Oer-Erkenschwick: Verwaltungsgericht verbietet Muezzinruf

Von MICHAEL STÜRZENBERGER
Widerstand gegen die Islamisierung lohnt sich: Ein anwohnendes Ehepaar der DITIB-Moschee in Oer-Erkenschwick klagte gegen den Muezzinruf, der nach Genehmigung der Gemeinde seit 2013 jeden Freitag Mittag zwischen 12 und 14 Uhr eine Viertelstunde lang durch den Ort dröhnte. Laut Darstellung der Kläger war der „Sing-Sang“ aus dem Lautsprecher eine „Zumutung“, denn er sei selbst bei geschlossenem Fenster im Arbeitszimmer „intensiv zu hören“ gewesen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab der Klage nun Recht und verbot das Allah-Geplärre. Allerdings nicht wegen des Rechtes auf „negativer Religionsfreiheit“, den die Kläger vorbrachten. Sie hatten argumentiert, dass der islamische Gebetsruf ein Glaubensbekenntnis darstellt, dem sie sich nicht anschließen wollen. Das Gericht monierte hingegen, dass bei der Erteilung der Erlaubnis seitens der Stadt die Akzeptanz in der Nachbarschaft nicht berücksichtigt wurde.  Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet:

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte im Wesentlichen der Klage. Die Richter vermissten in der Genehmigung für den Lautsprecher eine ausführliche Befragung der Nachbarschaft zur sozialen Akzeptanz des verstärkten Muezzin-Rufes. Zuvor hatte die Vorsitzende Margit Balkenhol dem städtischen Vertreter nahe gelegt, den Bescheid zurückzunehmen und sich gemeinsam mit den Parteien an einen Tisch zu setzen.

Mit dem pragmatischen Vorschlag sollten für beide Seiten verträgliche Lösungen gefunden werden. Doch der Vertreter der Stadt war nach Rücksprache mit dem Verwaltungsvorstand nicht bereit, den Bescheid zurückzunehmen. Die Stadt hatte in ihrer Genehmigung 55, in der Spitze maximal 85 dezibel als Lärm-Belastungsgrenze festgeschrieben. Michael Grzeskowiak, damals Leiter des Ordnungsamtes, erklärte vor Gericht, die Stadt habe den Antrag der Gemeinde nach dem Landesimissionsschutzgesetz geprüft.

Festzuhalten ist, dass sich die Vertreter der Stadt uneinsichtig zeigten und nicht bereit waren, die Verständigung mit den Bürgern zu suchen. Basis-Demokratie und Mitbestimmung wird beim Thema Islam im rot dominierten Oer-Erkenschwick ganz klein geschrieben: 2014 bekam die Scharia Partei SPD 41,8% der Stimmen, die nur noch vermeintlich „christliche“ erheblich nach links gedriftete C*DU, die seit 2015 mit Carsten Wewers auch den Bürgermeister stellt, 25,2%. In dem linksverdrehten Stadtrat gesellen sich 9,2% Grüne und 6,1% Linke hinzu. Michael Grzeskowiak, der damalige Leiter des Ordnungsamtes, ist SPD-Mitglied. Kein Wunder also, dass hier bei der Islamisierung alle Ampeln auf „grün“ geschaltet sind. So verwundert es auch nicht, dass die Stadt gegen dieses Urteil vorgehen möchte. Eine Berufung ist zwar vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden, aber die Stadt wird nun einen Berufungszulassungsantrag stellen.

Wie aus dem Artikel der WAZ hervorgeht, wollte auch ein christlicher Syrer gegen den Muezzinruf klagen, sei aber massiv unter Druck gesetzt worden. Die 5. Kolonne Erdogans versucht ihre imperialen Machtansprüche auf deutschem Boden offensichtlich immer deutlicher durchzusetzen:

Der Ruf verstummte, nachdem Hans-Joachim L. gemeinsam mit seiner Frau im Juli 2015 Klage erhoben hatte. Bei einem vorher geplanten Verständigungsgespräch mit Gemeindevertretern sei er abgebügelt worden. Ein syrischer Nachbar christlichen Glaubens habe ebenfalls klagen wollen. Er sei massiv bedroht worden, habe die Absicht dann aufgegeben. Von der Gemeinde, die als Beigeladene zum Sachverhalt gehört werden sollte, war am Freitag niemand erschienen.

Dieses Urteil ist ein wichtiges Zeichen, dass die Islamisierung hierzulande nicht weiter ungebremst zugelassen wird. Das Gericht, in dem mit Claudia Ludwig auch eine islamkundige Schöffin saß, betonte aber, dass der Einsatz der Lautsprecher beim Muezzin-Ruf nun nicht grundsätzlich untersagt worden sei. Die Stadt müsse bei künftigen Genehmigungen aber mehr auf die Bedürfnisse der Anwohner eingehen und die negative Religionsfreiheit berücksichtigen.

Die Diskussion um den Muezzinruf muss aber vor allem auch inhaltlich geführt werden. Denn er dokumentiert eindeutig den alleinigen Machtanspruch des Islams, wie es auch die BILD feststellt:

„Allahu akbar – Allah ist der Größte. Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt.“

Gegenüber dem Focus begründete der Kläger seine Ablehnung dieses Rufes:

„Es geht uns aber hauptsächlich um den Inhalt des Rufes. Dieser stellt Allah über unseren Gott der Christen. Und das kann ich als Christ, der hier in einem christlichen Umfeld aufgewachsen ist, nicht akzeptieren.“

Dieser Ruf stellt Allah aber nicht nur über den christlichen Gott, sondern er behauptet, dass es keinen anderen Gott gebe. Ein für diese faschistische Ideologie typischer alleiniger Wahrheitsanspruch. Der Anwalt des klagenden Ehepaares ergänzt hierzu bei RP Online:

Wenn man den Ruf des Muezzin übersetzt, heißt es unter anderem „Allah ist der Größte. Es gibt keinen anderen Gott außer Allah“. Das ist mit dem Blick auf Religionsfreiheit natürlich problematisch. Nicht zu vergleichen mit dem Läuten der christlichen Kirchen. Das ist ein normales Tonsignal, der Ruf des Muezzin ist mehr. Dort wird verbal etwas bekundet. Wenn man dann noch weiß, dass es bereits der Teil eines Gebetes ist, dann hat es erst Recht eine andere Qualität.

Im Grunde ist es ein komprimiertes Glaubensbekenntnis. Man wird gezwungen, am Gottesdienst teilzunehmen und kann nicht einfach gehen wie bei einer Prozession an Fronleichnam. Und es hat etwas Provokantes. Damit wird gesagt, euer christlicher Gott ist keiner.

Eine Online-Umfrage von RP Online zum Muezzinruf fällt eindeutig aus:

Beim Stand 10 Uhr Sonntag Vormittag haben 2635 Bürger abgestimmt. Da ist noch Luft nach oben. Kontakt zum islamophilen Rathaus von Oer-Erkenschwick:

» rathaus@oer-erkenschwick.de

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