Der Sumpf von Coesfeld

Unglaubliche Vorgänge bei geplantem Vortrag von Schwester Hatune !

Von Eugen Prinz. Im Original zuerst erschienen auf pi-news.net

Böse Zungen haben für das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands den Ausdruck „Nordrhein-Vandalen“ geprägt. Dass diese wenig schmeichelhafte Bezeichnung so verkehrt nicht ist, beweist zurzeit die Stadt Coesfeld. Dort sind augenscheinlich alle bedeutenden Institutionen in einer unheiligen Allianz, in der offenbar der Zweck jedes Mittel heiligt, miteinander verbunden.

Dem Coesfelder Unternehmer und praktizierenden Christen Günter Geuking war es gelungen, die Ordensschwester, Buchautorin, Flüchtlingshelferin und Trägerin des Bundesverdienstkreuzes, Hatune Dogan, für einen Vortrag über Christenverfolgung zu gewinnen.

Der Veranstaltungsort wurde von Johannes Hammans, Dechant im Dekanat Coesfeld, höchstpersönlich vorgeschlagen. Hier ein wörtliches Zitat aus seinem Schreiben vom 5. März 2019 an den Veranstalter:

„Wir haben uns im Seelsorgeteam mit den Möglichkeiten beschäftigt und möchten Ihnen folgenden Vorschlag machen: Eine Veranstaltung mit Schwester Hatune Dogan in Ihrem Namen am 22. März um 19 Uhr im Saal des Pfarrzentrums Anna Katharina.“

Salto rückwärts des Kirchenmannes

Doch plötzlich vollzog Hammans, der Vorsteher des Kirchenbezirks, eine 180 Grad-Wende und veröffentlichte diesen Text auf der Internetseite der Kirchengemeinde:

Eine glatte Falschbehauptung, denn die AfD hatte mit der geplanten Veranstaltung rein gar nichts zu tun. Offenbar hatte der schlaue Pfarrer auf Wikipedia den Hinweis gefunden, dass Hatune Dogan bereits auf AfD-Veranstaltungen Vorträge gehalten hatte, worauf in seinem Kopf sofort die Pawlowsche Konditionierung „Gegen Rechts“ ihre Wirkung entfaltete.

Als nächstes wurde die Lokalzeitung informiert. AfD? Geht gar nicht! Da wird natürlich sofort alles ohne Rückfrage beim Veranstalter kritiklos übernommen, auch wenn es sich um eine unwahre Behauptung handelt. In dem Moment, in dem die drei bösen Buchstaben zu lesen sind, heiligt der Zweck alle Mittel:

Ausschnitt aus der Allgemeinen Zeitung Coesfeld.

Derartige Veröffentlichungen wirken auf bestimmte Kreise wie ein riechender Kadaver, der Hyänen anlockt. Wie immer, beginnt so etwas auf Facebook:

Perfide Methoden

Eine besonders perfide Methode hat sich Ex-Piratenmitglied Rainer Wermelt ausgedacht. Piratenmethoden wendet er jedoch heute noch an: Mit dem Logo „Humanitas Coesfeld“ veröffentlicht er Inhalte, die den Eindruck erwecken sollen, sie kämen vom Unternehmen des Veranstalters.

Wie immer, auf die Verleumdung folgt die Antifa:

An einem solchen Punkt angekommen, dauert es meist nicht lange, bis man das Ziel der Antifa wird. Geuking erging es nicht anders:

Firmenschild des Veranstalters. Die Antifa verwendet Spezialaufkleber, die man nur sehr schwer wieder entfernen kann.

Auch die Polizei mischt mit

Zum Schluss mischte sich sogar noch die Polizei ein. Geuking bekam von dort einen Anruf mit der Aufforderung, die Werbung für die Veranstaltung sofort einzustellen, der Pfarrer hätte die Veranstaltung schließlich abgesagt. Dem Autor dieses Artikels erschließt sich bis heute nicht die Rechtsgrundlage eines solchen Anrufes.

