Die Vereinbarkeit des Islams mit Demokratie, Menschenrechten und dem Grundgesetz

von Siola Thar:
Die sich in den letzten eineinhalb Jahren vollziehenden Migrationsströme werden von einer grassierenden Angst der Europäer überschattet, dass diese Fremden den europäischen Sozialstaat und die historisch gewachsene Kultur untergraben und die liberalen Gesellschaften zerstören könnten.
Angst vor dem politischen Islam, vor Terrorismus und vor wachsender Kriminalität und eine unspezifische Angst vor dem Fremden bilden den Kern der moralischen Panik in Europa. Es besteht die berechtigte Furcht vor der Aussicht auf eine Zukunft, in der die Grenzen der EU ständig von Flüchtlingen und Migranten überflutet werden, die zu ca.
75 % Muslime sind.

Der weltweite Islam:
Vielleicht ist schon in Vergessenheit geraten wie 1979 im Iran durch ein diktatorisches religiöses Regime Ayatollah Khomeini im Namen des Islams auf revolutionäre Art und Weise die Macht errungen hat oder die Erfahrungen der religiös-ethnischen Säuberungen im ehemaligen Jugoslawien Anfang der 90iger Jahre oder die von Muslimen im Namen des Islams verübten Massaker im Süd Sudan, in Nigeria, in Mali und im Nahen Osten und auch aktuell in Westeuropa?
Die meisten Männer, die in Allahs Namen morden, haben in Moscheen gebetet und lesen aus dem Koran die Rechtfertigung ihres Tuns heraus. Warum äußern sich die bedeutendsten religiösen Führer der islamischen Welt nicht zur Gewaltfreiheit des Islams, weil sie sich offensichtlich an die historischen Aussagen Mohammeds in seiner „imperialen Phase“ gebunden fühlen?

Der Islam in Deutschland:
Zwangsverheiratungen, religiös gerechtfertigte Familiengewalt, das Verbergen der Persönlichkeit unter der Vollverschleierung und der damit einhergehenden Kommunikationsverweigerung, die Unterdrückung von Frauenrechten, die Ablehnung religiöser Toleranz, der Antisemitismus und die Beschneidung der Meinungsfreiheit für aufgeklärte, humanistische Islamgelehrte (Mouhanad Khorchide, Hamed Abdel-Samad, Abdel-Hakim Ourghi, Navid Kermani, Gudrun Krämer, Hans-Peter Raddatz, Tilman Nagel, Hany Rashidy, Sabatina James, Ralph Ghadban u. a.) sind leider bei vielen Muslimen immer noch eine Realität.

Heute wird von vielen Muslimen die Meinung vertreten, der Islam sei unveränderbar, er braucht keine Reformen. Sie weigern sich, den Koran im historischen Kontext zu lesen und zu verstehen und dennoch handeln sie widersprüchlich. In Sure 16/9 heißt es: „und erschaffen hat Allah Pferde und Maultiere und Esel, dass ihr auf ihnen reiten möchtet und als Schmuck“. Das Fortbewegungsmittel in der Neuzeit ist aber das Auto und nicht mehr der Esel. Bei wörtlicher Interpretation des Korans dürften orthodoxe Muslime nicht mit dem Auto fahren.

Für die meisten Muslime steht die Kultur ihrer Herkunftsländer über der ihrer neuen Heimat. Nach einer Studie des Bundesinnenministeriums im Jahre 2012 lehnte jeder vierte Muslim in Deutschland die Integration ab, 48 % zeigten starke Separationsneigungen und die Zurückweisung der deutschen Mehrheitskultur. Türken und Araber bleiben meistens unter sich und das türkische und arabische Fernsehen verbreitet ein archaisches Rollenverständnis, in dem vor allem wenig gebildete junge Männer Zuflucht suchen. Die Kulturpolitik der islamischen Staaten entsendet sog. „Importimame“

(Abdel-Hakim Ourghi) in die deutschen Moscheegemeinden, um mit ihnen die religiösen und kulturellen Bindungen der Auswanderer an ihr Heimatland und damit auch ihren politischen Einfluss auf ihre Landsleute zu behalten. Migranten mit doppelter Staatsbürgerschaft können damit auch Wahlen beeinflussen oder Abgeordnete des deutschen Bundestages zu Resolutionen – z. B. zum Völkermord an den Armeniern 1915 – unter Druck setzen. Drei Millionen Bürger in Deutschland, die aus der Türkei stammen, werden von Staatspräsident Erdogan wiederholt erfolgreich unter Mitwirkung der Islamverbände als fünfte Kolonne für seine politischen Zwecke benutzt. Das ist eine unerträgliche Einmischung in innerstaatliche deutsche Verhältnisse, die so nicht hingenommen werden kann.

