„Kindermörder Israel“, „Frauenmörder Israel“, „Vergast die Juden„, „Steckt die Juden in die Gaskammer“: Das waren die Slogans einer „Friedensdemo“, organisiert von einer obskuren „Islamischen Initiative Herten“ am 10. Januar diesen Jahres in Recklinghausen. Der Ex- Grüne und Ex-FDP- Abgeordnete Jamal Karsli stand anlässlich der Abschlusskundgebung dieser „Demo“auf der Rathaustreppe und brüllte vor den anwesenden „Friedensaktivisten“ von MLPD, SPD, von Pfarrern, Verbandsmohammedanern, Gewerkschaftlern und Poststalinisten ins Mikrofon: „Wir sind alle Hamas“, also Mitglieder einer Terrororganisation, die sich laut Charta die ultimative Vernichtung der Juden als Ziel gesetzt hat.
Siebzig Jahre nach der Reichskristallnacht schämt man sich wieder in Deutschland zu leben und längst Vergangenes dringt wieder ins demokratische Bewusstsein. In Duisburg brechen nahezu zeitgleich deutsche Polizeibeamte in eine Wohnung ein und konfiszieren israelische Fahnen. Das macht Angst. Und unbändige Wut!
Nur eine einzelne mutige Ratsfrau aus Herten, Jutta Becker, stellte Strafanzeige gegen den einschlägig bekannten Judenhasser Karsli wegen seiner widerlichen antisemitischen Parolen. Wo sind denn all diejenigen Politiker, Kirchenvertreter und Moralisten, die ansonsten an jedem Holocaustgedenktag rituelle Fensterreden halten und gemeinsam mit erhobenem Zeigefinger das Mantra vom „Nie wieder“ in die öffentlich-rechtlichen Kameras beschwören?
Als wäre das noch nicht genug hat es die Staatsanwaltschaft Bochum sogar abgelehnt, aufgrund der Strafanzeige der Ratsfrau Becker ein Strafverfahren gegen den Herrn Karsli wegen seiner Hassparolen einzuleiten. Ist also die Staatsanwaltschaft Bochum auch antisemitisch?
Schließen wir mal wohlwollend aus, dass die übliche mohammedanische polit-aktionistische Dreifaltigkeit Bestechung-Bedrohung-Erpressung hierbei keine Rolle gespielt habe, so lässt die Vorgehensweise nur den zwingenden Verdacht zu, dass die mit der Strafanzeige befasste Staatsanwältin eine Schwester im Geiste des Herrn Karsli, also eine notorische Antisemitin und Judenhasserin sein muss. Der Sozialwissenschaftler Dr. Thomas Tartsch spricht in diesem Zusammenhang zurecht von einem Skandal.
Während Geert Wilders in den Niederlanden der politische Prozess droht, weil er zu Recht den Koran mit Hitlers „Mein Kampf“ verglich und Susanne Winter in Linz verurteilt wurde, weil sie nur nacherzählte, was die islamische Legendenbildung über Mohammed berichtet, nämlich dass er Geschlechtsverkehr mit einem neunjährigen Mädchen hatte, was heute zurecht als pädophil gilt, gibt sich die Bochumer Staatsanwaltschaft als Vollstrecker des mohammedanischen angemaßten Machtanspruchs her und legitimiert den eliminatorischen Antisemitismus Karslis als Ausdruck von Meinungsfreiheit.
Der rechtsextremen Schmuddelecke zugeordnete tatsächliche oder vorgetäuschte Straftaten und Propagandadelikte führen dagegen sofort zu noch mehr Millionen an Steuergeldern für den politisch korrekten Volkssport „Kampf gegen Rechts“, ein gigantisches Arbeitsbeschaffungsprogramm für Sozialarbeiter und Wichtigtuer aus der Sympathisanten-Szene der linksfaschistischen Judenhasser. Einen nur ansatzweisen vergleichbaren Kampf gegen die antisemitschen und islamophilen Demokratiefeinde aus der linksextremistischen Szene gibt es seit dem Zerfall der RAF nicht mehr. Kaum verwunderlich; stellen doch deren Unterstützer aus der zweiten Reihe teilweise die politischen und gesellschaftlichen Eliten von heute.
