Pfungstadt, 23. November 2014 – 4000 Flugblätter konnten unsere BPE-Mitglieder in der 24.000 Einwohner zählenden hessischen Kleinstadt Pfungstadt verteilen. Dort plant die islamische Ahmadiyya-Bewegung im Rahmen ihres deutschlandweiten „Hundert-Moscheen-Projektes“ den Bau einer Moschee inklusive Kuppel und Minarett. Siehe auch hier:
Informationsflyer und das zugehörige Infoblatt können sie hier herunterladen:
Infoflyer zur Ahmadiyya-Bewegung
Die BPE trägt mit dieser Aktion dazu bei, die Bürger in Pfungstadt über den geplanten Moscheebau der Ahmadiyya in ihrer Heimatstadt zu informieren und sie über Wesen und Ziele der Ahmadiyya aufzuklären. Diese zählt eigenen Angaben zufolge weltweit 200 Millionen Anhänger und betreibt in 190 Ländern 14.000 Moscheen. Während weite Teile der deutschen Politik und Medien die Ahmadiyya-Bewegung als islamische Reformbewegung im Sinne eines „moderaten“ Islams darstellen, spricht die tatsächliche Gesinnung der Ahmadiyya eine gänzlich andere Sprache. Ideologisches Fundament und unumstößliches „Grundgesetz“ der Ahmadiyya sind die islamischen Quellschriften Koran und Sunna. Angestrebtes Ziel der Ahmadiyya ist das weltweite Kalifat, in dem sich alle Menschen der Herrschaft der Scharia zu unterwerfen haben. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die universellen Menschenrechte sind mit der Lehre der Ahmadiyya unvereinbar. Dieses Ziel unterscheidet sich nicht von dem des „IS-Islamischer Staat“ oder auch anderer islamischer Terrorgruppen – lediglich die Methoden, dieses Ziel zu erreichen, sind unterschiedlich.
Dies bewusstzumachen und eine kritische Auseinandersetzung mit der Ahmadiyya seitens der Bevölkerung und der Politik zu bewirken ist die Intention der BPE. Dringend erforderlich ist eine öffentliche, offen und tabulos geführte Diskussion über das wahre Wesen und die Ziele der islamischen Ahmadiyya-Bewegung. Von Seiten der Politik darf es keine Zustimmung zum Bau und zur Einrichtung von Stätten geben, in denen unter Missbrauch von Artikel 4 GG („Religionsfreiheit“, eigentlich „Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“, also „Bekenntnisfreiheit“) eine grundgesetzwidrige und verfassungsfeindliche Ideologie Lehre und Verbreitung findet.
Der gegenwärtig von Naivität und Verantwortungslosigkeit geprägte politische Umgang mit dem Islam in Deutschland gipfelt in der Tatsache, dass das Bundesland Hessen in offensichtlicher Unkenntnis der ideologischen Grundlagen der islamischen Ahmadiyya-Sekte diese den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen hat. Dieser beispiellose Vorgang wird umso ungeheuerlicher, wenn man bedenkt, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht nur öffentlich-rechtlich handeln, sondern auch Beamte ernennen, Satzungen erlassen und Steuern und Beiträge erheben kann. Gilt in Hessen also bereits die Scharia als Landesverfassung ?