Muslimische Kinder werden oft von unerfahrenen Imamen, die eine aufgeklärte westliche Gesellschaft nicht kennen, zum blinden Gehorsam und unreflektiertem Glauben erzogen und dabei an patriarchalische Strukturen gewöhnt und ihrem aufgeklärtem westlichen Umfeld entfremdet. Diese Art Unterricht ist kein Weg, der zu einer Integration in unsere Gesellschaft führen kann, er bewirkt das Gegenteil. Wer zu derart unselbständigem Denken in Glaubensfragen erzogen wird, kann später leicht zu Opfern von radikalen Einflüssen fundamentalistischer Fanatiker werden. Die in Deutschland vorhandenen vier Islamverbände, die sich im Zentralrat der Muslime zusammengeschlossen haben, vertreten nur eine bescheidene Quote von ca. 15 % aller Muslime ohne die Aleviten (Abdel-Hakim Ourghi). Diese Verbände betreiben in ihrer Mehrheit immer noch den im 7. Jahrhundert praktizierten fundamentalistischen, traditionellen Islam nach der Buchreligion des Korans. Nichts erfahren wir bis heute von ihren Führern bezüglich innerreligiöser Abgrenzungen von akzeptablen und inakzeptablen Koransuren und Überlieferungen des Propheten Mohammed. Stattdessen versuchen sie über Gerichtsentscheidungen Einfluss zu ihren Gunsten auf die deutsche Mehrheitsgesellschaft zu nehmen. Das Kopftuchurteil des BVerfG unterstützt ungewollt die Ungleichheit der Frau, weil das Kopftuch ein Symbol für Geschlechter-Apartheit ist. Auf diese Weise versuchen die islamischen Verbände durch ihr Religionsverständnis den Europäern eine Lebensweise vorzuschreiben, die sie als archaisch und patriarchalisch empfinden. Muslime bleiben in Deutschland nicht nur häufig unter sich, sie fordern Rechte für sich ein, die Andersgläubigen in islamischen Staaten niemals zugestanden würden.

Die immer wieder von den Muslimverbänden geäußerte Behauptung, das Recht der freien Religionsausübung stehe im Grundgesetz über allem, ist unzutreffend. Die Religions-freiheit findet dort ihre Grenze, wo sie den Grundrechten Dritter entgegenstehen.

Zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung nach Art. 18 und Art. 21 Abs. II GG zählte das BVerfG in seinen Urteilen vom 23. Oktober 1952 und vom 17. August 1956 „die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“ Die Religionsfreiheit wurde bei diesem Urteil vom BVerfG nicht als „Kernprinzip“ erwähnt.

Der mehrfach ausgezeichnete Journalist für den Nahen Osten, Constantin Schreiber, beklagt die mangelnde Wehrhaftigkeit des deutschen Staates gegenüber dem gewaltbereiten Teil des Islams. Er kritisiert die Rahmenbedingungen des Grundgesetzes, das auf die heutigen Herausforderungen nicht vorbereitet ist, weil es in einem anderen Kontext nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden ist. Selbst das als Flüchtling im indischen Exil lebende Oberhaupt der Tibeter, der Dalai Lama, warnt Deutschland in einem Interview in der FAZ am 31. 5. 2016 vor einer unkontrollierten Aufnahme von Flüchtlingen, die aus Deutschland ein arabisches Land machen könnten. Wörtlich ergänzte er: „Auch moralisch gesehen, finde ich, dass diese Flüchtlinge nur vorüber -gehend aufgenommen werden sollen. Das Ziel sollte sein, dass sie zurückkehren und beim Wiederaufbau ihrer Länder mithelfen“.

Die Historikerin und Islamwissenschaftlerin Gudrun Krämer stellt fest: „In den letzten Jahren haben stark auf Aus- und Abgrenzung setzende Interpretationen des Islams um sich gegriffen und es ist Aufgabe der Muslime, ihm eine glaubwürdiges Alternativmodell gegenüber zu setzen, das es bis heute in keinem islamisches Land gibt. Wenn Islamisten, die in vielen islamischen Ländern verbreiteten Vorstellungen über ein hierarisches Geschlechterverhältnis propagieren oder wenn sie erwarten, dass ihr religiöser Wahrheits- und Überlegenheitsanspruch sich in der Rechts- und Verfassungsordnung niederschlägt, so ist das mit der deutschen Rechtsordnung nicht zu vereinbaren“.

