Wie in vielen anderen Städten Deutschlands plant der Islamverband DITIB den Bau einer Moschee im rheinländischen Monheim. Das dortige Moscheebauprojekt sorgte bereits bundesweit für Aufsehen, weil der amtierende Bürgermeister der Stadt, Daniel Zimmermann (Partei „Peto“), das Bauvorhaben nicht nur ideell eifrig unterstützt, sondern dieses auch finanziell kräftig mit Steuergeldern unterstützen will. So will die Stadt Monheim symbolträchtig zwei Grundstücke im Wert von zusammen etwa 850.000 Euro der dortigen DITIB Gemeinde und dem marokkanischen Verein „Arabisch-islamische Gemeinde in Monheim“ kostenlos zur Verfügung stellen. Letzterer plant ebenfalls wie die DITIB den Bau einer neuen Moschee, die die bislang genutzte Moschee ersetzen soll.
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/imam-soll-bespitzelt-haben-100.html
Wir von der BPE machten es uns am vergangenen Sonntag zur Aufgabe, die Bevölkerung in Monheim über den Islamverband DITIB aufzuklären. Dabei verteilten wir in einer ersten Aktion etwa 7.000 von insgesamt 10.000 Exemplaren eines Flyers, der nähere Informationen über den durch seine zahlreichen negativen Schlagzeilen in der Bevölkerung mittlerweile recht bekannten Islamverband DITIB enthält.
Was das Verhalten des Monheimer Bürgermeisters hinsichtlich seines großen Engagements für die beiden geplanten Moscheebauprojekte angeht, stellen sich folgende Fragen an ihn:
In wieweit hat sich Bürgermeister Daniel Zimmermann jemals mit der von beiden islamischen Vereinen vertretenen Ideologie, dem sunnitischen Islam, kritisch auseinandergesetzt?
In wieweit verfügt Herr Zimmermann über Kenntnisse über die menschenrechtswidrigen Inhalte und die demokratiefeindlichen Ziele des sunnitischen Islams?
Ist Herrn Zimmermann bewusst, dass in beiden geplanten Moscheen eine grundgesetzwidrige und verfassungsfeindliche Ideologie Lehre und Verbreitung finden wird?
In wieweit hat sich Herr Zimmermann mit den hinter den Moscheeprojekten stehenden Bauherren, das heißt mit der türkisch-islamischen Organisation DITIB und der “Arabisch-islamischen Gemeinde in Monheim“, über einzelne persönliche Gespräche mit Gemeindemitgliedern hinaus näher befasst?
In wieweit kommt Herr Zimmermann mit seinem politischen Handeln der Schlussfolgerung des renommierten Staatsrechtlers Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider nach, der in seinem Sachbuch „Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam“ in der Auseinandersetzung mit den Islamverbänden zu folgendem Ergebnis kommt:
„Das Verbot islamisch-schariatischer Bestrebungen und Vereine ergibt sich bereits unmittelbar aus der Verfassung und verpflichtet die Organe des Staates zum Einschreiten gegen solche Bestrebungen und Vereine, ohne dass es einer einfachgesetzlichen Regelung oder eines vorangehenden Verwaltungsaktes bedarf.“
Sind die der Öffentlichkeit in der jüngeren Vergangenheit bekannt gewordenen Enthüllungen und erhobenen Vorwürfe gegen den aus Ankara gesteuerten Islamverband DITIB allesamt spurlos an Herrn Zimmermann vorbeigegangen? Wie ist es zu erklären, dass er auch weiterhin den Bau der DITIB Moschee nach Kräften unterstützt?
Ist Herrn Zimmermann bekannt, dass die Moscheen in Deutschland eine wesentliche Rolle für die Radikalisierung von Moslems spielen?