Der Veranstalter gibt nicht auf

An diesem Punkt angekommen, hätten wohl viele aufgegeben. Nicht so Günter Geuking. Zunächst einmal wies er Dechant Hammans darauf hin, dass die AfD nichts mit der Veranstaltung zu tun hat. Hammans änderte zwar daraufhin den Text auf der Internetseiteder Kirchengemeinde, die Absage blieb jedoch bestehen.

Zudem forderte Geuking die Lokalzeitung ultimativ zu einer Gegendarstellung auf. Nachdem der leitende Redakteur, Frank Wittenberg, dem Veranstalter in einem persönlichen Gespräch sein Bedauern ausgedrückt hatte und der Betroffene nun darauf hoffte, dass die Gegendarstellung erscheinen würde, erklärte Wittenberg einige Tage später, dass die Sache bedauerlicherweise nun nicht mehr in seinen Händen liege. Sie sei zur Chefsache erklärt worden und damit auf dem Schreibtisch von Geschäftsführer Detlev Ross.

Als nächstes folgte der Gang zum Gericht. Günter Geuking beantragte eine Einstweilige Verfügung, um die Veranstaltung doch noch durchführen zu können. Diesen Antrag wies das Amtsgericht Coesfeld mit Beschluss vom 18.03.2019 mit einer unhaltbaren Begründung zurück.

Natürlich gab sich der Veranstalter damit nicht zufrieden und legte über seinen Anwalt gegen den Beschluss des Amtsgerichts mit Schreiben vom 20.03.2019 sofortige Beschwerde ein. Gleichzeitig bewarb Geuking nochmals ausdrücklich die Veranstaltung:

Das Coesfelder Anzeigenblatt „Streiflichter“ vom 20.03.2019

Bermuda Dreieck Landgericht Münster?

Jetzt wird es richtig kurios. Erst um die Mittagszeit des 21. März 2019, also einen Tag vor der geplanten Veranstaltung, bequemte sich das Landgericht Münster, den Anwalt Geukings darüber zu informieren, dass seine Beschwerde wohl in der Verteilerstelle des Gerichts auf mysteriöse Weise verloren gegangen war. Der Rechtsanwalt musste den kompletten Vorgang erneut übersenden und wurde circa zwei Stunden später ein weiteres Mal gebeten, alles noch einmal zu schicken. Gibt es etwa beim Landgericht Münster so etwas wie ein Bermuda Dreieck?

Ebenso gestaltete es sich äußerst mühevoll und langwierig, das Aktenzeichen in Erfahrung zu bringen und welche Kammer für das Verfahren zuständig ist. Am 21.03. gegen 16 Uhr teilte das Gericht dann gnädigerweise mit, dass erst am Tag der Veranstaltung über die Beschwerde entschieden wird.

Bei dieser Gelegenheit erfuhr der Rechtsbeistand des Klägers so ganz nebenbei, dass am selben Tag, als der Ablehnungsbescheid des Amtsgerichts erging, auch eine sogenannte Schutzschrift von der Kirchengemeinde eingereicht worden sein soll, von der die Klagepartei bisher keine Kenntnis hatte. Nur gut, dass diese nicht auch verloren gegangen ist…

Günter Geuking informierte am 21.03.2019 vorsorglich noch die Polizei und das Ordnungsamt, dass die Veranstaltung am 22.03.19 wie geplant durchgeführt wird. Leider kam es anders.

Das endgültige Aus für die Veranstaltung

Eilbeschluss des Landgerichts Münster: Das Aus für die Veranstaltung

Bei den Juristen gilt: Je fadenscheiniger eine Entscheidung, umso ausführlicher deren Begründung. Das Landgericht Münster bestätigte in einer 35-seitigen (!) Eilentscheidung den Beschluss des Amtsgerichts Coesfeld, dass Pfarrer Hammans nicht die Berechtigung hatte, den Saal des Pfarrzentrums für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Diese Berechtigung hat nur der Kirchenvorstand. Man braucht also 35 Seiten, um das plausibel zu machen.