Die erwähnten Ausführungen haben bei vielen Europäern ein von Misstrauen und Furcht geprägtes Nachdenken ausgelöst. Die entscheidende Frage ist, ob die Vorstellungen eines Immigranten über eine erstrebenswerte Gesellschaftsordnung mit demokratischen Grundsätzen vereinbar sind. Wie viele Demokratiegegner verträgt das Land? Die Debatte darüber wird mit dem Argument der „Political Correctness“ unterdrückt und von der Mehrheitsgesellschaft die widerspruchslose Hinnahme der Missstände in sog. „Parallelgesellschaften“ verlangt. Wie weit sollen Sonderrechte islamischer Traditionen hier erlaubt werden? Die Bevölkerung erwartet von den politischen Entscheidungsträgern bisher vergeblich eine klare Grenzziehung der Toleranz.

„Der Bestand unserer freien und demokratischen Gesellschaft ist langfristig gefährdet, wenn die totalitären Machenschaften von muslimischen Vereinen und Verbänden nicht nur geduldet, sondern sogar durch unsere Parlamente und Gerichte geschützt werden“(Sabatina James). Diejenigen, die aus anderen Kulturkreisen zugewandert sind, können nicht für sich in Anspruch nehmen, dass die Aufnahmegesellschaft sich zu ändern habe, sondern die Ankömmlinge müssen die Rechts- und Werteordnung im Aufnahmeland uneingeschränkt akzeptieren, weil es keinerlei Spielraum für die Relativierung westlicher unveräußerlicher Menschen- und Grundrechte geben darf.

Die schweigende Mehrheit der Muslime in Deutschland:
Sie legt den Koran und die Überlieferungen des Propheten nicht mehr wörtlich, sondern metaphorisch aus, womit es Muslimen dann erlaubt ist, mit Andersgläubigen zusammen-zuleben. Diese aufgeklärte Gesinnung vieler Muslime als auch diejenigen, die religiös nicht in Erscheinung treten, lassen aber hier den Eindruck entstehen, als ginge sie die Gewaltmaßnahmen von Muslimen im Namen des Islams nichts an. Von ihnen darf die deutsche Mehrheitsgesellschaft erwarten, dass sie sich für die hier geltenden Grundrechte, Gesetze und Verhaltensregeln engagieren und sie gegen die Dschihadisten des Islams verteidigen und dafür sichtbar eintreten. Auch dürfen sie nicht zulassen, dass die innerstaatlichen Konflikte in ihren Heimatländern nicht hier ausgetragen werden. Die aufgeklärten Muslime sollten die kulturellen Gepflogenheiten und Bräuche – wie sie die Mehrheitsgesellschaft hier mit landsmannschaftlichen Unterschieden prägt – nicht nur billigen, sondern sie im Laufe der Zeit auch alsTeil ihrer eigenen Identität akzeptieren, nur dann kann Integration auf Dauer gelingen. Dann wird es möglich sein, dass Muslime auch einen nichtmuslimischen Partner heiraten dürfen, was zurzeit so gut wie ausgeschlossen ist. Wer sich an die Spielregeln der westlich verstandenen Demokratie hält, die deutsche Sprache spricht, etwas kann, etwas leistet, ist hier willkommen, egal, ob die Eltern aus Asien, aus Afrika oder sonst woher kommen. Diese Muslime gehören dann zweifellos zu Deutschland.

Was hat die europäische Kultur zu verteidigen?
„Sie ist die Synthese des griechischen, römischen und christlichen Geistes. Zu dieser Synthese hat der griechische Geist die Idee der Freiheit, der Wahrheit und der Schönheit beigetragen; der römische Geist die Idee des Staates und des Rechts und das Christentum den Glauben und die Liebe“ (Konstantinos Karamanlis). Ergänzend darf die Trennung von Staat und Kirche, die Menschenwürde und der Humanismus durch die Gedanken der Aufklärung hinzugefügt werden. Diese Werte sind unverhandelbar und dürfen nicht aufgegeben werden, solange das Volk (die Gesellschaft) diese in seiner Mehrheit will. „Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen… . Weder aus Frankreich noch aus England, noch aus Deutschland dürfen Sie Einwanderungsländer für Muslime machen. Das ertragen die Gesellschaften nicht“ (Helmut Schmidt am 12. Sept. 1992).

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