Es bleibt nur zu hoffen, dass eine mögliche Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Bochum bei der Generalstaatsanwaltschaft von Erfolg gekrönt sein wird. Ansonsten wäre dieses Land nur noch durch GG Art. 20 Absatz 4 zu retten. Das bedeutet, dass wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, was hier offensichtlich der Fall wäre, alle Deutschen das Recht zum Widerstand haben gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen. Möge uns das erspart bleiben.
11. Februar 2009
Conny Axel Meier
(Bild: dpa)
update 12.02.09: Dr. Gudrun Eussner berichtet über ihre eigenen Erfahrungen mit der „Dame“: Frau Wenzels Gewerbe.
Siehe auch den Kommentar von Prof. Dr. Heinz Gess /Bielefeld (kritiknetz.de) zum Skandal.
Ratsfrau Jutta Becker (WIR in Herten) legt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm ein
update 11.02.09: ergänzender Kommentar des Osnabrücker Sozialwissenschaftlers Hartmut Krauss zu dem Skandal um die Bochumer Staatsanwältin Wenzel:
Wie die Bochumer Staatsanwaltschaft stalinistische und islamistische Verleumder schützt und ermuntert
In einem im Internet veröffentlichten Schreiben an den ASTA der Ruhr-Universität Bochum hatte mich die DKP-Bochum als einen „für seine rassistischen Positionen bekannten Referenten“ dargestellt und in diffamierender Absicht behauptet, „Krauss kulturalistischer Rassismus schlägt in biologischen Rassismus um“. Zudem wurde behauptet: „Krauss ‚modernisiert‘ den nationalsozialistischen Mythos einer Bedrohung der abendländischen Kultur durch den Vormarsch der asiatischen Bevölkerungsmassen“.
Daraufhin sah ich mich veranlasst, im November 2008 gegen die Urheber dieses verleumderischen Irrsinns einen Strafantrag zu stellen und beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Einreichung der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bochum, Westring 8, 44787 Bochum.
Mit Schreiben vom 21.1. 2009 teilte die zuständige Staatanwältin Wenzel mit, sie habe das Strafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Bei den Verleumdungen und unwahren Behauptungen der DKP-Bochum handle es sich „um einen Beitrag im politischen Meinungskampf, so dass sich die strafrechtliche Bewertung unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der § 185 ff. StGB grundsätzlich an dem aus Artikel 5 GG ergebenen Recht auf freie Meinungsäußerung auszurichten hat.“
Inwieweit die Staatanwältin nach meiner persönlichen Meinung ihr Amt dazu missbraucht, das Recht auf freie Meinungsäußerung willkürlich in ein Recht auf Diffamierung, üble Nachrede und Verbreitung unwahrer Behauptungen umzufälschen und damit die öffentliche Kommunikationskultur vergiften zu helfen, kann jeder anhand der folgende Aussage selbst überprüfen:
„Wenn es – wie hier – um die Erörterung einer die Öffentlichkeit besonders interessierenden Angelegenheit geht, ist wegen der grundlegenden Bedeutung, die das Grundgesetz dem freien Austausch der Meinungen beimisst, der Einsatz auch starker Ausdrücke, polemisierender Wendungen, überspitzter und plakativer Wertungen nicht unzulässig, solange der Äußernde hierdurch nur dem eigenen Standpunkt Nachdruck zu verleihen sucht. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nicht erkennbar.“
Die unhaltbaren Behauptungen, ich sei ein „bekannter Rassist“, der den nationalsozialistischen Mythos“ modernisiere, verharmlost die Staatsanwältin in schon fast parteilicher Manier und spricht ihnen den Charakter von Beschimpfungen, Schmähungen und Diffamierungen ab. „Nicht gerechtfertigt sind im politischen Meinungskampf lediglich Äußerungen, die sich jenseits sachlicher Kritik in Beschimpfungen, Schmähungen und Diffamierungen erschöpfen. Eine derartige Feststellung lässt sich indes nicht treffen.“
Die willkürliche Umfunktionierung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in ein Legitimationsinstrument für Diffamierung, üble Nachrede und Volksverhetzung bzw. in ein Schutzrecht für stalinistische und islamistische Verleumdungspropaganda scheint ein besonderes Steckenpferd der Staatsanwaltschaft Bochum (bzw. der Staatsanwältin Wenzel) zu sein, wenn sie jetzt auch ein Strafverfahren gegen den Hamas-Sympathisanten und bekannten Judenfeind Karsli einstellte.
Gegen diese Form dekadenter Gesinnungsjustiz wird Widerstand zur Pflicht.