr „trennt Euch von ihnen für eine Weile“.

Schon im April 2010 hatte er bei einer Stadtversammlung die Münchner Grünen über die vermeintliche „Frauenfreundlichkeit“ des Islams hinters Licht zu führen versucht. Die völlig naiven Grünlinge, unter ihnen die jetzige Bundestagsabgeordnete Margarete Bause, hingen verzückt an seinen Lippen. Die traute Kuschelrunde wurde nur von anwesenden sachkundigen Islamkritikern entzaubert, die den Lügen Fakten entgegensetzten und das morsche Schwindelgerüst zum Einsturz brachten.

Zurück zum Islamischen Zentrum München und der wahren Stellung der Frau im Islam: In Punkt 11 wird die Scheidung als das „Verachtenswerteste“ beschrieben. Punkt 12 stellt klar, dass die gesetzliche Vertretung für die Kinder nach der Scheidung beim Mann liegt. Bei Töchtern habe die Mutter die Sorge bis zur Pubertät oder bis zur Heirat, bei Jungen bis zur Pubertät. Üblicherweise gehe die geschiedene Frau ohne die Kinder in ihr Elternhaus zurück. Damit werde ihr eine Wiederverheiratung leichter gemacht.

In Punkt 13 geht es um das Kopftuch. Da die Haare bzw. die Frisur eine wichtige Rolle für ihr Aussehen spielen und auch eine „gewisse Anziehung“ ausüben können, gilt für Frauen, dass sie ein Kopftuch zu tragen haben. Außerdem müssen sie sich bis auf Gesicht und Hände verhüllen. Dies gilt für Mädchen ab dem Zeitpunkt, wenn die weiblichen Körperformen sichtbar werden, etwa ab der Pubertät. Das ist mit Bezug auf den Koran und Aussagen des Propheten Mohammed in den Hadithen zwingend vorgeschrieben, hat also nichts mit „Freiwilligkeit“ zu tun.

Punkt 15 stellt die Frage, ob Frauen im Islam erbberechtigt sind. Sie bekommen, ebenfalls korankonform, nur die Hälfte im Vergleich zu einem Mann. Genauso ist die Zeugenaussage der Frau nur die Hälfte wert, beschrieben in Punkt 16.

Punkt 18 regelt die Geschlechtertrennung: So dürfe keine Frau mit einem heiratsfähigen fremden Mann alleine sein. Wenn, dann nur in Begleitung eines männlichen nahen Verwandten, sonst sei laut Prophet Mohammed „Satan der Dritte“. In Punkt 19 wird die Abtrennung von Frauen in den hinteren Teil der Moschee begründet, da sonst die „Ablenkung“ für Männer zu groß sei.

In der Rubrik „Fragen zum Islam“ steht unter Punkt 11, dass „Ungläubige“ nicht in den Himmel kommen, was bedeutet, dass sie in der Hölle landen. Die „Sünde der Mitgötterei“ werde „nicht verziehen“, was nicht nur Hindus und Buddhisten, sondern auch Christen mit ihrem dreieinigen Gott betrifft. Dies kann man auch Schüren von Hass gegen andere Religionen nennen.

Bei Punkt 14 ist über den Dschihad zu lesen:

„Zum Dschihad gehört es auch, dass man zu den Waffen greift, um den Islam oder ein muslimisches Land zu verteidigen. Diese Art des Dschihad muss von einem religiösen Führer oder einem muslimischen Staatsoberhaupt, das dem Koran und der Sunna des Propheten folgt, ausgerufen werden.“

Die Auslegung, wann der Islam „verteidigt“ werden muss, wenn er sich aufgrund von was auch immer „angegriffen“ fühlt, obliegt also der Sichtweise des jeweiligen religiösen Führers, und die kann bekanntlich sehr subjektiv sein.

Punkt 16 stellt zur Scharia fest:

„Die niedrige Verbrechensrate in muslimischen Gesellschaften ist auf die Anwendung des islamischen Gesetzes zurückzuführen.“

Das Islamische Zentrum München befürwortet also die brutalen Strafen der Scharia (z.B. Handabhacken bei Diebstahl), wegen denen es in islamischen Ländern weniger Verbrechen als im Westen gebe. Diese Überzeugung stellt einen ein Frontalangriff auf unsere liberale Gesellschaftsordnung und das auf dem Prinzip der Humanität beruhende Strafrecht dar.

Punkt 19 führt zum „islamischen Fundamentalismus“ aus:

„Der ‚islamische Fundamentalismus‘, der in den Augen des Westens mit der Revolution im Iran begann, wird mit Terror gleichgesetzt und die westliche Welt sieht darin nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die größte Gefahr für sich. Aber für die überwältigende Mehrheit der Muslime in der ganzen Welt ist der Begriff ‚islamischer Fundamentalismus‘ ein falscher Begriff. Sie würden zwar akzeptieren, dass sie auf den Fundamenten ihres Glaubens stehen, nicht aber, dass sie Extremisten sind.“

Jeder moslemische Glaubenskrieger ist dem islamischen Fundamentalismus zuzurechnen, der keinesfalls erst 1979 im Iran begann, sondern vielmehr mit der Medina-Phase des Propheten Mohammed ab dem Jahre 622, als er seine Strategie auf Gewalt, Raub und Krieg umstellte. Die offensive Phase dieses Fundamentalismus endete mit der verheerenden Niederlage des Osmanischen Reiches 1683 vor Wien. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts wird der Expansionsdrang des Politischen Islams mit der Gründung der Muslimbrüder durch Terror und seit Mitte des 20. Jahrhunderts zusätzlich durch Unterwanderung von innen mit Hilfe der Massenmigration betrieben. Entlarvend die Aussage auf der IZM-Internetseite:

„Bombenattentate können nicht islamisch sein, wenn die Möglichkeit zur friedlichen Auseinandersetzung offensteht.“

Das bedeutet also, dass Bombenattentate ausgeführt werden dürfen, wenn Moslems keine Möglichkeit zu einer friedlichen Auseinandersetzung sehen.

