Von Michael Stürzenberger –
Morddrohungen, Flaschenwurf an Kopf und Beleidigungen
Die BPE-Kundgebung in Gelsenkirchen am vergangenen Freitag über den Politischen Islam war eine der heftigsten, die ich bisher in meiner zehnjährigen öffentlichen Aufklärungsarbeit erlebt habe. Ich erhielt mehrere Morddrohungen, dutzende massive Beleidigungen und mir wurde eine halb gefüllte 1,5-Liter Plastik-Colaflasche an den Kopf geworfen (siehe Video oben). Aufgebrachte Moslems, die mit unserer sachlich fundierten Kritik ganz offensichtlich nicht einverstanden waren, warfen außerdem ein halbes Dutzend Eier und diverse andere Gegenstände auf uns. Autos fuhren mehrfach um den Veranstaltungsort Goldbergplatz im Gelsenkirchener Stadtteil Buer herum und veranstalteten Dauerhupkonzerte, was einen klaren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt.
In dem 27-minütigen Video (oben) sind all diese Straftaten komprimiert zusammengefasst. Es ist ein Dokument der Zeitgeschichte, wie Moslems fast ohne Ausnahme kollektiv auf Kritik reagieren: Nie selbstkritisch, sondern ablehnend, sich den Fakten verweigernd, wütend, aggressiv, nicht selten gewaltausführend und auch tötungsbereit. Und das, obwohl wir immer betonen, dass sich unsere nachweisbare Kritik nicht gegen sie als Menschen, sondern nur gegen die gefährlichen Bestandteile der Ideologie richtet. Trotzdem steigerte sich ihre Wut darüber, dass man es doch tatsächlich wagt, ihre „Religion“ zu kritisieren, die gleichzeitig Quell ihrer Identität, Wertgefühls und Selbstbewusstseins darstellt, ins Unermessliche.
Als der erste Moslem nach einer knappen halben Stunde unserer Kundgebung mit den Beleidigungen anfing und mich als „Hurensohn“ sowie „dreckiger Bastard“ diffamierte, warnte ich ihn, dies nicht zu wiederholen. Denn ich hatte kein Interesse, dass die Situation eskaliert und die sachliche Auseinandersetzung um dieses wichtige Thema in Diffamierungen ausartet. Zudem war mir die Zeit zu schade, bei der Polizei Strafverfahren einzuleiten. Die Veranstaltung war als Bürgerdialog mit einem Offenen Mikrofon gedacht, um sich über dieses für unsere Gesellschaft existentiell wichtige Thema auszutauschen. Dies ist notwendig, da diese Diskussion in den großen Talksendungen und den Mainstream-Zeitungen unseres Landes praktisch nicht stattfindet. Über den Livestream und die Videos können zehn- bis hunderttausende Menschen diese so wichtige Auseinandersetzung mitverfolgen.
Aber dieser Moslem wiederholte seine Beleidigungen trotz Ermahnungen mehrfach. Daraufhin ging ich zu dem Einsatzleiter der Polizei und bat ihn, die Personalien dieses Herrn aufzunehmen, da ich einen Strafantrag wegen Beleidigung stellte. Der Beamte behauptete daraufhin, dass es laut § 163 der Strafprozessordnung ganz alleine ihm obliege, wie er die Strafverfolgung durchführe. Er meinte allen Ernstes, dass er nun im Sinne der De-Eskalation nicht die Personalien aufnehmen werde, sondern nur ein Foto, um dann eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, in deren Folge der Täter „vielleicht“ ermittelt werde.
So etwas hatte ich zuvor noch nie gehört. Bei den über 350 Kundgebungen, die ich bisher durchführte, haben Polizeibeamte IMMER die Personalien eines Straftäters aufgenommen. Wer es nicht glauben kann – in diesem Video ist der gesamte Ablauf der Beleidigungen mit der Vorgeschichte und den unfassbaren Aussagen des Polizisten zu sehen:
Zu den Fakten: Im § 163 der Strafprozessordnung, der die Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren behandelt, steht vielmehr, dass die Behörden und Beamten des Polizeidienstes Straftaten zu erforschen haben und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen treffen müssen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Das Verhalten des Einsatzleiters lässt also den Verdacht auf eine Strafvereitelung im Amt nach § 258a StGB zu. Den Schriftwechsel hierzu mit dem Polizeipräsidium Gelsenkirchen habe ich bereits eröffnet.
