Deutsche Bischofskonferenz – „unzweifelhaft“ ein Dhimmi-Institut?

bunker_hill_bunnyDer entscheidende Satz in der „Orientierungshilfe“ der Deutschen Bischofskonferenz vom 25. September 2008 zum Moscheenbau in Deutschland beginnt mit jenem Wörtchen „unzweifelhaft“, das stets ein untrüglicher Hinweis auf einen wunden Punkt in der Argumentation ist:

„Unzweifelhaft gehört zur Religionsfreiheit … auch das Recht der Muslime auf den Bau würdiger Moscheen.“

Dieser höchst zweifelhafte Satz wirft Fragen nach Wissensstand und Verantwortungsbewußtsein der katholischen deutschen Bischöfe auf, kurz: ihrer Kompetenz. Schon die Begründung für die oben aufgestellte Behauptung ist von strahlender intellektueller Mattigkeit: Muslime dürfen demnach „unzweifelhaft“ bei uns das tun, was sie Christen, Juden und anderen im eigenen Herrschaftsbereich verweigern wegen der „Grundsätze über die Rechte der Religionen in Staat und Öffentlichkeit, die schon das Zweite Vatikanische Konzil in aller Klarheit dargelegt hat.“ Ach wirklich? Hat das – doch hoffentlich vom heiligen Geist inspirierte – II. Vatikanum tatsächlich dem antichristlichen Dschihad Tür und Tor öffnen wollen? Die deutschen Bischöfe wirken wie Männer von Vorgestern. Ihr zweifelhaftes Dokument offenbart, daß sie nicht das Geringste vom inneren Wesen des Islam, seiner Gewaltimmanenz und seinem globalen politischen(nicht nur spirituellen) Herrschaftsanspruch zur Kenntnis genommen haben (nehmen wollen?), einem Herrschaftsanspruch, bei dessen Durchsetzung der Bau von Moscheen in christlichen Ländern eine zentrale Rolle spielt.

Die Moscheen sind unsere Kasernen
die Kuppeln unsere Helme
die Minarette unsere Bajonette
und die Gläubigen unsere Soldaten.

Haben sich die deutschen Bischöfe nie gefragt, warum der türkische Ministerpräsident schon vor zehn Jahren diese Strophen des chauvinistischen Poeten Ziya Gökalp rezitierte? Haben sie sich nie gefragt, warum so viele Moscheen in unserem Heimatland nach islamischen Eroberern benannt sind? Haben sie sich nie gefragt, woher die objektiv vorhandenen Sorgen der ihnen anvertrauten und ihnen womöglich (noch?) vertrauenden Seelen stammen, deren treue Seelsorger sie eigentlich sein müßten? Liest man das Dokument der Deutschen Bischofskonferenz, beschleicht einen das Gefühl: Was von diesen Oberhirten kommt, hat nicht das Geringste mit den Sorgen ihrer Schäflein zu tun, dafür aber umso mehr mit den Sorgen der nach Macht strebenden Mohmmedaner. Das sind Dhimmis, die sich dem islamischen Herrschaftsanspruch längst unterworfen haben. Eine kraftvolle Philippika gegen muslimische Zumutungen ist von denen nicht zu erwarten. Zum Dhimmitum der deutschen Bischöfe hat Gudrun Eussner wenige Tage nach o.g. Erklärung einen Offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Dr. Robert Zollitsch gerichtet, dessen 8 Fragen hier nichts mehr hinzuzufügen ist.

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Entscheidend ist aber der Begriff der Religionsfreiheit, mit welchem die Bischöfe durch einen indirekten Hinweis auf Art. 4 den Schwenk zu unserem Grundgesetz vollziehen. Spätestens nach dem Vortrag von Prof. Karl Albrecht Schachtschneider vom 30. November 2008 sind in die öffentliche Diskussion folgende Punkte bezüglich der in Art. 4 GG angesprochenen Religionsfreiheit (ein Begriff, der im Grundgesetz übrigens nicht explizit vorkommt) eingeflossen, die einen differenzierten Standpunkt nahelegen:

  • Der Begriff wurde ohne Vorausschau eines islamischen Angriffs auf unsere Grundwerte geprägt.
  • Der Begriff bezieht sich auf kultische Handlungen und nicht auf eine „Religion“ mit politischem Herrschaftsanspruch, welche die Gewaltentrennung von Staat und Religion ablehnt.
  • Der Staat muß noch lange nicht alles zugestehen, was eine fremde Religion unter Berufung auf Art. 4 GG einfordert. Geschützt ist nur das Kultische.
  • Religionsfreiheit ist nachrangig gegenüber freiheitsstiftenden Elementen der Verfassung.

