BPE wird auch dieses Jahr die Meinungsfreiheit im Rahmen der OSZE-Konferenz in Warschau verteidigen

Unbestritten steht Europa ein heißer Herbst bevor.  Am 25. September wählt Deutschland einen neuen Bundestag und Österreich am 15. Oktober ein neues Parlament. Während beim nördlichen Nachbarn die Wahl ein „more of the same“ zu versprechen (drohen?) scheint, sieht die Situation in Österreich ganz anders aus. Momentan scheinen mehrere Koalitionsvarianten unter den drei Mittelparteien (SPÖ, ÖVP, FPÖ) möglich, letztendlich werden die letzten vier Wochen vor dem Wahltag entscheiden, auch wenn derzeit die Umfragen einen recht klaren Sieg der von Außenminister Sebastian Kurz geführten „neuen“ ÖVP zeigen.
Ob eine von ihm angestrebte Kanzlerschaft das politische Rad neu erfinden wird können, darf zumindest bezweifelt werden. Auch ist es nicht sicher, daß sich ein Koalitionspartner finden wird. Derzeit heißt es jedoch die „heiße“ Phase des Wahlkampfs abzuwarten, welche erst im September rechtzeitig zu Schulbeginn starten wird.

Von Elisabeth Sabaditsch-Wolff

Aber nicht nur national könnten die Zeichen auf Sturm und (politischer) Umwälzung stehen, auch auf internationaler Ebene wird sich einiges tun. Wie in jedem Herbst, findet auch dieses Jahr in Warschau das von der OSZE, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit, organisierte sogenannte „Human Dimension Implementation Meeting“ (HDIM, Implementierungstreffen der menschlichen Dimension) statt. Wie jedes Jahr, wird auch in diesem Jahr eine von der Bürgerbewegung Pax Europa angeführte internationale Delegation an der OSZE-Konferenz teilnehmen.

Das HDIM bietet Jahr für Jahr die Gelegenheit, die vergangenen zwölf Monate Revue passieren zu lassen. Naturgemäß konzentriert sich die BPE vor allem auf den Bereich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und zeigt den immer stärker werdenden Druck auf dieselben auf. Vor allem das von Justizminister Heiko Maas eingebrachte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ und der daraus resultierende Verlust der Meinungsfreiheit – sowohl online als auch offline – bereitet große Sorge bzw. sollte große Sorgen machen. Wer glaubt, die Meinungsfreiheit sei ausschließlich in Deutschland unter Druck, der blicke nach Kanada.

Dort befindet sich seit März 2017 ein Antrag im Parlament, die sogenannte M-103, welche zum Ziel hat, „die [kanadische] Regierung dazu anzuhalten, systemische und religiöse Diskriminierung, einschließlich Islamophobie, zu reduzieren bzw. diese zu eliminieren.“ Eingebracht wurde der Antrag von der liberalen Abgeordneten Iqra Khalid. Interessanterweise wird der Begriff „Islamophobie“ nicht definiert, ebenso wie „Judeophobie“ oder „Christophobie“ nicht angesprochen werden. Sollte dieser Antrag angenommen werden, dann gibt es in Kanada ein Blasphemie-Gesetz, welches die Kritik an einem Religionssystem unterbindet. Diese Kritik ist jedoch das Recht jedes Bürgers in einem zivilisierten (Rechts-)Staat. Abgesehen davon, sehen viele islamische Gelehrten jegliche Kritik des Islam und seiner Lehre als „islamophobisch“ und als juristisch verfolgungswürdig. Daß viele westliche Staaten bereits vorauseilend Islamkritiker strafrechtlich verurteilen – siehe Michael Stürzenberger in Deutschland, aber auch andere in Österreich, so geschehen in den vergangenen Woche und Tagen –, ist als Schande und schweren Fehler zu bezeichnen.

Diesen und andere besorgniserregende Umstände in Sachen Meinungsfreiheit wird BPE in Warschau wie gewohnt ansprechen. Ebenso die nach wie vor stattfindenden Angriffe von Antifa-Mitgliedern sowie anderer linksgerichteter und offensichtlich gewaltbereiter Gruppierungen auf politisch Andersdenkende stehen auf der Liste der anzusprechenden Ereignisse der BPE. Jahr für Jahr ergreift die BPE auch Partei für diejenigen, die sich zum Christentum und anderen nicht-islamischen Religionen bekennen und die aufgrund der sich verändernden demographischen Verhältnisse immer öfter unter Druck stehen. Bekanntlich gibt es ohne robuste Meinungsfreiheit auch keine Religionsfreiheit; beide gilt es zu verteidigen. Ohne Wenn und Aber.

Natürlich sind auch dieses Jahr in gewohnter Manier Beschwerden über die Delegation zur Verteidigung der Freiheit zu erwarten. Natürlich wird es auch dieses Jahr wieder ein kollektives Jammern über Fälle von wuchernder „Islamophobie“ geben, die unter allen Umständen verhindert werden müssen, wiewohl bereits in den vergangenen Jahren bewiesen wurde, daß für diesen Begriff keine Legaldefinition existiert und die Unsinnigkeit dieses Begriffes feststeht. So wird auch in diesem Jahr von der BPE argumentiert werden, daß die Verwendung des „Islamophobie“-Begriffs der Einschränkung der Meinungsfreiheit dient und daher zurückzuweisen ist. Und natürlich wird wieder von „Haßverbrechen“ gesprochen werden, wiewohl Haß eine (menschliche) Emotion ist und als solche auf jeglichen Verbotslisten nichts verloren hat. Auch dieser Angriff auf die Meinungsfreiheit wird von BPE auf das Entschiedenste zurückgewiesen werden.

Jahr für Jahr sind die Mitglieder der Delegation zur Verteidigung der Freiheit erschüttert darüber, wie weit die Aushöhlung der Meinungsfreiheit schon fortgeschritten ist. Es ist erschreckend, zur Kenntnis nehmen zu müssen, wie wenig dieser Verlust bei den Menschen präsent ist. Scheinbar haben wir dank der modernen Medien in der Gegenwart auf die Errungenschaften unserer Vorfahren in Bezug auf die erkämpften Rechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit vergessen. Vielleicht ist dies den Menschen heutzutage auch nicht mehr wichtig. Vielleicht hat sich die Bedeutung der Meinungsfreiheit darauf reduziert, das Handy zu benutzen, um Fotos auf Instagram zu posten. Aber eines Tages werden diese Menschen aufwachen und bemerken, daß sie gar nichts mehr sagen oder posten dürfen, was nicht vorher von wem auch immer genehmigt wurde. Und dann wird es zu spät sein.

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