Von Micael Stürzenberger
Am 16. April stand der Theologe Ernst Cran in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Nürnberg (Video oben, mit Interview). Grund: Er hatte in einer furiosen Rede bei Pegida Dresden am 30. November 2015 die Gefährlichkeit des Korans dargestellt und dabei klargemacht, dass ein Moslem, wenn er sich die darin enthaltenen zeitlos gültigen Tötungsbefehle des „Gottes“ Allah zu eigen macht, zu einer „tickenden Terror-Zeitbombe“ wird. Um diesen Typus eines Moslems zu definieren, erfand er den Begriff „Koraner“. In der derzeit geltenden Mainstream-Sprache werden solche Gefährder „Islamisten“ oder „Extremisten“ genannt. Aber die Richterin unterstellte, genau wie in der vorangegangenen Instanz vor dem Amtsgericht, dass Cran damit „alle Moslems“ meine.
In der Verhandlung machte sein Verteidiger hingegen klar, dass sein Mandant keinerlei Abneigung gegen Moslems oder andere Religionen habe. Er übe vielmehr eine fundamentale Kritik am Islam, der aufgrund des Befehlsbuches Koran extrem gefährlich sei und unbedingt modernisiert werden müsse. Es gebe viele Befehle, Nicht-Moslems zu töten, Frauen zu unterdrücken und Gewalt im Namen Allahs auszuüben. Der Koran schreibe auch die Tötungen einem Gott zu und suggeriere damit dem Täter eine Unschuld. Ernst Cran sei es keineswegs um alle Moslems gegangen, sondern um die Gefahren, die vom Koran ausgingen.
Anschließend wurde im Gerichtsaal das Video der Rede bei Pegida Dresden begutachtet, bei dem die beanstandete Stelle ab Minute 10:03 zu sehen ist. Das Video ist für den Verteidiger die Bestätigung, dass es hier keinesfalls um „alle Moslems“ gegangen sei, sondern um diejenigen, die dieses Buch 1:1 wörtlich auslegten, sowie den Gefahren, die daraus entstünden.
Hamed Abdel-Samad sage das Gleiche und dürfe dies auch laut erstinstanzlichem Urteil vor dem Amtsgericht. Mit der überaus seltsamen Begründung, da jener dies vor einem „anderen Publikum“ geäußert habe, daher falle dies unter die Meinungsfreiheit. Außerdem sei behauptet worden, Cran würde „alle Moslems als minderwertig einschätzen“ und „im Kern ihrer Persönlichkeit treffen“.
Dies sei falsch. Er sehe nicht alle Moslems als potentielle Attentäter an, sondern eben diejenigen, die sich mit dem Koran intensiv beschäftigten und die Dschihad-Befehle Allahs akzeptierten – eben „Koraner“. Zum Beweis führte er an, dass es im Koran 27 direkte Tötungsbefehle gebe und las die einschlägigen Koranverse 2:191, 4:98, 5:33, 8:12, 9:5, 9:111, 47:4 und 8:17 vor. Dies seien allesamt Aufrufe zu Mord und Totschlag, insbesondere an Christen.
Hamed Abdel-Samad: „Der Islam züchtet geradezu neue Terroristen“
In seiner Beweisführung zitierte der Verteidiger Abdel-Samads Aussagen bei einer öffentlichen Veranstaltung in Wien, beispielsweise dass der Islamische Staat selbstverständlich mit dem Islam zu tun habe, der neue Terroristen geradezu züchte. Die Haltung zu diesem Buch und die Vorbildstellung von Mohammed seien die großen Probleme. In 206 Koranpassagen würden der Krieg, die Gewalt, das Kämpfen und das Töten verherrlicht. Das Leben sei dort negativ besetzt. Mohammed habe Kriege geführt, köpfen lassen und von Kriegsbeute gelebt. Islam bedeute Unterwerfung unter den Willen Allahs. Alle islamischen Eroberer der Geschichte hätten sich auf Mohammed berufen, genauso wie der Islamische Staat. Dies würde auch durch den türkischstämmigen Autor Zafer Senocak aus Berlin bestätigt, der bereits 2007 in einem Artikelfür die WELT feststellte, dass der Terror aus dem Herzen des Islams komme, dem Koran.
Des weiteren zitierte der Verteidiger den bekannten Islam-Aussteiger Nassim Ben Iman, der alle Moslems, die die Befehle des Korans akzeptierten, in seinem Buch „Der wahre Feind“ als potentielle Terroristen bezeichnete. Jeder Moslem habe das terroristische Gedankengut in sich, wenn er sich mit den Inhalten seiner „Religion“ auseinandersetze und könne auch jederzeit zu einem Terroristen werden. Die Denkwelt des Islams unterscheide sich völlig von der anderer Religionen. Der Koran gelte als das direkte Wort Allahs und es sei keinerlei Kritik an den „religiösen“ Inhalten gestattet. Wer sich abwende, müsse getötet werden. Wenn der Islam nicht entschärft werde, höre der Terror nie auf.