In Punkt 23 wird bestätigt, dass Minderheiten (also alle Ungläubigen) in der Islamischen Welt eine Steuer zu entrichten haben (Dschizja).

Bei Punkt 24 wird im Unterpunkt „b“ die Homosexualität als „Sünde“ bezeichnet:

„Der Islam lehnt das Ausleben von homosexuellen Neigungen kategorisch ab und betrachtet sie als Sünde (Koran 7:80 und 26:165).“

Das Auspeitschen als korangemäße Bestrafung wurde beim IZM nicht erwähnt. Der alleinige Machtanspruch auf die weltliche Herrschaft und die totalitäre Gesinnung aber wird unter der Überschrift „Das Erziehungsziel des Islam“ offen beschrieben (Hervorhebungen durch PI-NEWS):

„Es ist das Ziel des Islam, die menschliche Gesellschaft so zu erziehen, dass Lebensumstände und -bedingungen entstehen, die den Einzelnen von allem Schlechten reinigen und seine konstruktiven Fähigkeiten entfalten lassen; eine Gesellschaftsordnung zu schaffen, die es dem Einzelnen ermöglicht, sich ganz auf seinen Glauben und auf seinen Weg zu Allah zu konzentrieren. Die unabdingbare Voraussetzung dafür ist ein unerschütterlicher Glaube an die Existenz des Schöpfers und das daraus resultierende Leben nach dem Willen Allahs. Dazu muss der Mensch das göttliche Gesetz über die islamische Lebensweise kennen und seinen Sinn und seine Bedeutung verstehen.

Das Gewissen jedes einzelnen Muslims, welches von seinem Glauben bestimmt wird, und sein ausgebildetes Gottesbewußtsein sind die Garantie für die Ausbildung des gesamten islamischen Systems.

Die Schaffung einer islamischen Gesellschaftsordnung ist also aus der Sicht des Islamischen Zentrums München unabdingbares Ziel für jeden Moslem. Hierbei gilt es, die Kinder im fundamental islamischen Glauben streng nach der Scharia zu erziehen, was ein wichtiger Faktor jedes totalitären Systems ist:

In der Scharia – dem Gesetz Allahs – wird speziell den Eltern bzw. den für die Kinder Verantwortlichen eine gewissenhafte Erziehung und Betreuung der Kinder zur Auflage, d.h. zur Pflicht Allah gegenüber gemacht. Die Kinder und deren Erziehung werden im Koran sogar als Prüfstein der Eltern, speziell der Väter, bezeichnet.

Dementsprechend ist die Erziehung ein Teil der Botschaft des Islam und ihr Ziel ist folglich identisch mit dem Ziel des Islam, nämlich die Bildung einer gesunden islamischen Gesellschaft.

Dazu müssen die Kinder zu überzeugten Muslimen erzogen werden, die in der Lage sind, sich für den Islam einzusetzen, um den Islam, seinen Segen und seine Kultur aufrechtzuerhalten.

Mit anderen Worten: Das Ziel der islamischen Erziehung soll sein, dass der Mensch für Allah allein lebt und wirkt zum Wohle seiner selbst und zum Wohle der gesamten Menschheit.

Der Islam fordert vom Erzieher, dass er dem Kind mit Nachdruck und Strenge die islamische Lebensweise und islamisches Wissen vermittelt. Der Grund dafür liegt in der Pflicht jedes Muslims, nach Allahs Willen auf der Erde zu leben, indem er diesen Willen in Wort und Tat verkündet. Aus dieser Beziehung zu Allah entwickelt sich der patriarchalische Erziehungsstil in Bezug auf das Kind. Der Vater wird hier als Hauptverantwortlicher aufgrund seiner Bestimmung als Familienoberhaupthervorgehoben. (..)

Vom siebten bis zum vierzehnten Lebensjahr müssen die Kinder im Erzieherverhalten Strenge und Konsequenz erfahren.“

Mit einer strengen patriarchalische Erziehung sollen Kinder also zu überzeugten Streitern für die islamische Sache geformt werden. Sie bekommen gelehrt, dass die Scharia eindeutig Vorrang vor allen demokratischen Gesetzen hat:

„Der Islam wird als das allumfassende Gesetz gesehen, das jedem Geschöpf Allahs innewohnt.“

Für die Münchner Stadträte scheint das Problem jetzt erledigt zu sein, da das Islamische Zentrum diese Inhalte vorerst gelöscht hat. Aber das heißt noch lange nicht, dass das Denken aus den Köpfen verschwunden ist, das im Übrigen fest auf der islamischen Ideologie beruht. Die Mohammedaner werden vermutlich alles jetzt so gutmenschengerecht umformulieren, dass die Stadträte wieder beruhigt wegschauen können. Oder die Seiten über den Islam ganz abgeschaltet lassen.

Um dem entgegenzuwirken, verschickt die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) einen Brief an jeden Münchner Stadtrat, in dem die brandgefährlichen Inhalte der Internetseite zusammengefasst sind. Die Lösung des gefährlichen Problems kann nur das Verbot des Politischen Islams sein. Alle islamischen Organisationen, die sich dem widersetzen, sind daraufhin umgehend wegen akuter Verfassungsfeindlichkeit zu verbieten. Auch das islamische Zentrum München.

Von Michael Stürzenberger

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