„Die Moscheen spielen für die Radikalisierung von Islamisten in Deutschland weiterhin eine zentrale Rolle.“
Zitat einer Sprecherin des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Quelle: FAZ.NET, 6.10.2016
Der Monheimer Bürgermeister argumentiert, wie von vielen anderen Politikern bekannt, dass man bereits bestehende Moscheen aus den „Hinterhöfen“ herausholen will. Die zentrale Frage an dieser Stelle ist die, welchen Unterschied es macht, ob eine verfassungsfeindliche Ideologie in einer „Hinterhofmoschee“ oder in einer repräsentativen Moschee propagiert wird. Ist der in einer repräsentativen Moschee gelehrte Islam plötzlich ein anderer als der, der zuvor in einer Hinterhofmoschee gelehrt wurde? Werden in einer repräsentativen Moschee (andere?) Maßnahmen zur Überwachung der Verfassungstreue durch den Staat ergriffen, die in einer „Hinterhofmoschee“ nicht zur Anwendung kommen?
Warum hegt man seitens der Stadt Monheim Zweifel an der Verfassungstreue und der Toleranzbereitschaft der beiden Moscheegemeinden, wenn man sich angeblich sicher ist, dass beide Gemeinden auf dem Boden des deutschen Grundgesetzes stehen und sich zu den universellen Menschenrechten bekennen?
„… Außerdem müssten sie sich (Anm.: die beiden Moscheevereine) zur Verfassungstreue und Toleranz verpflichten. …“
Quelle: RP.ONLINE, 17.6.2016
Oder sind etwa doch für beide Moscheevereine der Inhalt des Korans und die Kairoer Menschenrechtserklärung aus dem Jahr 1990, welche die universellen Menschenrechte der UN Charta aus dem Jahr 1948 unter Schariavorbehalt stellt, maßgeblich und bindend?
„Ich habe niemals für die Modernisierung der Religion gesprochen. Es steht außerhalb jeder Erörterung, dass das, was im Koran steht, gilt. Das ist unsere Botschaft, der Islam erlaubt keine Reform und ist für Reformen nicht offen.“
Ali Bardakoglu, der als „gemäßigt“ geltende, in der Zeit von 2003-2010 Vorsitzende der türkischen Religionsbehörde DIYANET
Quelle: Necla Kelek, Bittersüße Heimat, Seite 67
Was die Finanzierung der beiden in Monheim geplanten Moscheen angeht, stehen über die von der Stadt Monheim kostenlos zur Verfügung gestellten Grundstücke hinaus folgende relevante Fragen im Raum:
In wieweit fließen noch weitere deutsche und europäische Steuergelder in die Moscheeprojekte?
In wieweit fließen Gelder aus der Türkei und darüber hinaus möglicherweise aus arabischen, radikal-islamischen Ländern wie zum Beispiel Saudi-Arabien oder Katar in den Bau der DITIB Moschee?
In wieweit fließen Gelder aus radikal-islamischen Ländern in die Moschee der „Arabisch-islamischen Gemeinde in Monheim“?
Wo bleibt die öffentliche kontroverse Diskussion über die geplanten Moscheebauvorhaben in Monheim, wie es sich für eine freie, aufgeklärte und gebildete Gesellschaft gehörte?
Wo bleibt generell in Deutschland die öffentliche Debatte über den Islam, der den Werten und Normen einer freiheitlichen Gesellschaft feindlich gegenübersteht und zunehmend zu einer existenziellen Bedrohung für die freie Gesellschaft heranwächst?
Wo bleibt generell die öffentliche Diskussion über die Grenzen der „Religionsfreiheit“ (Flyer der BPE dazu siehe hier) (PDF Datei siehe Anhang) des Islam, der in nahezu allen freien westlichen Gesellschaften Narrenfreiheit zu genießen scheint?
Wo bleiben die Konsequenzen für das fahrlässige und unverantwortliche Handeln von Politikern, die dem Islam grundgesetzwidrig Tür und Tor zu seiner Verbreitung öffnen?
Aufklären statt Verschleiern!
„Wir von der BPE fördern mit sachlich fundierter Aufklärungsarbeit die öffentliche Diskussion über den Islam. Unterstützen Sie uns bei unserer wichtigen Arbeit! Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen BPE Landesverband und bieten Sie Ihre Mitarbeit bei Aktionen an, werden Sie Mitglied in der BPE oder spenden Sie für den Druck von Infomaterial! Vielen Dank!“
Bürgerbewegung PAX EUROPA, im April 2017