Von solchen Fragen scheinen die deutschen Bischöfe kaum berührt zu sein. Dafür haben sie eine Institution gestiftet, die sich „Christlich-Islamische Begenungs- und Dokumentationsstelle“ (CIBEDO) nennt, auf deren Website Islamkritiker quasi als Antichristen diffamiert werden. Ein lupenreines Dhimmi-Institut also. Dort wird unter Federführung des Islamwissenschaftlers Peter Hünseler pro-Islam-Propaganda á la carte serviert, garniert mit platter Diffamierung Andersdenkender (s. Anhang 1). Ein Highlight sind die Ausführungen über Intoleranz.

Gegen den gegen sie persönlich gerichteten Part hat sich Dr. Hiltrud Schröter auf ihrem Weblog mit einem Offenen Brief „CIBEDO – Lüge und Meinung statt Argument“ gewandt mit Aufforderung zur Rücknahme der rufschädigenden Behauptungen sowie Richtigstellung in der Print- und Online-Ausgabe der CIBEDO-Publikationen. Man darf gespannt sein.

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ANHANG 1 – aus: CIBEDO-Beiträge 4/2008

„Die deutschen Bischöfe bauen ihre positive Haltung zum Bau von Moscheen auf drei wichtigen Begründungen auf: den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils, der internationalen Erklärung der Menschenrechte und den Grundrechten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Eigentlich – so möchte man meinen – müsste eine solch beeindruckende Begründung restlos überzeugen. Der überwiegende Teil der deutschen Gesellschaft teilt eine solche Begründung auch mit den deutschen Bischöfen, bis auf eine kleine Gruppe islamophober Anhänger der „Christlichen Mitte“ um Frau Dr. Hiltrud Schröter, die sich fälschlicherweise für eine Islam-Expertin hält. In einem offenen Brief an die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz schreibt sie: „Zu oft, insgesamt 10mal, reden Sie von ‚Religionsfreiheit’ und fordern diese für den Islam. Damit beweisen Sie kontinuierlich Ihre Unkenntnis bzgl. der Eigenart des Islam und beteiligen sich am Verharmlosungsdiskurs in Kirchen, Politik und Medien… Der Islam ist eine Politreligion mit totalitären Strukturen und mit dem Ziel des Endsiegs über alle Weltanschauungen und Religionen, auch über das Christentum.“

Die Methode dieser Gruppe ist so einfach wie einfältig: Indem man dem Islam den Charakter einer Religion abspricht, trifft die Forderung nach Religionsfreiheit auf den Islam nicht mehr zu und man kann ihm mit Fug und Recht den Bau von Moscheen verbieten. Wes Geistes Kind eine solche Argumentation aber ist, sieht man daran, dass dem Islam Intoleranz vorgeworfen wird, während man selber im Sumpf der Intoleranz versinkt. Und wer verfolgt, wie unsachgemäß diese „Experten“ mit Begriffen wie takiya werkeln, der weis ohnehin, dass hier nicht Fachwissen vorherrscht sondern Halbwissen und Halbwahrheiten. Und diese sind bekanntlich am schlimmsten.“

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ANHANG 2 – Detail Bischofskonferenz

Als kleiner Nachtisch sei noch folgender Abschnitt aus der Erklärung der deutschen katholischen Bischöfe gereicht:

„Die Genehmigung von Moscheebauten in Deutschland darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass den Christen in muslimischen Ländern in gleicher Weise Möglichkeiten zur Errichtung von Kirchen eingeräumt werden. Gerade weil wir Christen die Einschränkungen der Religionsfreiheit in muslimisch geprägten Ländern ablehnen und verurteilen, setzen wir uns nicht nur für die Rechte der dortigen Christen ein, sondern auch für die Rechte der Muslime bei uns. Mit Nachdruck richten die deutschen Bischöfe jedoch die Erwartung an die hier lebenden Muslime, sich in ihren Ursprungs- oder Heimatländern für die Rechte der Christen und der Kirchen einzusetzen. Das aktive Bekenntnis zur Religionsfreiheit der anderen – wo immer diese auch leben mögen – ist ein unerlässlicher Teil jenes Konsenses, der freundschaftliche Beziehungen zwischen Christen und Muslimen in Deutschland zu begründen vermag.“

Kundgebungstermine

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