Als Beispiele für die im Rahmen der Meinungsfreiheit legitimierte Islamkritik führte der Verteidiger auch meine Freisprüche vor dem Landgericht München in den Verfahren zum „Krebsgeschwür“ und der „faschistischen Ideologie“ an.
Staatsanwalt: „Es kommt auch darauf an, wo etwas gesagt wurde“
Der Staatsanwalt konzentrierte sich in seinem Plädoyer auf die Redepassage „jeder Koraner wird zu einer tickenden Zeitbombe“. Auch er unterstellte, dass Ernst Cran damit eine Gleichsetzung mit allen Moslems vorgenommen habe, was auch die Zuhörer so aufgefasst hätten. Die gesamte religiöse Gruppe sei verächtlich gemacht worden. Die Beweisanträge spielten für ihn keine Rolle. Es gehe nur um die Frage, ob man diese eine Aussage so vornehmen dürfe. Es komme auch nicht nur darauf an, was gesagt werde, sondern auch wo. Die politische Einstellung von Pegida sei klar: „Wir sind das Volk“ – die anderen nicht, was auch mit den Rufen „Abschieben“ und „Widerstand“ dokumentiert werde.
Der Angeklagte habe bewusst provozieren wollen und seine Missachtung ausgedrückt, indem er Moslems als minderwertige Menschen zweiter Klasse dargestellt habe. Mit der Bezeichnung „potentielle Terroristen“ habe er sie im Kern ihrer Persönlichkeit angegriffen und jedem Koraner so das Menschsein abgesprochen.
Durch die Rede sei auch der Frieden gestört worden, was durch den Ruf „Merkel muss weg“ unterstrichen werde. Cran habe Hass, Gewalt und Abneigung gegen Gruppen geschürt, so dass der §130 des Strafgesetzbuches „Volksverhetzung“ klar erfüllt und das Urteil der ersten Instanz sachgerecht sei.
Ernst Cran: „Das Koranertum ist eine existentielle Gefahr“
Ernst Cran bekräftigte in seinem letzten Wort, dass ein Koraner für ihn ein fleischgewordener Koran sei, ein Lebewesen, das dieses Buch zu seinem Lebendigsein mache. Damit sei nicht jeder Moslem gemeint, denn es beschäftige sich keineswegs jeder Moslem mit dem Koran. Er kenne dieses Buch genau und registriere, was in der Welt passiere. Als Theologe, der über Religionen genau Bescheid wisse und ihre Geschichte kenne, sowie als Bürger und interessierter Mensch wolle er vor dem Koran und dem Koranertum als existentieller Gefahr warnen.
Richterin: „Mit dem Begriff Koraner ist die gesamte religiöse Gruppe gemeint“
Trotz all dieser Fakten und Argumente verurteilte die Richterin Ernst Cran erneut wegen „Volksverhetzung“. Sie behauptete, dass mit dem Begriff „Koraner“ die gesamte religiöse Gruppe gemeint sei, da der Koran den Moslem definiere. Zudem seien die Gesamtumstände zu berücksichtigen. Das Publikum bei Pegida Dresden habe es so aufgefasst, dass alle Moslems gemeint seien, was auch durch die Forderung „keine Islamisierung“ bestätigt werde. Cran meine, dass es keine gemäßigten Koraner gebe und habe damit keine Differenzierung vorgenommen. Im Pegida-Rahmen sei es klar, dass alle Moslems gemeint seien, die durch die Beschimpfung „tickende Terror-Zeitbomben“ verächtlich gemacht worden seien. Cran würde unterstellen, dass sie alle potentielle Attentäter seien und mache sie damit zu Unpersonen. Die Rufe „Wir sind das Volk“ und „Abschieben“ drückten aus, dass die anderen nicht dazugehörten. Damit sei der öffentliche Frieden gestört, zumal die Bevölkerung derzeit für die Themen „Fremdenfeindlichkeit“ und „Islam“ sensibilisiert sei.
Der Artikel 5 „Meinungsfreiheit“ unterliege Grenzen. Hier handele es sich um einen Gesetzesverstoß. Die vorgetragenen Suren stimmten zwar, aber das rechtfertige nicht diese Äußerung. Die Meinungen der anderen aufgeführten Personen seien unerheblich. Da die Rede schon einige Zeit zurückliege, reduziere sie die Strafe statt 95 auf 90 Tagessätze à 35 Euro, also insgesamt 3150 Euro.
