„Toleranz wird zu einem Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.“ Thomas Mann
Zur Erinnerung:
Am 2.11.2004 wird der niederländische Künstler, Schriftsteller, Fernsehmoderator und Filmemacher Theo van Gogh in Amsterdam auf offener Straße ermordet. Theo van Gogh befindet sich mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit, als er plötzlich von mehreren Pistolenschüssen getroffen wird und verletzt zu Boden sinkt. Anschließend kommt der Schütze auf ihn zu und schneidet ihm mit einem Messer die Kehle durch. Mit einem weiteren Messer heftet der Täter ein Bekennerschreiben an den Körper seines Opfers. Augenzeugen rufen die Polizei herbei, mit der sich der Mörder eine Schießerei liefert, in deren Verlauf glücklichen Umständen verdankend keine weiteren Menschen zu Schaden kommen. Der Mörder Theo van Goghs ist ein 26 jähriger Moslem, der die Tat mit seinem Unmut über den von van Gogh produzierten Film „Submission“ begründet. In diesem gemeinsam mit der aus Somalia stammenden Menschenrechtlerin Ajaan Hirsi Ali produzierten Film wird die Beschneidung, Rechtlosigkeit und Unterdrückung von Frauen in islamischen Kulturen thematisiert.
Theo van Gogh – Menschenrechtler und unerschrockener Kämpfer für die Freiheit des Wortes und der Kunst
Die BÜRGERBEWEGUNG PAX EUROPA erinnert an den schockierenden Mord an Theo van Gogh, dem als Menschenrechtler und unerschrockenem Verfechter der Meinungsfreiheit ein rühmliches Andenken gebührt. Die BPE zollt dem Engagement und dem Mut Theo van Goghs, die vom Islam ausgehenden Menschenrechtsverletzungen und existenziellen Gefahren für die freie Gesellschaft tabulos anzusprechen und öffentlich zu thematisieren, großen Respekt und Anerkennung. Theo van Gogh wurde Opfer eines fanatischen Überzeugungstäters, dessen Tötungsbereitschaft jedem Bürger zum Verhängnis hätte werden können, der dem Menschen- und Weltbild des Täters widerspricht. Als Bürger einer freien demokratischen Gesellschaft machte Theo van Gogh in Zusammenhang mit seiner islamkritischen Tätigkeit von seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit Gebrauch und bediente sich der künstlerischen Freiheit in Wort, Schrift und Bild. Der Mord an Theo van Gogh stellt über die Auslöschung eines Menschenlebens hinaus einen Angriff auf das Fundament einer freien Gesellschaft und der ihr innewohnenden Werte und Freiheiten dar.
Der Mörder – kein verwirrter Einzeltäter
Was trieb den Mörder Theo van Goghs, den 26 jährigen Moslem Mohammed Bujeri, zu der Bluttat an? Bujeri gilt als streng gläubiger Moslem. Untersuchungen nach dem Mord an Theo van Gogh ergaben, dass er zuvor in einer Amsterdamer Moschee einen Radikalisierungsprozess durchlief. So wünschte der der Moschee vorstehende Imam dem islamkritisch tätigen Theo van Gogh erst noch ein paar Tage vor seiner Ermordung einen grausamen Krebstod herbei. Motiv für den Mord an van Gogh war die Rache für dessen Islamkritik, die eine „Beleidigung Allahs“ darstellt, wie es Bujeri bei seinem Prozess die Öffentlichkeit wissen ließ. Die Rache setzte er als Anhänger des sich streng an Koran und Sunna ausrichtenden radikalen Islams in den Mord an van Gogh um. Dabei handelte es sich um einen öffentlich inszenierten Ritualmord, mit dem eine möglichst stark abschreckende Wirkung erzielt werden sollte. Bujeri war nicht etwa ein verwirrter Einzeltäter, sondern ein zum Töten bereiter Anhänger einer totalitären Ideologie, die keine Kritik duldet und die Gewalt und das Töten zu ihrer Existenzerhaltung und Expansion legitimiert und glorifiziert. Bis zum heutigen Tag hat Mohammed Bujeri seine Tat nicht bereut, ganz im Gegenteil.
Mit Mut und Entschlossenheit für die Demokratie und die Menschenrechte einstehen
Die Errungenschaften der freien Gesellschaft sind keine Selbstverständlichkeit. Sie sind über Jahrhunderte unter vielen Opfern hart erkämpft worden. Jeder Bürger ist gefragt und gefordert, die Werte und Freiheiten einer offenen Gesellschaft zu leben, zu schützen und zu verteidigen. Sämtlichen Einschüchterungsversuchen zum Trotz muss totalitärem islamischen Gedankengut und Herrschaftsstreben konsequent begegnet werden, um nicht eines Tages im nächsten, sich religiös begründenden Totalitarismus aufzuwachen.
„Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.“
Islamkritik ist Bürgerrecht und Bürgerpflicht!
Die freie Gesellschaft gestattet Kritik an allem und jedermann. So ist auch Kritik am Islam ein verbrieftes Grundrecht eines jeden Bürgers einer freien Gesellschaft und sollte als selbstverständliche Pflicht eines jeden Demokraten und Menschenrechtlers gelten. Islamkritik ist Kritik an einer totalitären Ideologie, die alle Menschen in ihrer Freiheit und Selbstbestimmung bedroht, unabhängig ihrer Ethnie und nationalen Identität. So hat Islamkritik weder etwas mit Rassismus noch mit einer Krankheit oder Straftat namens „Islamophobie“ zu tun.
Schluss mit dem Feindbild Islamkritik
Parteien und politische Entscheidungsträger müssen ihrer Verantwortung und Verpflichtung nachkommen und sich einer sachlichen Auseinandersetzung mit Islamkritik stellen. Die Verweigerung einer öffentlichen, offen und tabulos geführten Diskussion über Wesen und Ziele des Islam muss beendet werden, ebenso die Stigmatisierung und Diffamierung von islamkritischen Stimmen durch Politik und Medien. Hysterie und Aggression als Reaktion auf Islamkritik müssen Nüchternheit und Sachlichkeit in der Diskussion über den Islam weichen. Das über die letzten Jahre in weiten Teilen von Politik und Medien zunehmend aufgebaute Feindbild Islamkritik muss eingestellt werden.
Für ein freies Geistesklima ohne Angst und Repression
Bereits Theo van Gogh äußerte sich seinerzeit kritisch und besorgt über ein zunehmend unfreies Geistesklima in den Niederlanden, was die öffentliche Artikulation von Islamkritik anbelangt. Dafür verantwortlich sind Einschüchterungsversuche gewaltbereiter Anhänger des Islams sowie die gezielte Stigmatisierung und Diffamierung von islamkritischen Stimmen durch Politik und Medien letztendlich mit dem Ziel, islamkritische Stimmen mundtot zu machen und Kritik am Islam zu unterdrücken. Islamkritik muss endlich zur Normalität und Selbstverständlichkeit werden und ohne Angst vor Repressalien frei und unbefangen artikuliert werden können. So, wie es einer freien, aufgeklärten Gesellschaft gebührt. Sämtliche Selbst-Zensur in Politik und Medien muss der Vergangenheit angehören.
„Wehret den Anfängen!“ – Gegen jegliche Versuche der Einschränkung der Meinungsfreiheit
Die gegenwärtigen Versuche von Seiten der Politik, Kritik am Islam zu kriminalisieren, geben Anlass zu größter Sorge und Wachsamkeit. Das Vorhaben der sich aus 57 islamischen Staaten zusammensetzenden Organization of the Islamic Conference, OIC, Islamkritik in den freien Gesellschaften zu verbieten und unter Strafe stellen zu wollen, stellt einen Generalangriff auf die Grund- und Menschenrechte dar. Erreicht werden soll dieses im Sinne der Scharia liegende und von hiesigen Islamverbänden unterstützte Ziel durch die auf supranationaler Ebene erfolgende versuchte Einflussnahme der OIC auf die nationalen Gesetzgebungen westlicher Staaten.
Dem Islam die Grenzen der Religionsfreiheit klar aufzeigen
Dem Islam gegenüber müssen in einer freien Gesellschaft die Grenzen der Religionsfreiheit klar aufgezeigt werden. Als politischer, nicht nachhaltig säkularisierter Religion darf dem politischen Machtanspruch des Islams kein Freiraum unter Missbrauch der Religionsfreiheit eingeräumt werden. Es gilt, null Toleranz gegenüber der Lehre und Verbreitung der Scharia und des Jihad zu üben, mit deren zunehmendem Gedankengut ein Weniger an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten, gesellschaftlichem Frieden und innerer Sicherheit einhergeht. Die dem Islam in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung gegenüber gewährte Religionsfreiheit darf nur soweit reichen, wie sie mit den gültigen Gesetzen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und demokratischen, rechtsstaatlichen Prinzipien in Einklang zu bringen ist.
„Toleranz wird zu einem Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt.“
Thomas Mann
Für Theo
BÜRGERBEWEGUNG PAX EUROPA e.V., im November 2014
Artikelbild: Todesanzeige zum 10. Jahrestag der Ermordung von Theo van Gogh in der FAZ. Verwendung mit freundlicher Genehmigung.