Damit war die Übereinkunft von Günter Geuking und Pfarrer Hammans für nichtig befunden worden. Nachdem der Dechant seine Kompetenzen in solch eklatanter Weise überschritten hat, sollte das Erzbistum Münster darüber nachdenken, ihn als Dorfpfarrer nach Hinterfirmiansreuth in den Bayerischen Wald zu schicken. Dort würden ihn die Einheimischen sicherlich wieder auf den Pfad der Tugend zurückführen.

Geuking hat vorbildlich gekämpft

Günter Geuking hat gekämpft, er hat verloren und doch gewonnen, weil mit seiner Beharrlichkeit wieder einmal offenbar wurde, wie weit wir in Deutschland bereits gekommen sind: Eine aramäische Ordensschwester, die zu einer von Moslems verfolgten und unterdrückten christlichen Minderheit im Orient gehört und sich für verfolgte Christen einsetzt, gilt als „Hetzerin“, nur weil sie die Christenverfolgung anprangert und der Islamisierung Deutschlands nicht das Wort redet. Ihre eigene Kirche, Teile der Gesellschaft, die Medien, die Polizei und die Justiz tun sich zusammen, um ihr den Mund zu verbieten.

Abschließend lassen wir noch Günter Geuking zu Wort kommen:

„Absage!

Hatune Dogan wird heute nicht in der Anna Katharina Gemeinde in Coesfeld sprechen

Das Landgericht Münster teilt die Auffassung des Amtsrichters Sommer aus Coesfeld, dass der Pfarrer Hammans das zugrundeliegende Rechtsgeschäft nicht hätte schließen dürfen und können. Das könne nur der Kirchenvorstand. Damit Ist dann die mit dem Dechant (!) Hammans geschlossene, schriftliche Vereinbarung über die Nutzung des Veranstaltungraumes unwirksam. Ohne eine Kommentierung vorwegzunehmen, bedeutet dass wohl die Entmündigung der Priester. Alles nur, um eine Nonne, die in 19 Ländern der Erde Hilfsprojekte durchführt und damit circa 6 Millionen Menschen in Not hilft, die mit dem Stephanus Orden und dem Bundesverdienstkreuz erster Klasse ausgezeichnet wurde, alles nur um dies Christin, unsere Glaubensschwester, nicht in Coesfeld sprechen zu lassen …. und das, nachdem zuvor der Islamprofessor, sogar i n der Kirche, den Islam schönreden durfte. Deutschland 2019 ….. da hilft nur noch beten …

Rosendahl, 22.3.19 (10 Uhr)
Günter Geuking“

Nachdem Herr Geuking alle 35 Seiten der Entscheidung zur Kenntnis genommen hatte, erreichte uns noch folgende Ergänzung seiner Stellungnahme:

Ein Aspekt fehlt allerdings zwangsläufig, da ich den auch vorher nicht kannte: das Urteil ist doppelt skandalös! Der formale Grund, der Pfarrer hätte den Vertrag nicht schließen dürfen, sondern nur der Kirchenvorstand, wäre ja durchaus ausreichend gewesen. Das Gericht musste aber noch lange Ausführungen machen und die haben es in sich: der Kirchengemeinde sei nicht zuzumuten, einen Vortrag stattfinden zu lassen, der sich gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung wendet. Das ist DDR Rechtsprechung! Die Kirchengemeinde befürchte zurecht, dass ihr gutes Verhältnis zu den Muslimen in der Gemeinde gefährdet werden könnte! (…) Oder wie soll das bitte verstanden werden? Das besonders schlimme daran ist, dass das Landgericht Münster dieses alles feststellt, obwohl es überhaupt keine Notwendigkeit mehr dafür gab. Der formale Grund, dass Priester nicht handlungsfähig sind, hätte vollkommen ausgereicht! Sie sagen also damit, provozierend und dreist: wir sind ein ausführendes Organ der Bundesregierung. Wir verhelfen deren Politik zur Durchsetzung. Das entspricht aber leider nicht der Gewaltenteilung unseres Rechtsstaates. Das ist sogar sehr gefährlich.

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