Die Einstellung der Richterin wurde auch durch die von ihr angeordnete Maßnahme deutlich, für die Prozessbesucher eine zweite Sicherheitsschleuse vor dem Gerichtssaal aufbauen zu lassen. Dies erinnerte fatal an die ganz offensichtlich schwer linksdrehende Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann, die bei meinem denkwürdigen Hakenkreuz-Islamfaschismus-Prozess am 18. August 2017 ebenfalls eine solche Extra-Schleuse anbringen ließ, um alle Besucher ein zweites Mal durchleuchten zu lassen und damit in gewisser Weise auch zu kriminalisieren. Gegenstände wie Halsketten, Ringe, Geldbeutel, Smartphones, Stifte etc. musste man bei den Justizbeamten abgeben und es wurden sogar die Ausweise aller Besucher kopiert. Ich selbst musste alle mitgebrachten Unterlagen meinem Anwalt übergeben. Nicht einmal meinen Kuli zur Dokumentation der Verhandlung hätte ich nach dieser krassen Anordnung behalten dürfen, was ich dann aber durch energischen Protest ändern konnte.
Revision bereits beantragt
Ernst Cran geht mit seinem Verteidiger selbstverständlich in Revision. PI-NEWS bleibt an diesem Fall selbstverständlich dran, da er für die öffentliche Islamkritik eine fundamentale Bedeutung hat. Parallel muss er sich auch noch in einem ähnlichen Verfahren in München verantworten. In einer Rede bei Pegida – das Original – hatte er am 28.4.2018 auf dem Münchner Marienplatz auch über die „Koraner“ gesprochen. Vor dem Amtsgericht München wurde er dafür am 12. März ebenfalls wegen „Volksverhetzung“ zu 120 Tagessätzen à 30 Euro, also insgesamt 3600 Euro, verurteilt. Die Berufung läuft. Der Staatsanwalt – übrigens der gleiche, der kürzlich den dauerbeleidigenden, menschenverachtenden und spuckenden moslemischen „Flüchtling“ aus Afghanistan mit Samthandschuhen anfasste – hatte sogar 140 Tagessätze gefordert. Die Nürnberger Nachrichten berichteten über die Gerichtsverhandlung:
Insgesamt belaufen sich alle derzeit gegen Cran laufenden Verfahren auf 10.500 Euro. Die Staatsmacht will ihn ganz offensichtlich mundtot machen.
Der „grobe Pope“
Ernst Cran war in den Jahren 2015 bis 2017 ein wichtiger Bestandteil der Pegida-Bewegung. Mit seinen inhaltsvollen Reden und kreativen Texten, die er auch häufig mit der Gitarre vortrug, begeisterte er das Publikum. Schon 1997 hat er zusammen mit der Band „Die groben Popen“ und dem frechen Musikvideo „Iss Brot, trink Wein“, das bei VIVA gespielt und in der Sunday Times, dem Spiegel sowie der taz besprochen wurde, Furore gemacht. Die immense Empörungsmaschinerie der politisch korrekten Realitätsverweigerer führte auch dazu, dass er seinen Posten als Vorstandsmitglied des Berufsverbandes der Trauerredner verlor.
Grundsätzliche Meinungsunterschiede seit 2018
Leider haben sich die Wege zwischen Pegida und Ernst Cran im Jahr 2018 getrennt, was mit seiner kompromisslosen Einstellung zum Thema Meinungsfreiheit zusammenhängt. Dies führte ihn zu Veranstaltungen, bei denen Personen auftraten, deren national-sozialistische Überzeugungen fundamental den Grundsätzen der am längsten zusammenhängend demonstrierenden Bürgerbewegung in der Geschichte Europas widerspricht, so dass derzeit eine Zusammenarbeit mit ihm nicht möglich ist. Trotz wiederholter eindringlicher Warnungen seitens Pegida ließ er sich nicht von diesem Weg abbringen. Ernst ist zwar kein National-Sozialist, was er auch in seiner Dresdner Rede klarstellte:
„Faschisten raus. Nazis raus. Unser Land hat in den letzten Jahrzehnten schon zwei Diktaturen überstanden: Die Diktatur der Arier. Und hier im Osten die Diktatur der Prolet-Arier. Wir brauchen keine dritte Diktatur der Schari-Arier.“
Ihm war aber nicht klarzumachen, dass er durch seine Teilnahme an Veranstaltungen mit National-Sozialisten auch mit deren Überzeugungen in Verbindung gebracht wird. Für alle Kundgebungen der patriotisch-konservativ-demokratischen Bürgerbewegungen gilt die strikte Trennung von Personen mit NS-Gedankengut. Als Journalist berichte ich aber natürlich trotzdem über diese Gerichtsverfahren, denn Ernst Cran und damit auch der islamkritischen Bewegung insgesamt wird hier vom Justiz-Apparat großes Unrecht zugefügt.