Denn es kam noch besser: Als ich nach dem Ende der Kundgebung auf den Einsatzleiter zuging und fragte, ob er die Personalien des Bürgers aufgenommen habe, der mir mit Ermordung gedroht hatte, meinte er mit grimmigem Blick, dass er dies nicht getan habe, da ich den „jungen Mann“ schließlich „provoziert“ hätte. Dass dies eindeutig nicht zutrifft, ist in dem Titelvideo oben zu sehen. Ich habe diesem „jungen Mann“ auf seinen Wunsch ganz ruhig die Möglichkeit gegeben, sich über unser Mikrofon zu äußern. Daraufhin steigerte er sich im Zuge seiner Ausführungen immer weiter in eine Schimpftirade hinein, bezeichnete mich als „Dreck“, ich sei ein „Teufel“, er werde mich „abstechen“ und „töten“. Dies wurde daraufhin auch noch von Dutzenden umherstehenden Moslems beklatscht und bejubelt.
Der Einsatzleiter hätte die Personalien dieses Mannes aufnehmen müssen. Aber es lag überhaupt nicht im Interesse dieses „Staatsdieners“. Ich bestand aber darauf, dass ich gegen all die Personen, die an diesem Tag straffällig wurden, Strafantrag stelle. Daraufhin fragte der Beamte lustlos seine umstehenden Kollegen, ob einer einen Strafantrag dabeihabe, was zunächst verneint wurde. Als ich weiter darauf beharrte, kramte einer schließlich einen winzigen Zettel mit einer Pro-Forma-Erklärung zur Stellung eines Strafantrages hervor, die keine nähere Bezeichnung des Sachverhaltes enthielt. Man wollte mich ganz offensichtlich abwimmeln.
Es kann aber nicht sein, dass die Staatsmacht vor einer moslemischen Drohkulisse einknickt. Diese Straftäter fühlen sich in ihrem rechtswidrigen Handeln ja geradezu bestätigt, wenn sich die Polizei wie domestizierte Dackel zurückhält und nicht durchgreift. Damit erzieht man diese qua Ideologie selbsternannten Herrenmenschen ja geradezu, sich so unzivilisiert, respektlos, rechtswidrig und aggressiv aufzuführen, wie es an diesem 21. Juni auf dem Goldbergplatz in Gelsenkirchen geschah.
In den sieben Stunden unserer Kundgebung erhielten wir einen tiefen Einblick in die feindselig gesonnene moslemische Gegengesellschaft, die es mittlerweile in fast allen deutschen Großstädten gibt. Sogar junge Frauen steigerten sich in heftige Beleidigungen wie „Hurensohn verpiss Dich“, „einem kleinen Hurensohn wie Ihnen wünsche ich den Tod“ und zu einer Mitstreiterin „Fotze“. Man braucht sich angesichts der im Koran aufgeführten abartigen Bewertungen aller Andersgläubigen als „weniger wert als Tiere“, „schlimmer als das Vieh“, „schlimmste Geschöpfe“ etc., gepaart mit brutalen Gewaltbefehlen gegen diese zu unterwerfenden und demütig Tribut zu zahlen habenden Untermenschen nicht wundern, woher diese menschenverachtende und hochaggressive Grundüberzeugung dieser selbsternannten mohammedanischen Herrenmenschen kommt. In Gelsenkirchen pilgern jeden Freitag 5000 Moslems in 20 Moscheen, und man will es sich gar nicht ausmalen, mit welch gefährlichen Koranbefehlen sie dort indoktriniert werden.
Am Freitag setzen wir mit der BPE unsere Aufklärung über den Politischen Islam in Mönchengladbach und am Samstag in Paderborn fort:
Am Samstag Abend findet in Ostwestfalen ab 16 Uhr auch der Alternative Kulturkongress zum Thema „Medienkrieg – Feldzug gegen die Meinungsfreiheit“ statt. Hierzu gibt es eine Podiumsdiskussion mit dem nordrhein-westfälischen AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Christian Blex, dem Fach-Rechtsanwalt für Medienrecht Dr. Christian Stahl, dem Youtube-Kommentator und ehemaligen Polizeibeamten Tim Kellner, dem Youtube-Journalisten Oliver Flesch und meiner Wenigkeit:
Mit diesem Formular kann man sich für diese sicherlich hochinteressante Veranstaltung noch anmelden. Die Teilnehmerzahl ist allerdings auf 300 Personen begrenzt.