Muslime dürfen in Deutschland Moscheen und Minarette bauen, sogar den Muezzin zum Gebet rufen lassen und vieles mehr. All das verherrlicht die Herrschaft Allahs, nicht nur die jenseitige, sondern auch die diesseitige; denn der Islam ist nicht nur Glaube, sondern für den Gläubigen auch Recht. Das höchste Gesetz ist die in dem Koran und der koranischen Tradition gründende Scharia, die, von Allah für die ganze Menschheit herabgesandt, von Muslimen nicht mißachtet werden darf. Jede Politik muß mit diesem Gesetz Gottes übereinstimmen.
Darüber wachen alle Muslime, jeder einzeln und alle zusammen, die Umma, vor allem die theologischen Rechtsgelehrten. Das islamische Gemeinwesen ist ein Gottesstaat. Moscheen, Minarette und Muezzin aber auch die Kleidung vieler Musliminnen rufen nach der Islamisierung der Lebensverhältnisse, sind darum bemüht, Deutschland als ein Haus des Vertrages in ein Haus des Islam umzuwandeln.
Diese Islamisierung wird wegen einer Religionsfreiheit nicht nur von Bund und Ländern hingenommen, sondern von weiten Teilen der Gesellschaft, vor allem von Kirchen, Medien und Parteien, eifrig gefördert; denn Deutschland will als Hort der Menschenrechte der Welt ein Vorbild sein. Eine derart weitgehende Religionsfreiheit gibt es aber weder als Menschenrecht noch als Grundrecht. Das Grundgesetz kennt kein Grundrecht der Religionsfreiheit, sondern in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG drei allgemeine Religionsgrundrechte, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung. Diese Grundrechte faßt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung zu dem Grundrecht der Religionsfreiheit zusammen. Es hat sich damit einen eigenen Grundrechtstext gegeben, freilich verfassungswidrig. Das Gericht stellt diesem Grundrecht, das es als vorbehaltlos ansieht, lediglich andere verfassungsrangige Prinzipien oder Grundrechte Dritter entgegen, mit denen ein schonender Ausgleich gesucht wird. Damit hat diese Religionsfreiheit höchsten Verfassungsrang. Materiell soll das Grundrecht das Recht schützen, zu leben und zu handeln, wie die Religion es gebietet. Dadurch wandelt das Gericht die Grundrechte, welche die religiöse Welt schützen, in ein Grundrecht der politischen Welt. Die vermeintliche Religionsfreiheit wird zur stärksten politischen Bastion des Islam.